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Die Reichsregierung.

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fullscreen: Die Reichsregierung.

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Monograph

Persistent identifier:
rosenthal_reichsregierung_1911
Title:
Die Reichsregierung.
Subtitle:
Eine staatsrechtliche und politische Studie.
Author:
Rosenthal, Eduard
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Staatsrecht
Place of publication:
Jena
Publishing house:
Gustav Fischer
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1911
Edition title:
Erweiterter Abdruck aus der Festschrift für A. Thon.
Scope:
100 Seiten
DDC Group:
Recht
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
8.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Die Reichsregierung.
  • Cover
  • Advertising
  • Title page
  • Vorwort.
  • 1.
  • 2.
  • 3.
  • 4.
  • 5.
  • 6.
  • 7.
  • 8.
  • 9.
  • 10.
  • Anhang.
  • I. Der englische Premierminister.
  • II. Der Präsident und das Kabinett in den Vereinigten Staaten von Amerika.
  • III. Der schweizerische Bundesrat.
  • Advertising

Full text

radezu notwendig wäre, die Staatssekretäre in den Bundesrat zu 
berufen‘), Alle Stellvertreter des Reichskanzlers werden in kon- 
stanter Praxis bei ihrem Amtsantritt zu preußischen Bundesrats- 
bevollmächtigten ernannt. Denn diese, die mit der von den Be- 
amten der ihnen unterstellten Behörden verfaßten, in allen wichtigen 
Punkten mit ihnen durch die Referenten festgestellten und viel- 
leicht auch in gemeinsamer Beratung mit den Mitgliedern der 
betreffenden Abteilung des Reichsamts besprochenen Entwürfen 
zu Gesetzen, Verordnungen, Staatsverträgen usw. eingehend ver- 
traut sind, können dann mit Nachdruck für ihr und ihres Amtes 
Werk eintreten. Sie können auf Grund des ihnen bekannten 
Materials die erforderliche Aufklärung gewähren, Zweifel be- 
seitigen und durch ihre und ihrer Vertreter spezielle Sachkennt- 
nisse auf die Annahme des Entwurfs hinwirken und ihnen schädlich 
erscheinende Aenderungen verhindern. Diese starke Bevorzugung 
der Reichsbeamten bei der Auswahl der preußischen Bevoll- 
mächtigten ist ein wohlbedachtes Mittel für die Einwirkung der 
Reichregierung auf den Bundesrat selbst ?). 
Mit Recht hat Triepel?) in diesem Zusammenhange auf die 
große Bedeutung des Stellvertretungsgesetzes hingewiesen, das 
die als preußische Bevollmächtigte im Bundesrate sitzenden Staats- 
sekretäre als Vertreter des Reichskanzlers dem Reichstage gegen- 
über verantwortlich macht. Sie werden ihren ganzen Einfluß 
aufbieten ®, um auch im Bundesrate die Mehrheit der von ihnen 
1) Ueber die rechtliche Stellung der Bundesratsbevollmächtigten als Mitglieder 
von Reichsverwaltungsbehörden vgl. Vogels, Die staatsrechtliche Stellung der Bundes 
ratsbevollmächtigten (in Zorn und Stier-Somlo, Abhandlungen aus dem Staats-, 
Verwaltungs- und Völkerrecht, Bd. VII, Heft 5), Tübingen 1911, S. 39f. 
2) Triepel, Unitarismus, S. 68. 
3) Der Abg. Braun hat, worauf Triepel, S. 68 hinweist, schon im Reichstage 
1867 das vorausgesagt. Braun sagte (Bezold, Bd. I, 8. 638f.): „Wir wünschen, 
daß in die Verfassung ausdrücklich geschrieben werde, daß der Bundeskanzler und 
die von dem Bundespräsidium ernannten Vertreter der einzelnen Verwaltungszweige 
die Maßregeln der Verwaltung vor dem Reichstag zu vertreten und zu verantworten 
haben... Es hat das dann auch den weiteren Vorzug, daß damit ein Teil der
	        

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