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Die Reichsregierung.

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fullscreen: Die Reichsregierung.

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Monograph

Persistent identifier:
rosenthal_reichsregierung_1911
Title:
Die Reichsregierung.
Subtitle:
Eine staatsrechtliche und politische Studie.
Author:
Rosenthal, Eduard
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Staatsrecht
Place of publication:
Jena
Publishing house:
Gustav Fischer
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1911
Edition title:
Erweiterter Abdruck aus der Festschrift für A. Thon.
Scope:
100 Seiten
DDC Group:
Recht
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
7.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Die Reichsregierung.
  • Cover
  • Advertising
  • Title page
  • Vorwort.
  • 1.
  • 2.
  • 3.
  • 4.
  • 5.
  • 6.
  • 7.
  • 8.
  • 9.
  • 10.
  • Anhang.
  • I. Der englische Premierminister.
  • II. Der Präsident und das Kabinett in den Vereinigten Staaten von Amerika.
  • III. Der schweizerische Bundesrat.
  • Advertising

Full text

Verwaltung obliegt!). In dem Bundesrat und seinen Ausschüssen 
arbeitet die Blüte der Bureaukratie aller deutschen Staaten. Die 
tüchtigsten Spezialisten aller staatlichen Verwaltungszweige Deutsch- 
lands sind, besonders seitdem das Institut der stellvertretenden Be- 
vollmächtigten zum Bundesrat zur Ausbildung gelangte), hier zur 
Mitarbeit vereinigt?). Die Arbeiten der Bundesratsausschüsse werden 
von kompetenten Beurteilern vielfach als glänzende gerühmt. 
Diese Arbeit dürfte in erster Linie den Reichsgesetzen zugute 
kommen, für welche die Bundesratsausschüsse eine Tätigkeit ent- 
falten, die mit den Beratungen der Kommission eines Oberhauses 
Aehnlichkeit hat. 
Freilich jene Befürchtung, die vom KRegierungstische aus 
gelegentlich der Erörterung der Frage der Reichsministerien 
wiederholt geäußert wurde, daß diese den Bundesrat zurück- 
drängen würden, ist durch die Entwicklung der Reichsinstitutionen 
bestätigt worden. Die Reichsämter mußten den Wirkungskreis 
des Bundesrats einengen, indem, wie bereits hervorgehoben wurde, 
Arbeiten nunmehr in den Reichsämtern gefertigt werden, die 
dann erst an den Bundesrat gelangen und hier in den Ausschüssen 
einer Prüfung bezw. Revision und im Plenum des Bundesrats, 
der in der Regel den Vorschlägen seiner Ausschüsse folgen wird, 
I) Laband, Bd. I, S. 286, 236. 
2) Vgl. über diesen sehr interessante Entwicklungsprozeß K. Perels, Stellver- 
tretende Bevollmächtigte zum Bundesrat (Festgabe der Kieler Juristenfakultät zu 
Albert Hänels 50-jährigem Doktorjubiläum, Kiel u. Leipzig 1907), S. 255 ff. 
3) Auch hier wirken eine große Zahl von Unterstaatssekretären und Direktoren 
aus den Reichsämtern als Vertreter mit neben den stimmführenden preußischen 
Bundesratsbevollmächtigten bei den Geschäften der Bundesratsausschüsse, mit denen sie 
schon aus der Behandlung in den Reichsämtern vertraut sind. So werden im „Hand- 
buch des Deutschen Reichs für 1911“, S. 7f. beim Königreich Preußen als Bevoll- 
mächtigte zum Bundesrat 9 Reichsbeamte (der Reichskanzler, sein Generalvertreter, 
6 Staatssekretäre [Stellvertreter des Reichskanzlers] und ı Präsident des Reichsmilitär- 
gerichts neben 8 preußischen Staatsministern, die nicht auch noch Reichsbeamte sind) 
aufgeführt. Unter den Vertretern werden 26 aus den Reichsämtern angeführt (dar- 
unter der Staatssekretär, ein Unterstaatssekretär und ein Kommissar des Statthalters in 
Elsaß-Lothringen, neben 14 Ministerialunterstaatssekretären und Direktoren, einschließ- 
lich 3 Direktoren des preußischen Kriegsministeriums).
	        

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