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Europäischer Geschichtskalender. Dreizehnter Jahrgang. 1872. (13)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Dreizehnter Jahrgang. 1872. (13)

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Riess, Ludwig
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_013
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Dreizehnter Jahrgang. 1872.
Editor:
Schulthess, Heinrich
Volume count:
13
Place of publication:
Nördlingen
Publisher:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1873
Scope:
634 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
III. Außerdeutsche Staaten.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
11. Rußland.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Dreizehnter Jahrgang. 1872. (13)
  • Title page
  • Inhalt.
  • I. Chronik der wichtigsten Ereignisse im europäischen Staatensysteme im Jahre 1872.
  • II. Das deutsche Reich und die Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • III. Außerdeutsche Staaten.
  • 1. Portugal.
  • 2. Spanien.
  • 3. England.
  • 4. Frankreich.
  • 5. Italien.
  • 6. Die Schweiz.
  • 7. Belgien.
  • 8. Holland.
  • 9. Dänemark.
  • 10. Schweden und Norwegen.
  • 11. Rußland.
  • 12. Die ottomanische Pforte.
  • 13. Griechenland.
  • IV. Außereuropäische Staaten.
  • Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1872.
  • Register.

Full text

Rußland. 513 
verschwindet und einem, wenn auch geringen, Ueberschusse Platz macht, so ist 
man berechtigt, sich der Hoffnung hinzugeben, daß es so bleiben und die 
Finanzlage andauernd gebessert sein wird. Das Verdienst dieses Umschwunges 
gehört unbestritten dem Finanzminister v. Reutern, was denn auch vom Kaiser 
durch die Verleihung des St. Wladimir-Ordens I. Classe mit einem sehr 
huldvollen und schmeichelhaften Schreiben anerkannt wird. 
  
21. Jan. Die amtliche „Militärztg.“ meldet, daß die Berathungen über die 
31. 
Grundsätze der allgemeinen Wehrpflicht beendet seien, so daß der Durch- 
führung derselben in legislatorischer Hinsicht kein Hinderniß mehr ent- 
gegenstehe. 
„ Ein keiserliches Decret ernennt den bisherigen Generalconsul in 
Bukarest, Frhrn. v. Offenberg, zum außerordentlichen Gesandten in 
Washington; Katakazy wird dem auswärtigen Ministerium attachirt. 
6. Febr. (Finnland.) Der finnische Landtag wird vom Generalgouver= 
neur Generaladjutant Grafen Adlerberg mit einer Thronrede des Kaisers 
eröffnet. 
Dieselbe erinnert in ihrem ersten Theil an die Überstandene Hungersnoth, 
an die darauf folgenden Epidemieen und die dadurch herbeigeführte Vermin- 
derung der Bevölkerung (nach der Zählung vom 31. Dez. 1870 hat Finnland 
1,732,621 Bewohner, nach der Zählung von 1865 dagegen 1,843,245, folglich 
Abnahme 69,633 Einw.), und constatirt mit Dank den seitdem erfolgten Auf- 
schwung des Landes in gesegneten Ernten, Förderung des Handels, Ackerbaues 
und der Industrie Besonders wird auf die Wohlthat hingewiesen, welche die 
Anlage der Eisenbahn zwischen St. Petersburg und Helsingfors, der Haupt- 
stadt des Landes, gebracht habe. Dann heißt es weiter: „Hinsichtlich der von 
Mir vorgeschlagenen Umgestaltung der höheren Regierungs-Institutionen habe 
Ich versuchsweise befohlen, die Ordnung der Senatssitzungen behufs Beschleu- 
nigung der Geschäftsführung, wie diese durch die Vermehrung der der Beur- 
theilung des Senats unterliegenden Geschäfte bedingt wird, zu ändern. Mit 
Rücksicht auf die geringen Ergebnisse beim Erlernen der russischen Sprache in 
den Schulen, während doch die Nothwendigkeit einer gründlichen Kenntniß der- 
selben sich nicht nur im Gerichtswesen, sondern auch im praktischen Privatleben 
kundgibt, habe Ich es für zweckmäßig erachtet, zu befehlen, daß bei der Reform 
der Lehranstalten die russische Sprache unter die Zahl der obligatorischen Unter- 
richtsgegenstände aufgenommen werde. Die Frage von dem durch ein Rescript 
an den Generalgouverneur im vorigen Jahr von Mir gemachten Vorschlage 
zur Einführung der allgemeinen Wehrpflicht in dem Großfürstenthum Finn- 
land kann jetzt noch nicht Ihrer Beurtheilung vorgelegt werden, weil diese 
Maßregel noch nicht in dem Reiche durchgeführt ist. Das neue Landtags- 
reglement und das Reglement des Ritterhauses bezeichnen ausführlich den Kreis 
Ihrer Thätigkeit, und die von Ihnen gewonnene Erfahrung veranlaßt Mich, 
zu hoffen, daß Sie die Ihnen bevorstehenden Arbeiten zum festgesetzten Termin 
beendigen werden. Mögen Ihre gewissenhafte und eifrige Thätigkeit zum wah- 
ren Wohl des Landes und zu einer verdoppelten Befestigung des gegenseitigen 
Vertrauens zwischen Regierung und Volk dienen.“" Eigenthümlich erscheint die 
Sprachverwirrung, welche auf dem finnischen Landtag herrscht. Nach Verle- 
sung der Thronrede wird die Debatte von dem Baron Nordenstam im Namen 
des Adels und vom Erzbischof Borgenheim im Namen des Clerus und des 
Gelehrtenstandes in französischer Sprache eröffnet, worauf der Bürgermeister 
von Helsingfors und ein Landmann aus dem Gouvernement von Abo-Bjor- 
neborg im Namen des Bürger= und Bauernstandes das Wort in schwedischer 
Sprache ergreifen, und endlich der Staatsrath Ern, Director der Kanzlei des 
33 
 
	        

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