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Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Siebenter Jahrgang. 1891. (32)

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Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Siebenter Jahrgang. 1891. (32)

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Riess, Ludwig
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_032
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Siebenter Jahrgang. 1891.
Editor:
Delbrück, Hans
Volume count:
32
Place of publication:
München
Publisher:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1892
Scope:
351 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German
Subtitle:
Der ganzen Reihe XXXII. Band.

Chapter

Title:
I. Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Siebenter Jahrgang. 1891. (32)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Chronik der wichtigsten Ereignisse des Jahres 1891.
  • I. Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
  • II. Die Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • III. Portugal.
  • IV. Spanien.
  • V. Großbritannien.
  • VI. Frankreich.
  • VII. Italien.
  • VIII. Die Römische Kurie.
  • IX. Schweiz.
  • X. Belgien.
  • XI. Niederlande.
  • XII. Luxemburg.
  • XIII. Dänemark.
  • XIV. Schweden und Norwegen.
  • XV. Rußland.
  • XVI. Die Türkei und ihre Vasallenstaaten.
  • XVII. Rumänien.
  • XVIII. Serbien.
  • XIX. Griechenland.
  • XX. Amerika.
  • XXI. Australien und Südseeinseln.
  • XXII. Asien.
  • XXIII. Australien und Südseeinseln.
  • Uebersicht der politischen Entwickelung des Jahres 1891.
  • Alphabetisches Register.
  • Druckfehler.
  • Werbung.

Full text

Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Januar 24.) 11 
— Ich meine natürlich nicht dieselbe Person, sondern dasselbe Bistum. — 
Ebenso die Seminarien: überall werden Sie finden, daß das persönliche 
Moment, Gehalt, Pension und dergleichen das Uebergewicht haben; Sie haben 
da nicht mit juristischen Personen als solchen, sondern innerhalb der juri- 
stischen Personen mit personell Geschädigten zu thun. Ich glaube also, daß 
dieser Konkursus im juristischen Sinne, welcher da eintreten wird, ein recht 
unerfreulicher sein wird, ein so unerfreulicher, daß — glaube ich — durch 
das Einwirken des Staats nichts gelindert und gebessert werden kann. 
Es kommt nun allerdings hinzu — und das, glaube ich, wird ein- 
treten —, daß die Einwirkung der Bischöfe soweit gehen wird, daß die heute 
noch lebenden Geistlichen vielfach auf eine Befriedigung ihrer Ansprüche 
verzichten werden im Interesse der emeritierten. Denn darauf drängt die 
gesamte katholische Geistlichkeit hin, daß für ihre Emeritierten besser gesorgt 
wird, und nach dieser Richtung glaube ich werden die Bischöfe nach Mit- 
teilungen, die mir geworden sind, sicherlich gern ihre Einwirkung ein- 
treten lassen. 
Nun, meine Herren, knüpfe ich wieder an an das politische Moment. 
Als mir das Anerbieten der Bischöfe kam, legte ich mir die Frage vor: 
kann man es annehmen, und wenn man es annehmen kann, soll und darf 
man es annehmen? Meine Herren, ich habe Ihnen in kurzen Worten meinen 
rechtlichen und politischen Standpunkt zur Sache gesagt; ich habe im ersten 
Moment nach ruhigem Nachdenken gesagt: man kann es annehmen! — und 
ich sage es heute noch: man kann es annehmen. Wenn man es nicht an- 
nimmt, dann wird der Dorn, von dem ich im vorigen Jahre sprach, noch 
viel tiefer ins Fleisch gedrückt, und es wird immer schwieriger, in der Ma- 
terie dasjenige Ziel zu erreichen, das nach der bisherigen Entwickelung der 
Sache erreicht werden kann, das heißt, daß der Staat im Interesse der katho- 
lischen Kirche das Geld verwendet. Wenn man nun zu der Ueberzeugung 
kommt, es ist politisch und rechtlich möglich, vielleicht menschlich unbequem, 
dann ist doch eine verantwortungsvolle Staatsregierung meines Erachtens 
verpflichtet, über die Unbequemlichkeiten hinwegzusehen und das zu thun, 
was sie für Pflicht hält. Ich räume ein, daß ein einzelner Abgeordneter 
oder ein einzelner Mensch, namentlich wenn einer Leitartikel schreibt, diese 
Erwägung nicht anzustellen braucht, aber die ganze Verantwortung, das 
ganze Leben eines preußischen Ministers spielt sich auf diesem Gebiete ab. 
Hat er die Ueberzeugung, daß eine Maßregel politisch richtig ist, rechtlich 
möglich, wenn auch sehr unbequem, dann hat er meines Erachtens die Pflicht, 
mit seiner Verantwortung einzutreten; ich wüßte nicht, wer sie tragen sollte. 
Man kann sich ihr entziehen, aber das Entziehen macht nicht immer die 
Sache besser, und es bleibt dann doch der Vorwurf übrig, der wenigstens 
meiner Natur nach am schwersten wiegt: der Vorwurf der Feigheit. Es ist 
viel besser, man wird nicht verstanden, man bricht möglichenfalls auch zu- 
sammen; aber das gute Gewissen, seine Pflicht gethan zu haben, muß über 
alles weghelfen. 
Meine Herren, damit will ich schließen: Ich persönlich will meine 
Gefühle nicht weiter schildern; ich spreche ganz nüchtern und ganz ruhig. 
Ich bin überzeugt, wenn einige Wochen ins Land gegangen sind, werden Sie 
die Stellung der Staatsregierung und die meinige mehr würdigen als heute. 
Sie brauchen nicht zu sagen: ich stimme mit dem Manne überein; das ver- 
lange ich nicht; aber Sie können sagen: ich verstehe den Mann. 
Im übrigen aber kann ich sagen: wenn ein versöhnendes Moment 
und mir angenehmes Licht in diese Debatte fällt, so ist es die Stellung zur 
evangelischen Kirche. Das ist für mich die Last, an der ich zehn Jahre 
lang getragen habe: die Ausführung des § 54 des Gesetzes von 1874. Es 
 
	        

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