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Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Fünfzehnter Jahrgang. 1899. (40)

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Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Fünfzehnter Jahrgang. 1899. (40)

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Riess, Ludwig
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_040
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Fünfzehnter Jahrgang. 1899.
Editor:
Roloff, Gustav
Volume count:
40
Place of publication:
München
Publisher:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1900
Scope:
368 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German
Subtitle:
Der ganzen Reihe XL. Band.

Chapter

Title:
V. Großbritannien und Irland.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Fünfzehnter Jahrgang. 1899. (40)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Chronik der wichtigsten Ereignisse des Jahres 1899.
  • I. Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
  • II. Die Österreichisch-Ungarische Monarchie.
  • III. Portugal.
  • IV. Spanien.
  • V. Großbritannien und Irland.
  • VI. Frankreich.
  • VII. Italien.
  • VIII. Die Römische Kurie.
  • IX. Schweiz.
  • X. Belgien.
  • XI. Niederlande.
  • XII. Dänemark.
  • XIII. Schweden und Norwegen.
  • XIV. Rußland.
  • XV. Die Türkei und ihre Vasallenstaaten.
  • XVI. Rumänien.
  • XVII. Serbien.
  • XVIII. Griechenland.
  • XIX. Nord-Amerika.
  • XX. Süd-Amerika.
  • XXI. Australien und Südsee.
  • XXII. Afrika.
  • XXIII. Asien.
  • Übersicht der politischen Entwickelung des Jahres 1899.
  • Alphabetisches Register.

Full text

Grofbritannien und orland. (März 21.) 217 
lands zu vermehren, sondern einfach, indem man entsprechend der Aktion 
anderer Mächte vorging. Die vorgeschlagene Vermehrung sei im vorigen 
August vor dem Faschoda-Zwischenfall festgesetzt worden. Die Kosten des 
ursprünglichen und des ergänzenden Programms des laufenden Jahres be- 
liefen sich auf 8225 000 Pfund Sterling, wovon 2000000 auf das er- 
gänzende Programm entfallen. „Das neue Programm stützt sich auf eine 
Prüfung der Programme der anderen Nationen hinsichtlich des Einflusses, 
welchen diese ausüben auf die besondere Aufgabe des englischen Volkes in 
Bezug auf die Machtstellung, welche England einnehmen sollte." 
21. März. (London.) Großbritannien und Frankreich 
schließen ein Abkommen über die Abgrenzung ihrer Interessen- 
sphären im südwestlichen Sudan. 
Es bildet ein Supplement zur Niger-Konvention. England behält 
danach Bahr-el-Ghasal und Dar-Fur, Frankreich Wadai, Bagirmi und das 
Gebiet im Osten und Norden des Tschad-Sees. England erkennt eine 
französische Einflußsphäre westlich einer Linie, die sich südlich vom Wende- 
kreise des Krebses die Libysche Wüste entlang bis zum 15. Breitengrade 
erstreckt, an. Beide Teile gestehen einander gegenseitig Gleichheit der Be- 
handlung in kommerzieller Hinsicht zu in dem Gebiete zwischen Nil und 
Tschad-See einerseits und dem fünften und fünfzehnten Breitengrade 
andererseits. Frankreich hat somit einen Zugang zum Nil. Die Parteien 
verpflichten sich gegenseitig, sich der Ausübung politischer oder territorialer 
Rechte außerhalb der im Vertrage festgesetzten Grenzen zu enthalten. 
21. März. (Unterhaus.) Chamberlain über das Verhält- 
nis zur Südafrikanischen Republik. 
Auf eine Anfrage, ob die Regierung Schritte thun wolle, um den 
Beschwerden der Uitländer über schlechte Behandlung durch die Transvaal= 
Regierung abzuhelfen, erwidert Kolonialminister Chamberlain: Krüger 
habe nach dem Einfall Jameson's gewisse Versprechungen gemacht, bis jetzt 
aber keine einzige derselben erfüllt; die Beschwerden hätten eher zu= als 
abgenommen. „Weder in der Frage des Unterrichts für die englisch 
sprechende Bevölkerung, noch in der Frage des Dynamitmonopols, noch in 
der des Wahlrechts ist etwas geschehen. Es ist richtig, daß wir heute das 
haben, was ich hoffe einen Fortschritt zur Abstellung der Beschwerden der 
Uitlanders nennen zu können. Soweit ich aber sehen kann, sind diese Ver- 
sprechen illusorisch. Ich glaube nicht, daß die vorgenommene Aenderung 
des Wahlrechts den geringsten Wert hat. Das Dynamitmonopol besteht 
immer noch. Ich sehe keinen Fortschritt zur Abstellung der anderen Be- 
schwerden. Der Bevölkerung von Johannesburg eine wirkliche Stadt- 
verwaltung zu geben, wäre ein geeigneter Weg, diesen Beschwerden ab- 
zuhelfen, ohne die Interessen und die Würde der Regierung von Transvaal 
zu beeinträchtigen; aber ich bin sicher, daß keine Aussichten einer solchen 
Konzession gemacht werden. Was sollen wir thun? Eine Intervention 
wäre nur gerechtfertigt im Falle eines Bruches der Londoner Konvention 
oder der Verletzung der internationalen Höflichkeit. Wir können der 
Regierung von Transvaal freundschaftliche Ratschläge im Interesse des 
Friedens in Südafrika geben. Wir haben es gethan zur Zeit des Ein- 
falles, aber nichts, was seither geschehen ist, läßt mich hoffen, daß solch' 
ein Vorschlag unter den gegenwärtigen Umständen wirksam sein würde; 
ich glaube nicht, daß es würdig wäre, solche Ratschläge zu geben, wenn 
man schon vorher der Ansicht ist, daß sie keine freundliche Erwägung finden
	        

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