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Europäischer Geschichtskalender. Neunter Jahrgang. 1868. (9)

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Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Neunter Jahrgang. 1868. (9)

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Riess, Ludwig
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_009
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Neunter Jahrgang. 1868.
Editor:
Schulthess, Heinrich
Volume count:
9
Place of publication:
Nördlingen
Publisher:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1869
Scope:
595
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
II. Deutschland, Preußen und Oesterreich.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
II. Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Neunter Jahrgang. 1868. (9)
  • Title page
  • Inhalt.
  • I. Chronik der wichtigsten Ereignisse im europäischen Staatensysteme im Jahre 1868.
  • II. Deutschland, Preußen und Oesterreich.
  • I. Nord- und Süddeutschland.
  • II. Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • III. Außerdeutsche Staaten.
  • IV. Außereuropäische Staaten.
  • Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1868.
  • Register.

Full text

Othterrtich· Ungarn. 295 
richtet und zu diesem Ende mit. den Uebersetzungen aller dazu gehörigen Ur- 
kunden versehen werden. Die innere Geschäftssprache aller weltlichen Gerichte 
ist die offizielle Staatssprache. Bei Grundbuchsämkern ist ebenfalls die of- 
fizielle Staatssprache anzuwenden; doch können auf den Wunsch der Parteien 
Beschlüsse in. Grundbuchssachen und Grundbuchsauszüge auch in der juris- 
diclionellen Geschäftssprache ausgeferiigt werden. Was den Unterricht betrifft, 
so soll nach dem Entwurse dafür gesorgt werden, daß die Landesbürger jeder 
Nationalität ihre Kinder möglichst in ihrer Muktersprache ausbilden lassen 
können. Zu diesem Zwecke sollen dork, wo die zu riner Nationalität gehöri- 
gen Bürger zahlreich wohnen, dem Bedürfnisse entsprechende Lehranstalten 
errichtet werden. In solchen Gegenden, wo mehr als Eine Sprache im Ge- 
brauche ist, hat der Cultusminister dafür zu sorgen, daß die Schüler in den 
Mittelschulen auch in ihrer eigenen Muttersprache vollkommen grammatika- 
lische Ausbildung erlangen. In den im Lande zu errichtenden höheren Unter- 
richtsanstalten werden Lehrstühle errichtet für die Sprachen der in der Gegend 
jener Anstalten massenhaft wohnenden Nationalitäten. An der Landesuniver- 
sität ist die Vortragssprache die ungarische; doch werden für die im Lande 
gangbaren Sprachen und deren Literatur, soweit dieß noch nicht geschehen, 
Lehrstühle errichtet. 
Gegenüber diesem Entwurse macht die Presse diesseits der Leitha darauf 
aufmerksam, daß in den im Reichsrath vereinigten Königreichen und Ländern 
die GEleichberechtigung der Nationalitäten doch ganz anders verstanden und 
nach den Staatsgrundgesetzen vom December 1867 auch praktisch ausgeübt 
werde. Rein böhmische Bezirksvertretungen verhandeln auch rein böhmisch 
und ebenso polnische, italienische und südslavische Gemeindewesen; Niemand 
denkt auch nur daran, sie zwingen zu wollen, deutsch zu amtiren. Die rein 
nationalen Gemeinwesen verkehren diesseits der Leitha nicht bloß in ihren 
inneren Angelegenheiten, sondern auch mit der Regierung rein national, wäh- 
rend die ungarischen Jurisdictionen sich in ihrem Verkehr untereinander und 
mit der Regierung der ungarischen Staatssprache bedienen müssen und höch- 
stens: noch in einer nebenanstehenden Nubrik ihre Sondersprache gebrauchen 
dürfen. Auch im Justizwesen ist dem nationalen Rechte diesseits der Leitha 
überall ein weit größerer Spielraum eingeräumtt überall wird in den natio- 
nalen Sprachen prozessirt, verhandelt, nicht nur polnisch, sonbern auch czechisch, 
iilalienisch, slovenisch. Endlich bestehen diesseits der geitha auch zahlreiche aus- 
schließlich czechische, polnische, italienische Mittelschulen und bez. der Unirersi- 
täten ist die Sprache in Prag paritätisch, in Lemberg und Krakau rein pol- 
nisch. Nicht ganz mit Unrecht meinte eil großes Wienet Blatt btz. des un- 
garischen Natlonalitäten-Gesetzenkwutfs, „Durch diesen Entwurf wird in Un- 
garn außer den Magyaren schwerlich Jemand bekriedigt werden, als — die 
Uebersetzer. Diese werden in Zukunft eine sehr zahlreiche Zunft bilden, da 
nach der magyarischen Gleichberechtigung alles sofort ins Magyarische wird 
übersetzt werden müssen, was nicht von vornherein schon magyarisch ist. Das 
wird freilich in tausend Fällen und jeden Augenblick sehr unbequem sein. 
Nun — dann wird es eben das Besle sein, wenn die Eltern sich dazu ent- 
schließen, die Kinder als Magyaren zu erziehen oder erziehen zu lassen, damit 
sie des Uebersetzers entbehren können.“ * 
26. Oct. (Oesterreich). Reichsrakh, Abg.-Haus: Wehrausschuß. De- 
batte über den § 11 des Wehrgesetzentwurfes, der den Kriegsstand 
der Armee auf 800,000 Mann festsetzt und daß dieser Kriegsstand 
für die nächsten zehn Jahre für das Heer und die Kriegsmarine 
zu gelten habe. * " 
Rechbauer beantragt, den Kriegsstand der Armee von 800,000 auf 
600,000 Mann herabzusetzen und diesen Kriegsstand statt für zehn nur für
	        

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