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Europäischer Geschichtskalender. Neunter Jahrgang. 1868. (9)

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Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Neunter Jahrgang. 1868. (9)

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Riess, Ludwig
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_009
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Neunter Jahrgang. 1868.
Editor:
Schulthess, Heinrich
Volume count:
9
Place of publication:
Nördlingen
Publisher:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1869
Scope:
595
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
II. Deutschland, Preußen und Oesterreich.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
I. Nord- und Süddeutschland.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
2. Die süddeutschen Staaten.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Neunter Jahrgang. 1868. (9)
  • Title page
  • Inhalt.
  • I. Chronik der wichtigsten Ereignisse im europäischen Staatensysteme im Jahre 1868.
  • II. Deutschland, Preußen und Oesterreich.
  • I. Nord- und Süddeutschland.
  • 1. Preußen und der norddeutsche Bund.
  • 2. Die süddeutschen Staaten.
  • II. Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • III. Außerdeutsche Staaten.
  • IV. Außereuropäische Staaten.
  • Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1868.
  • Register.

Full text

Die süddeutschen Staaten. 185 
dem Ministerium so lange Schläge versetzen, bis endlich — Klarheit in die 
Situation komme. Die Regierung müsse die Aktenstücke über ihre auswärtige 
Politik dem Hause vorlegen, damit man endlich wisse, wohin man geführt 
werde, und nicht länger im Blinden tappe. Hölder weist die Vorwürfe 
Mohls zurück, die sog. Allianz seiner Partei mit der Regierung bei der heu- 
tigen Präsidentenwahl sei eine reine Frage der Zweckmäßigkeit gewesen. — 
Der Ministertisch ist unbesetzt.  
8. Dec. (Baden). Der Großherzog kehrt aus dem südlichen Frank- 
 
 
reich wieder in seine Residenz zurück. 
12.12. (Württemberg). II. Kammer: Wahl der Vicepräsidenten. 
Sieg der vereinigten Linken.  
Als erster Candidat wird Probst (Linke) mit 45 Stimmen gewählt, als 
zweiter erst im dritten Wahlgang Becher (Volkspartei) mit gleichfalls 45 
Stimmen und als dritter Oesterlen (Linke) mit 44 Stimmen. Probst steht 
v. Hofer (Regierungspartei) mit 38 Stimmen gegenüber; bei der Wahl des 
zweiten und dritten. Candidaten theilen sich v. Hoser und Hölder (national- 
liberal) in die Stimmen der Gegenparteien, die nicht mehr zusammenhalten. 
15.12. (Württemberg). II. Kammer: Adreßentwürfe der Mehrheit 
und der Minderheiten der Commission. 
Entwurf der Majorität (Probst, 9 Mitglieder): Derselbe lenkt nach 
dem formalen, die Sätze der Thronrede umschreibenden Eingang die Aufmerk- 
samkeit auf „die dringende Nothwendigkeit der längst feierlich zugesagten 
Verfassungsreform“ und beklagt, daß eine Vorlage hierüber nicht sofort bei 
Beginn der Session gemacht worden. Es wird dann ausdrücklich „die wieder- 
holte Bitte“ um eine solche Vorlage „noch im Laufe des gegenwärtigen Land- 
tags“ gestellt. Die speciellen Desiderien werden mit den Worten aufgeführt: 
„Die Zusammensetzung der Ständeversammlung entspricht nicht mehr den 
Forderungen der Zeit, auch haben die Kammern noch wesentlicher Befugnisse 
zu entbehren, welche für dieselben zu befriedigender Lösung ihrer Aufgabe in 
Anspruch zu nehmen sind.“ „Bereitwilliges Entgegenkommen von allen Seiten 
wird — so hofft der Entwurf — Württemberg eine Verfassungsreform verschaffen, 
welche das allgemeine Wohl, Freiheit und Recht verbürgt.“ Des Weiteren 
wird verlangt: ein Gesetzentwurf über eine neue Verwaltungs-Organisation, 
insbesondere über die Weiterentwicklung des Selbstverwaltungsrechts der Ge- 
meinden und Körperschaften, und die Herstellung einer unabhängigen und 
selbständigen Verwaltungsrechtspflege, welcher Gegenstand in der Thronrede 
keine Erwähnung gefunden hatte. „So wichtig indessen — fährt der Adreß- 
entwurf nun fort — der Ausbau der inneren Einrichtungen des Landes ist, 
so wird derselbe an Bedeutung noch weit überragt durch die Fragen, welche 
sich an das Verhältniß Süddeutschlands zum Norden knüpfen. 
Ew. Maj. haben auszusprechen geruht, daß von Allerhöchst Denselben im 
Verein mit dem württembergischen Volke die Selbständigkeit des Staats solle 
gewahrt, daß im Einklange mit dem Volke die nationalen Interessen sollen 
gepflegt und die Pflichten gegen das weitere Vaterland treu sollen erfüllt 
werden. Gewiß entspricht es dem nahezu einstimmigen Willen unseres Volkes, 
die Selbständigkeit des Landes erhalten zu sehen, aber wir vermissen 
eine consequente Verfolguug dieses Zweckes. Die Vereinigung zu 
einem Bunde von internationaler unabhängiger Existenz (Südbund) ist den 
südwestdeutschen Staaten im Prager Frieden vorbehalten, und es dürfte keine 
Meinungsverschiedenheit darüber bestehen, daß eine solche Vereinigung der 
Kräfte der in ihrer Vereinzelung zu schwachen Staaten das natürlichste Mittel 
wäre, die der Selbständigkeit drohenden Gefahren abzuwenden. Wir verkennen 
die Schwierigkeit der Herstellung eines solchen Bundes unter den jetzigen 
Verhältnissen nicht, es kann diese Schwierigkeit aber die süddeutschen Regier-
	        

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