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Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1907. (48)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1907. (48)

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Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Roloff, Gustav
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_048
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1907.
Subtitle:
Der ganzen Reihe XLVIII. Band.
Editor:
Roloff, Gustav
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Tagesereignisse
Volume count:
48
Place of publication:
München
Publishing house:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1908
Scope:
443 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
XIX. Serbien.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1907. (48)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Chronik der wichtigsten Ereignisse des Jahres 1907.
  • I. Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
  • II. Die österreichisch-ungarische Monarchie.
  • III. Portugal.
  • IV. Spanien.
  • V. Großbritannien.
  • VI. Frankreich.
  • VII. Italien.
  • VIII. Die Römische Kurie.
  • IX. Schweiz.
  • X. Luxemburg.
  • XI. Belgien.
  • XII. Niederlande.
  • XIII. Dänemark.
  • XIV. Schweden
  • XV. Norwegen.
  • XVI. Rußland.
  • XVII. Die Türkei und ihre Vasallenstaaten.
  • XVIII. Rumänien.
  • XIX. Serbien.
  • XX. Griechenland.
  • XXI. Nord-Amerika.
  • XXII. Mittel- und Süd-Amerika.
  • XXIII. Australien und Südsee.
  • XXIV. Afrika.
  • XXV. Asien.
  • Uebersicht über die politische Entwickelung des Jahres 1907.
  • Alphabetisches Register.
  • Werbung.

Full text

342 Griegenland. (April 8.—3. November.) 
hatten. — Die Oppositionsparteien protestieren dagegen als eine 
Verfassungsverletzung. 
XX. 
Griechenland. 
8. April. (Athen.) Der König von Italien, begleitet vom 
Minister des Auswärtigen Tittoni, besucht den König. 
Mitte Juli. Bei Artillerieversuchen ziehen die Firmen Krupp 
und Ehrhard ihr Material zurück, weil die Richter die französischen 
Firmen parteiisch bevorzugen. 
3. November. Die griechische Regierung veröffentlicht ein 
Rundschreiben an ihre Vertreter als Antwort auf die österreichisch- 
russische Note (S. 211). 
Darin erklärt der Minister des Auswärtigen Skuses, die Regierung 
sei sich ihrer Pflichten gegen das griechische Element in Makedonien bewußt, 
und halte sich für verpflichtet, die bei Prüfung genannter Note entstandenen 
Erwägungen zur Kenntnis der Großmächte zu bringen. Er verweist auf das 
von den auswärtigen Vertretern Griechenlands am 12. September 1906 
überreichte Memorandum, das das Treiben der bulgarischen Banden in 
Makedonien und deren gegen die griechische Bevölkerung verübten Gewalt- 
taten enthüllte, durch die die Lage der Griechen unhaltbar geworden, und 
diese gezwungen worden seien, ein Verteidigungssystem einzuführen, um ihre 
Rechte und ihren Glauben zu retten. Durch diese Verteidigungsmaßregeln 
sei eine merkliche Aenderung der politischen Lage in Makedonien herbei- 
eführt und klar erwiesen worden, daß die Bulgaren durch künstliche 
ittel dort ein Uebergewicht zu erreichen strebten. Die Griechen hätten 
wiederholt versucht, den Kampf einzustellen, nachdem die makedonischen 
Unruhen seitdem die Aufmerksamkeit der Mächte erregt hätten, und die 
Mächte sich entschlossen hätten, diesen Unruhen ein Ende zu machen. Aber 
einem jedesmaligen Nachlassen der griechischen Tätigkeit sei eine gesteigerte 
Tätigkeit der bulgarischen Banden gefolgt. Diese Erscheinung habe sich 
nach Ueberreichung der Note seitens der Kabinette von Wien und Peters- 
burg an die Balkanstaaten wiederholt, wie dies die traurigen Ereignisse 
von Nissi, Rachowa, Njegowan, Melenkitz, Rakovon und Oelenikon bewiesen. 
Infolgedessen halte die Regierung für die von den Mächten gewünschte 
Beruhigung Makedoniens Maßregeln für notwendig, die die Ursachen der 
Erregung beseitigen. Die in der Erklärung der wirklichen Tragweite des 
Artikels 3 des Mürzsteger Programms durch die Kabinette von Wien und 
Petersburg erwähnte Abgrenzung könne in keiner Weise die Tätigkeit der 
Banden beeinflussen. Die Regiernug hoffe, die Mächte würden in ihrem 
hohen Gerechtigkeitssinn erkennen, daß jede geplante Abgrenzung auf dem 
status quo begründet sein müsse, wie er in dem Augenblick gewesen sei,
	        

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