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Europäischer Geschichtskalender. Neunter Jahrgang. 1868. (9)

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Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Neunter Jahrgang. 1868. (9)

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Riess, Ludwig
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_009
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Neunter Jahrgang. 1868.
Editor:
Schulthess, Heinrich
Volume count:
9
Place of publication:
Nördlingen
Publisher:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1869
Scope:
595
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
II. Deutschland, Preußen und Oesterreich.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
I. Nord- und Süddeutschland.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
1. Preußen und der norddeutsche Bund.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Neunter Jahrgang. 1868. (9)
  • Title page
  • Inhalt.
  • I. Chronik der wichtigsten Ereignisse im europäischen Staatensysteme im Jahre 1868.
  • II. Deutschland, Preußen und Oesterreich.
  • I. Nord- und Süddeutschland.
  • 1. Preußen und der norddeutsche Bund.
  • 2. Die süddeutschen Staaten.
  • II. Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • III. Außerdeutsche Staaten.
  • IV. Außereuropäische Staaten.
  • Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1868.
  • Register.

Full text

82 Preußen und der norddeutsche Bund. 
20. Juni. (Nordd. Bund). Der Reichstag nimmt das vom Bundesrath 
amendirte Schulze'sche Gesetz über Genossenschaftswesen mit jenen 
Aenderungen und unter Zustimmung Schulze-Delitzsch's an. Schluß 
der Session. Thronrede des Königs von Preußen: 
„Geehrte Herren vom Reichstage des norddeutschen Bundes! Sie stehen 
am Schlusse einer Session, welche reich an Mühen, aber auch reich an Er- 
gebnissen war. In hingebender Thätigkeit haben Sie, im Verein mit den 
verbündeten Regierungen, die Einrichtungen des Bundes aufgebaut und be- 
festigt und wichtige Reformen der gemeinsamen Gesetzgebung theils eingeleitet, 
theils zum Abschlusse gebracht. Die finanziellen Fragen, welche einen her- 
vorragenden Gegenstand Ihrer Berathungen bildeten, sind in befriedigender 
Weise gelöst. Indem Sie die Verwaltung der in der vorigen Session für 
die Entwicklung der Marine und die Vervollständigung der Küstenvertheidigung 
beschlossenen Anleihe der bewährten Verwaltung der preußischen Staatsschulden 
anvertrauten, haben Sie die Fortbildung dieses Zweiges unserer Wehrkraft 
gesichert, welchem eben so sehr Meine eingehende Sorgfalt als die Sympathien 
der Nation zugewendet sind. Die Verständigung über die Verwaltung dieser 
Anleihe hat es gestattet, in dem von Ihnen angenommenen Bundeshaushaltsetat, 
ohne eine wesentliche Erhöhung der fortdauernden Ausgaben, für die Förder- 
ung der Aufgaben des Bundes in ausreichendem Maße Fürsorge zu treffen. 
Die Einrichtungen, deren es bedarf, um über die Verwendung der Einnahmen 
des Bundes die verfassungsmäßige Rechnung zu legen, sind vorläufig geordnet. 
Durch das Gesetz über die Aushebung der polizeilichen Beschränkungen der 
Befugniß zur Eheschließung ist die durch vieljährige Erfahrung in Preußen 
bewährte Freiheit in der Begründung eines Hausstandes und einer Familie 
verallgemeinert und das in Ihrer letzten Session begründete Institut der 
Freizügigkeit ergänzt. Dieses Gesetz, so wie die Gesetze über die Aufhebung 
der Schuldhaft und die Schließung der öffentlichen Spielbanken beweisen, daß 
die sittlichen und wirthschaftlichen Momente in den Aufgaben des Bundes 
Hand in Hand gehen. Durch eine Reihe von Postverträgen, welche Ihre 
Zustimmung erhalten haben, ist die in der vorigen Session geordnete Er- 
mäßigung der Portotaxe auf die auswärtige Correspondenz ausgedehnt. Das 
Gesetz über die Quartierleistung im Frieden sichert eine gerechtere Vertheilung 
und innerhalb der durch die unerläßlichen Rücksichten auf die Finanzlage 
gebotenen Grenzen eine angemessenere Vergütung dieser Leistung. Durch die 
den Angehörigen der vormaligen schleswig-holsteinischen Armee bewilligten 
Pensionen und Unterstützungen wird eine Schuld getilgt, in deren Anerkennung 
Sie Sich mit den verbündeten Regierungen vereinigten. Die Maß- und 
Gewichtsordnung eröffnet die Aussicht auf Herstellung eines einfachen und 
einheitlichen Systems für ganz Deutschland und führt einer Einigung aller 
civilisirten Nationen auf diesem Gebiete näher. Die Bildung des deutschen 
Volkes bürgt dafür, daß die von der Ausführung dieses Systems unzertrenn- 
lichen Schwierigkeiten in nicht allzu langer Zeit zu überwinden sein werden. 
Auf dem Gebiete des Steuerwesens ist die Gleichmäßigkeit der Besteuerung 
der wichtigsten Artikel des Verbrauchs innerhalb des Bundes hergestellt und 
der letzte Schritt geschehen, welcher für den Eintritt Mecklenburgs und Lübecks 
in die gemeinsame Zolllinie erforderlich war. Und so entlasse Ich Sie, geehrte 
Herren, mit Meinem und Meiner hohen Verbündeten Danke für die Mit- 
wirkung, welche Sie sowohl Unserem gemeinsamen Werke als auch den großen 
Interessen zugewendet haben, zu deren Pflege Wir mit den süddeutschen 
Staaten verbunden sind. Ich entlasse Sie mit der Zuversicht, daß die 
Früchte Ihrer Arbeiten bei uns und in ganz Deutschland unter dem 
Segen des Friedens gedeihen werden.“ 
20.6.  (Preußen: Schleswig-Holstein). Eine k. Cabinetsordre regelt 
die Verwaltungsorganisation: übereinstimmend mit dem Verlangen
	        

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