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Europäischer Geschichtskalender. Dreizehnter Jahrgang. 1872. (13)

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Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Dreizehnter Jahrgang. 1872. (13)

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Riess, Ludwig
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_013
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Dreizehnter Jahrgang. 1872.
Editor:
Schulthess, Heinrich
Volume count:
13
Place of publication:
Nördlingen
Publisher:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1873
Scope:
634 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
II. Das deutsche Reich und die Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
I. Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Dreizehnter Jahrgang. 1872. (13)
  • Title page
  • Inhalt.
  • I. Chronik der wichtigsten Ereignisse im europäischen Staatensysteme im Jahre 1872.
  • II. Das deutsche Reich und die Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • I. Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
  • II. Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • III. Außerdeutsche Staaten.
  • IV. Außereuropäische Staaten.
  • Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1872.
  • Register.

Full text

76 
Das deutsche Reich und seine einzelnen Slieder. 
Ministerverantwortlichkeit ganz in dem Sinne französischer Theorien behandelt“ 
und endlich im Widerspruch mit der preußischen Verfassung eine Solidarität 
der Verantwortlichkeit der Minister und eine amtliche Autoritätsstellung des 
Ministerpräsidenten beansprucht habe. An zweiter Stelle handelt es sich für 
die Kreuzzeitung dem Fürsten Bismarck gegenüber um „Vertheidigung des 
christlichen Charakters unseres Staates“, da jener im Gegensatze zur Verfassung, 
welche das Christenthnm als Staatsreligion erkläre, ausdrücklich betont habe: 
Preußen besitze keine Staatsreligion, und es könne „die staatliche Geltung und 
Berechtigung, welche für die katholische Kirche gefordert werde, gerechterweise 
auch für alle Übrigen christlichen und nicht christlichen Confessionen gefordert“ 
werden. In diesen beiden „Fundamentalfragen für preußische Conservative"“ — 
sagt die N. Pr. Ztg. — gebe es keine Compromisse; „das Bekenntniß zu ihnen, 
ohne jede anderweitige Rücksicht zur Zeit oder zur Unzeit“, sei „unbedingte 
Pflicht“. Die „Nordd. Allg. Ztg.“ das Organ Bismarcks antwortet darauf 
in einer Weise, die an Deutlichkeit nichts vermissen läßt, u. A. folgendes: 
„Die unwiderlegbare Wahrheit, daß in einem constitutionellen Staate, dessen 
Gesetzgebung der Zustimmung der Mehrheit in beiden Häusern bedarf, das 
Ministerium zur regelmäßigen Entwicklung des Staatsrechtes die Unterstützung 
einer Majorität in der Landesvertretung nöthig hat, wird von der „Kreuzztg.“ 
zu einer Anerkennung absoluter Majoritätsherrschaft entstellt. Das für 
die Einheit der Verwaltung und der gesetzlichen Entwicklung unumgängliche 
Erforderniß der Solidarität im Rathe der Krone wird von der „Kreuzztg.“ 
mit einer bedauerlichen Unwissenheit über unser Staatsrecht und über die seit 
zwanzig Jahren ununterbrochene Praxis desselben verkannt und bestritten. 
Die „Kreuzztg.“ bekundet durch. ihre Deduktion so naive Unwissenbeit im 
preußischen Staatsrechte, daß man kaum begreift, wie Jemand mit so schüler- 
haften Vorstudien die Anmaßung haben kann, ein so dreistes Urtheil abzu- 
geben. Mann kann sich darüber nicht wundern, wenn man sieht, wie sie nicht 
einmal die Begriffe „confessionell“ und „christlich“ zu unterscheiden weiß. Sie 
schiebt dem Ministerpräsidenten wider besseres Wissen die Insinuation unter, 
daß er das „christliche Bekenntniß“" anfeinde, wenn er die einfache Wahrheit 
ausspricht, daß ein Staat nicht „confessionell“ sein könne, in welchem neben 
fast 16 Millionen Evangelischen etwa 8 Millionen Katholiken und noch einige 
andere Confessionen die Beachtung durch die Staatsgewalt beanspruchen. Es 
ist eine dreiste Fälschung, wenn man der königl. Regierung weil sie den 
gleichberechtigen Ansprüchen verschiedener Confessionen gegenüber die unmögliche 
Aufgabe, allen consessionellen Anforderungen gerecht zu werden, nicht erfüllt, 
den christlichen Charakter bestreiten will. Diese Fälschung, da sie bei urtheils- 
fähigen Menschen keinen Anklang finden kann, hat nur die Adresse an die 
weniger unterrichteten und deßhalb weniger urtheilsfähigen Massen, und in 
so fern eine unleugbar revolutionäre Tendenz, vertreten durch die „Kreuzztg.“ 
Die in Gemeinschaft mit Hrn. Windhorst übernommene „Vindikation des 
monarchischen Princips gegen parlamentarische Majoritäts-Wirtschaft“ gegen- 
über einem Staatsmanne, der im Dienste des Königs mehr vollbracht hat, 
als die „Kreuzztg.“ je versucht hat, ist eine Folge davon, daß diese Zeitung. 
unter unfähiger Leitung, der ultramontanen und polnischen Strömung sich 
kritiklos hingegeben hat und aus ihrer alten Bahn gewichen ist. Die klare 
und kühne Leitung, welche ihr ihre Redaction bei ihrer Entstehung vorgezeich- 
net hatte, auf der sie der damaligen Regierung und dem Vaterlande in preu- 
ßischer Treue namhafte Dienste leistete, hat heutzutage einer impotenten Ver- 
kommenheit Platz gemacht, in welcher dieses Blatt, in Ausbeutung des unter 
seinen ersten Leitern erworbenen Ansehens, sich dazu hergibt, den persönlichen 
Einflüssen verkannter Staatsmänner zu dienen, welche die Monarchie im Stiche 
ließen, als dieselbe ihrer Dienste am dringendsten bedurfte. Es ist eine lehr- 
reiche Erscheinung, dieses mit erheblichen Opfern der persönlichen Anhänger 
des preußischen Königthums begründete und verbreitete Blatt heutzutage im
	        

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