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Europäischer Geschichtskalender. Neunter Jahrgang. 1868. (9)

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Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Neunter Jahrgang. 1868. (9)

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Riess, Ludwig
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_009
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Neunter Jahrgang. 1868.
Editor:
Schulthess, Heinrich
Volume count:
9
Place of publication:
Nördlingen
Publisher:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1869
Scope:
595
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
II. Deutschland, Preußen und Oesterreich.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
I. Nord- und Süddeutschland.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
1. Preußen und der norddeutsche Bund.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Neunter Jahrgang. 1868. (9)
  • Title page
  • Inhalt.
  • I. Chronik der wichtigsten Ereignisse im europäischen Staatensysteme im Jahre 1868.
  • II. Deutschland, Preußen und Oesterreich.
  • I. Nord- und Süddeutschland.
  • 1. Preußen und der norddeutsche Bund.
  • 2. Die süddeutschen Staaten.
  • II. Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • III. Außerdeutsche Staaten.
  • IV. Außereuropäische Staaten.
  • Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1868.
  • Register.

Full text

Preußen und der norddeutsche Bund. 125 
schreiten, und, wie gesagt, ich werde es auch nicht thun, wenn auf eine andere 
Weise angemessen gesorgt werden kann für die Rechtsordnung im Lande. 
Wollen Sie Sich vielleicht aber einmal klar machen, welche Folge können 
Sie nebenbei erlangen durch Ihren Antrag, die Sie nicht erreichen wollen, 
die Ihnen reichliches Aergerniß bereiten? Ein Justizminister, der in die Lage 
versetzt wird, zur Uebung der Rechtsordnung Hilfsarbeiter zuzulassen, und 
von diesem seinem Rechte vollständig überzeugt ist, findet vielleicht Mittel, die 
ihm an sich sehr unerwünschte sind, die ihn aber in die Lage versetzen, seinen 
Willen durchzusetzen, ohne gegen Ihre Resolution zu verstoßen, das heißt, 
also Hilfsarbeiter anzustellen, ohne für sie Diäten in Anspruch zu nehmen. 
Ich stelle Ihnen zur Erwägung Verschiedenes, was ein Justizminister in 
solcher Bedrängniß thun kann; zuvörderst kann er sehr strenge Principien an- 
wenden in Betreff der Beurlaubungen, oder, wenn er den Urlaub bewilligt, 
dann nur dann, wenn der Beurlaubte aus eigenen Mitteln für die Stell- 
vertretungskosten sorgt. Das ist hart und unbillig, aber vielleicht nicht zu 
vermeiden. Diejenigen Mitglieder des Tribunals, welche hier in dem Hause 
Sitz und Stimme haben, wird der Justizminister nicht anders behandeln wie 
die übrigen Beamten des Landes. Wenn die letzteren Stellvertretungskosten 
zahlen, wird er auch den Mitgliedern des Obertribunals von ihren Besol- 
dungen Abzüge machen lassen (Sehr richtig! rechts), und wenn dann die 
Herren eine Rechtsbelehrung bei den Gerichten des Landes suchen, dann wer- 
den die ihnen Rechtsbelehrung wohl zu Theil werden lassen. (Bravol rechts. 
Oho! links.) Aber, meine Herren, ich glaube, daß hier im Lande patriotische 
Mitglieder der Appellationsgerichte vorhanden sein werden, die, im Besitz hin- 
länglicher Mittel, sich erbieten werden, ohne Diäten Hilfe zu leisten beim 
Obertribunal. Das ist auch ein Weg, ein unerwünschter Weg, den dann ein 
Justizminister zu gehen hat. Denn unter solchen Umständen wird leicht ein 
Anspruch auf Beförderung gewährt, und solche Gewährungen sind vom Uebel 
und jedenfalls nicht von Nutzen. (Zustimmung.) Drittens, meine Herren, 
allen solchen Anträgen gegenüber wird der Justizminister leicht in die Lage 
gedrängt, mit aller Schärfe und Schroffheit den Grundsatz durchzuführen, 
Sr. Maj. nie ein Mitglied an den Appellationsgerichten zum Obertribunal 
in Vorschlag zu bringen, von dem er nicht mit größter Sicherheit annehmen 
kann, daß er nicht ein Mandat zum Abgeordnetenhause annehmen wird. 
(Oho! links.) Meine Herren! Ich habe Ihnen voraus gesagt (Ruf: „Ja, 
ja!"), daß Sie viel Aergerniß nehmen würden an mir. (Sehr wahr! Bravo!) 
Das habe ich Ihnen voraus gesagt, habe Ihnen voraus gesagt, daß das 
Folgen wären, die mir durchaus unerwünscht seien, und daß Sie mich nicht 
in eine solche Lage versetzen mögen. (Sehr gut! Oho!) Ich muß damit 
schließen.“ (Lebhaftes, erneutes Bravo rechts; starkes Zischen und ironische 
Bravo's links.) — Große Aufregung herrscht im Hause. In sichtbarer Er- 
regung besteigt der Abgeordnete Twesten die Tribune: „Selbst zur Zeit des 
schwersten Verfassungsconflicts sind uns nicht solche Drohungen und Provo- 
cationen entgegengeschleudert worden, wie wir sie heute aus dem Munde des 
Justizministers gehört. (Stürmischer Zuruf.) Heute, wo es sich um eine 
Summe von 1000 Thlrn. handelt, sagt uns der Justizminister, wenn wir 
hier auf unserer Ueberzeugung beständen, würden wir auf seiner Seite einer 
Energie begegnen, die selbst vor einem Verfassungsconflict nicht zurückscheuen 
würde. Das geht über Alles hinaus, was uns bisher geboten worden ist! 
(Stürmischer Beifall.) Ich hoffe zwar, der Herr Minister wird sich noch 
besinnen, ehe er mit seinen Drohungen Ernst macht, ich hoffe, seine Entschlüsse 
sind nicht unabänderlich. Im Jahre 1866 hat er den Sieg der Oesterreicher 
über uns herbeizuführen gesucht, im Jahre 1868 unterzeichnet er das Beschlag- 
nahmedecret gegen seinen früheren König. (Stürmische Zurufe und Unter- 
brechung im ganzen Hause.) Ich hoffe also, daß er auch hier einer Aende- 
rung nicht unzugänglich sein wird, denn wenn wir eine Summe absetzen,
	        

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