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Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Fünfzehnter Jahrgang. 1899. (40)

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Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Fünfzehnter Jahrgang. 1899. (40)

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Riess, Ludwig
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_040
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Fünfzehnter Jahrgang. 1899.
Editor:
Roloff, Gustav
Volume count:
40
Place of publication:
München
Publisher:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1900
Scope:
368 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German
Subtitle:
Der ganzen Reihe XL. Band.

Chapter

Title:
I. Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Fünfzehnter Jahrgang. 1899. (40)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Chronik der wichtigsten Ereignisse des Jahres 1899.
  • I. Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
  • II. Die Österreichisch-Ungarische Monarchie.
  • III. Portugal.
  • IV. Spanien.
  • V. Großbritannien und Irland.
  • VI. Frankreich.
  • VII. Italien.
  • VIII. Die Römische Kurie.
  • IX. Schweiz.
  • X. Belgien.
  • XI. Niederlande.
  • XII. Dänemark.
  • XIII. Schweden und Norwegen.
  • XIV. Rußland.
  • XV. Die Türkei und ihre Vasallenstaaten.
  • XVI. Rumänien.
  • XVII. Serbien.
  • XVIII. Griechenland.
  • XIX. Nord-Amerika.
  • XX. Süd-Amerika.
  • XXI. Australien und Südsee.
  • XXII. Afrika.
  • XXIII. Asien.
  • Übersicht der politischen Entwickelung des Jahres 1899.
  • Alphabetisches Register.

Full text

Das Dentsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Januar 12./13.)      7
 
die ja jeder Organisation anhaften, zu erkennen und auf geeignete Ab- 
hilfemaßregeln zu sinnen, andererseits schützen sie vor übereilten Ent- 
schließungen. Die Vorlage kommt aber noch in anderer Hinsicht den 
Wünschen dieses hohen Hauses entgegen, indem sie für eine Reihe von 
Jahren ein Ziel für die Organisation festsetzt, das nach und nach erreicht 
werden soll und eine jährliche Bewilligung des Budgets und der Friedens- 
präsenzstärke zur Folge hat, so daß auf diese Weise dem Reichstage der 
entsprechende Einfluß auf die Ausgaben des Reiches gewährleistet wird. 
Fragt man nach den Gründen, welche es ermöglicht haben, diesen System- 
wechsel vorzunehmen, so ist zunächst das Friedensmanifest Sr. Majestät des 
Kaisers von Rußland in Betracht zu ziehen. Diese erhabene Kundgebung 
gibt uns für absehbare Zeit die Sicherheit, von dieser Seite her durch 
einen Angriffskrieg nicht bedroht zu werden, und ändert damit wesentlich 
unsere militärisch-politischen Verhältnisse. Andererseits hat aber auch die 
deutsche Heeresmacht einen solchen Umfang und eine solche Sicherheit 
erreicht, daß wir die Nervosität der Rüstungen abstreifen und mit Ruhe 
der Zukunft entgegensehen können. Ich wende mich nun den Einzelheiten 
der Vorlage zu: Zunächst werden bestimmte Kommandobehörden gefordert, 
und zwar für Preußen, Bayern und Sachsen je ein Generalkommando, 
für Preußen drei, für Bayern und Sachsen je ein Divisionskommando. Kann 
man sich auch von der zukünftigen Kriegführung eine Vorstellung im 
Detail nicht machen, so ist es doch Pflicht der Kriegsverwaltung, diejenigen 
Bedingungen zu klären, unter denen bei solchen Massen eine Operation 
möglich ist, denn das ist klar, daß man die Heeresmassen ins Ungemessene 
nicht anwachsen lassen kann, daß ein großes Heer ohne handliche Gliede- 
rung operationsunfähig ist. Man muß daher das Heer in kleinere Armeen 
teilen; diese einzelnen Armeen bleiben aber nur dann operationsfähig, wenn 
sie so handlich organisiert sind, daß sie der Führung und Verwaltung 
möglichst wenig Schwierigkeit bereiten, also die Reibungen vermieden 
werden, die eventuell die Operation ausschließen. Erreicht daher die Stärke 
eines Armeekorps eine solche Höhe, daß die einheitliche Leitung und Ver- 
waltung unmöglich wird, dann muß man die Stärke eines solchen Korps 
verringern, muß es teilen. Die Begründung sagt Ihnen bereits, in welchem 
Maße das XI. preußische Armeekorps in seiner Stärke angewachsen ist; 
es macht sowohl der Verwendung im Kriege, als auch der einheitlichen 
Leitung und Ausbildung im Frieden die wesentlichsten Schwierigkeiten. 
Für den Krieg müssen wir uns infolgedessen mit Improvisationen helfen, 
obwohl wir davon überzeugt sind, daß, wenn wir im Momente des Krieges 
erst zur Bildung neuer Kommandobehörden schreiten, dann die Gefechts- 
kraft der Truppen wesentlich geschmälert wird. Will man den Wert der 
Truppen in seinem vollen Umfange ausnutzen, dann muß man sie in den 
Verbänden in den Krieg ziehen lassen, in denen sie sich im Frieden befinden. 
Jeder, der sich für diese Verhältnisse interessiert und einen Blick in die 
Dislokationskarte der Armee wirft, wird sich überzeugen, daß die 21. und 
die 25. (großherzoglich hessische) Division zu einem Korps vereinigt, eine 
Streitmacht bilden, die so verfügbar und verwendungsfähig ist, daß sich 
daraus ein Kraftzuwachs ergibt, welcher zu den verhältnismäßig geringen 
Kosten der Schaffung eines Generalkommandos in gar keinem Verhältnis 
steht. Aehnliche Verhältnisse liegen in Bayern und in Sachsen vor. Auch 
hier zeigt Ihnen der Blick auf die geographische Lage Bayerns, daß die 
Teilung in drei Armeekorps gegeben ist und diesem vortrefflichen Kontin- 
gent die Aufgaben, die ihm gestellt werden müssen, wesentlich erleichtert 
werden. Auch beim sächsischen Kontingent sind für den Kriegsfall Impro- 
visationen vorgesehen, auch hier sind die Verhältnisse so dringend, daß die
	        

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