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Die Gebrechen und Sünden der Sittenpolizei aller Zeiten, vorzüglich der Gegenwart.

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fullscreen: Die Gebrechen und Sünden der Sittenpolizei aller Zeiten, vorzüglich der Gegenwart.

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Monograph

Persistent identifier:
rhyn_sittenpolizei_1893
Title:
Die Gebrechen und Sünden der Sittenpolizei aller Zeiten, vorzüglich der Gegenwart.
Author:
Henne am Rhyn, Otto
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Frauenhäuser
Prostitution
Mädchenhandel
Place of publication:
Leipzig
Publishing house:
Max Spohr
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1893
Scope:
195 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Siebenter Abschnitt. Wann wird der Rächer kommen diesem Elend ? ? ?
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Die Gebrechen und Sünden der Sittenpolizei aller Zeiten, vorzüglich der Gegenwart.
  • Title page
  • Inhalt.
  • Introduction
  • Erster Abschnitt. Blicke auf überwundene Kulturstufen.
  • Zweiter Abschnitt. Die Hetären des klassischen Altertums.
  • Dritter Abschnitt. Die Frauenhäuser im Mittelalter.
  • Vierter Abschnitt. Die Wandlungen der Prostitution in neuerer Zeit.
  • Fünfter Abschnitt. Die Sünden der Sittenpolizei unserer Zeit.
  • 1. Frankreich.
  • 2. Belgien.
  • 3. Italien.
  • 4. Schweiz.
  • 5. Deutschland.
  • 6. Oesterreich-Ungarn.
  • 7. England und Indien.
  • 8. Rußland.
  • 9. Der ferne Osten.
  • Sechster Abschnitt. Der Handel mit weißen Sklavinnen, deren Loos und Ende.
  • 1. Die Voraussetzungen dieses Handels.
  • 2. Der Mädchenhandel in verschiedenen Ländern.
  • Siebenter Abschnitt. Wann wird der Rächer kommen diesem Elend ? ? ?
  • Epilogue
  • Advertising

Full text

— 170 — 
ärztliche Untersuchung sich allen Gefühlen weiblicher Scham— 
haftigkeit entgegen stellen. Dadurch wird es um so schwerer, 
die Gefallenen wieder auf den rechten Weg zurückzuführen, 
wie doch von jeder Frau gehofft werden muß und kann.“ 
„Es steht zu wünschen, daß überall Asyle errichtet werden, 
jedoch so, daß sie so wenig als möglich den Charakter einer 
Strafanstalt annehmen, da herzliche Teilnahme und Liebe 
das einzige wirksame Mittel zur Rettung junger Mädchen ist.“ 
„Es ist zu wünschen, daß zwischen allen Ländern ein 
systematisches Netz von Verbindungen hergestellt werde, um 
den Schacher mit „weißen Sklavinnen“ zu hindern und für 
das Wohl der Frauen zu sorgen, die in den verschiedenen 
Ländern Anstellungen suchen.“ 
„Der Staat hat nicht das Recht, die Prostitution durch 
Verordnungen zu regeln; denn er darf sich niemals mit dem 
Unrecht vertragen, noch verfassungsmäßige Garantien gegen 
zweifelhafte Interessen aufopfern.“ 
„Der Staat soll fortfahren, die Aufreizung zur Unsitte, 
wenn sie an Minderjährigen des einen oder anderen Geschlechts 
verübt wird, ganz besonders aber die Kuppelei zu bestrafen. 
Er soll die Anwerbung Unmündiger zum Zwecke der Unsitte 
streng bestrafen. Er soll jede kollektive Veranstaltung der 
Prostitution untersagen und daher die Haltung eines Bordells, 
die Vermietung eines Gebäudes oder Grundstückes zu diesem 
Zwecke verbieten. Es ließe sich hier die Analogie der Spiel- 
höllen anführen, die von fast allen Strafgesetzgebungen unter— 
sagt sind.“ — — — .- 
Es traten der Bewegung bei: 1600 italienische nichtsozia— 
listische Arbeitervereine, der Verein liberaler Studenten in 
Lüttich, der Großrabbiner von Frankreich, die gesamte dänische 
Geistlichkeit ꝛc. Im Jahre 1886 umfaßte der Bund 2000 
Mitglieder in 19 Ländern, darunter fast alle enropäischen, 
sowie die Union, Brasilien, Ostindien, Cochinchina, Australien 
und Kapland. In Deutschland faßte die Bewegung nur
	        

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