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Europäischer Geschichtskalender. Dreizehnter Jahrgang. 1872. (13)

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Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Dreizehnter Jahrgang. 1872. (13)

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Riess, Ludwig
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_013
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Dreizehnter Jahrgang. 1872.
Editor:
Schulthess, Heinrich
Volume count:
13
Place of publication:
Nördlingen
Publisher:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1873
Scope:
634 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
II. Das deutsche Reich und die Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
I. Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Dreizehnter Jahrgang. 1872. (13)
  • Title page
  • Inhalt.
  • I. Chronik der wichtigsten Ereignisse im europäischen Staatensysteme im Jahre 1872.
  • II. Das deutsche Reich und die Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • I. Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
  • II. Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • III. Außerdeutsche Staaten.
  • IV. Außereuropäische Staaten.
  • Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1872.
  • Register.

Full text

78 
Pas deutsche Neich und seine einzelnen Elleder. 
Amendement in den letzten Tagen Verhandlungen stattgefunden. Das Er- 
gebniß davon aber war, daß dasselbe einerseits von allen liberalen Parteien 
des Abgeordneten= sowohl wie des Herrenhauses (weil der Ortsgeistliche darin 
als geborener Localschulaufseher im Princip anerkannt wird) und andererseits 
von den Clericalen (weil die Widerruflichkeit des geistlichen Schulaufsehers 
und die Trennung der Kreisschulaufsicht von der Geistlichkeit festgesetzt wird) 
als unannehmbar bezeichnet wurde. In dieser Gestalt vom Herrenhause 
amendirt, würde das Gesetz alsdann am Abgeordnetenhause gescheitert und 
schließlich gar nichts zu Stande gekommen sein. Lasker versteht es denn 
auch, in einer Überaus geschickten, erst durch das Auftreten Nauchhaupts ver- 
anlaßten Rede den Fürsten Bismarck zu bündigen Erklärungen über das 
weitere Verhalten der Staatsregierung zu drängen. 
Fürst Bismarck hebt zunächst hervor, daß das Amendement Rauchhaupt 
der Regierung für den Augenblick allerdings gewähre, was sie brauche und 
daß darum auch der Minister v. Eulenburg für dasselbe habe stimmen können, 
aber daß er dieß eben nur für den Augenblick gewähre. Dann sagte er: 
Es scheint, als könnte meine vorige Aeußerung dahin mißverstanden werden, 
die Regierung beabsichtige, noch jetzt auf einen Compromiß auf der Basis des 
Rauchhaupt'schen Amendements hinzuwirken. (Bravo! links.) Das liegt uns 
fern, m. HH.! Hauptsächlich um aufzuklären, weßhalb wir von Seiten der 
Regierung dem Amendement nicht entgegentraten, weßhalb das einzige Mitglied 
des Cabineks, welches zugleich Mitglied des Hauses ist, sogar für das Amen- 
dement stimmte, habe ich gesagt: die Regierung ist der Meinung gewesen, daß 
dieser Mittelweg ihr vor der Hand praktisch genügen würde. Zu Principien 
uns gerade bei dieser Gelegenheit zu bekennen, hatten wir nicht das Bestreben; 
wir verlangen nach einer praktischen Waffe zur Abwehr — Principien find 
in dieser Frage mehr trennend als bindend. Wir haben uns mit dem Min- 
desten begnügt, wodurch wir nach dem englischen Sprichwort die beiden Enden 
hätten zusammenbringen können. Wir glaubten, daß dies der Fall sein 
würde; es ist uns nicht gelungen. Wir sind nun zu einem Abschluß durch 
Abstimmung gelangt — und wir werden auf diesem Boden festhalten und 
dabei beharren. (Beifall) Der Hr. Vorredner hat gesagt, es sei ihm und 
den Seinigen undenkbar gewesen, daß in einer Frage von dieser principiellen 
und von uns für die Sicherheit des Staates wichtig erklärten Frage, in einer 
Frage von der Bedeutung die conservative Partei der Regierung offen den 
Krieg erklärt hat. Ich will mir diesen letzten Ausdruck nicht aneignen, aber 
ich darf das wohl bestätigen, daß es mir auch undenkbar gewesen ist, daß 
diese Partei die Regierung in einer Frage im Stiche lassen werde, in welcher 
die Regierung ihrerseits entschlossen ist, jedes constitutionelle Mit- 
tel zur Anwendung zu bringen, um sie durchzuführen. (Hört ! 
hört! rechis. Lebhafter, andauernder Beifall links, anhaltende Erregung.) 
Die letztere Erklärung des Fürsten Reichskanzlers macht das gewaltigste 
Aufsehen und man spricht sofort von einen allem Anschein nach nothwendigen, 
aber auch bereits bevorstehenden Pärsschube. „An dem Schulaussichtsgesetz 
ist ein Kampf entbrannt, der nicht mehr durch noch so geschickt formulirte 
Paragraphen ausgeglichen werden kann, sondern der mit dem Siege des einen 
oder anderen. Princips enden muß. Bismarck konnte so nur sprechen, wenn 
er bereits die vom Könige bestätigte Liste der „aus allerhöchstem Vertrauen“ 
neu in das Herrenhaus zu berufenden Mitglieder in der Tasche hat. Ob 
er sie in der Tasche behält, wird davon abhängen, ob die Mehrheit des 
Herrenhauses auch diesmal im Voraus erklärt, sich beugen zu wollen. Die 
conservative Partei des Abgeordnetenhauses hat mit der Beugung bereits 
den Anfang gemacht. Etwa zwanzig Mitglieder derselben entfernten sich vor 
der Abstimmung aus dem Hause. Im Uebrigen war die Verdoppelung der 
Mehrheit von 26 auf 52 Stimmen Folge der telegraphischen Einberufung 
aller nicht durch Krankheit zurückgehaltenen Mitglieder der liberalen Partei. 
  
 
	        

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