Staatsbibliothek Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Die Zuständigkeit des deutschen Bundesrates für Erledigung von Verfassungs- und Thronfolgestreitigkeiten.

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Die Zuständigkeit des deutschen Bundesrates für Erledigung von Verfassungs- und Thronfolgestreitigkeiten.

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Monograph

Persistent identifier:
sievert_bundesrat_1905
Title:
Die Zuständigkeit des deutschen Bundesrates für Erledigung von Verfassungs- und Thronfolgestreitigkeiten.
Subtitle:
Inaugural-Dissertation zur Erlangung der Doktorwürde der Hohen juristischen Fakultät der Georg-August-Universität zu Göttingen.
Author:
Sievert, H.
Buchgattung:
Inaugural-Dissertation
Keyword:
Verfassungsstreitigkeiten
Thronfolgestreitigkeiten
Bundesrat
Place of publication:
Berlin
Publishing house:
Wilhelm Pilz
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1905
Scope:
79 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
B. Materieller Teil.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Zweiter Teil. Thronfolgestreitigkeiten.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Il. Die Zuständigkeit des Bundesrates auf Grund des Artikels 16 der Reichsverfassung .
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
1. Subsumierung des Begriffes „Thronfolgestreitigkeiten“ unter den Begriff „Verfassungsstreitigkeiten“.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Die Zuständigkeit des deutschen Bundesrates für Erledigung von Verfassungs- und Thronfolgestreitigkeiten.
  • Title page
  • Meinen lieben Eltern.
  • Literatur.
  • Inhalt.
  • Vorbemerkung.
  • A. Einleitung. Geschichte des Artikels 76 Absatz 2 der Reichsverfassung.
  • B. Materieller Teil.
  • Erster Teil. Verfassungsstreitigkeiten innerhalb eines deutschen Bundesstaates.
  • Zweiter Teil. Thronfolgestreitigkeiten.
  • I. Allgemeines.
  • Il. Die Zuständigkeit des Bundesrates auf Grund des Artikels 16 der Reichsverfassung .
  • 1. Subsumierung des Begriffes „Thronfolgestreitigkeiten“ unter den Begriff „Verfassungsstreitigkeiten“.
  • 2. Subsumierung des Begriffes „Thronfolgestreitigkeiten“ unter den Begriff „Streitigkeiten zwischen verschiedenen Bundesstaaten“.
  • III. Die Zuständigkeit des Bundesrates auf Grund seines Rechtes, die Legitimation seiner Mitglieder zu prüfen.
  • IV. Die aus allgemeinen Erwägungen gefolgerte Zuständigkeit des Bundesrates.
  • C. Schluss. Kritik der Bestrebungen auf Errichtung eines Staatsgerichtshofes.

Full text

— 59 — 
der Prinz von Augustenburg noch einmal einen letzten Ver- 
such wage.“ All’ diesen Aeusserungen ist nicht widersprochen 
worden. Eine Gegenansicht wurde im Reichstage nicht offen 
vertreten. Daraus muss man doch — auch in Anbetracht 
der Wichtigkeit des Gegenstandes, die eine energische Ver- 
tretung von gegenteiligen Ansichten unbedingt erfordert hätte 
— schliessen, dass es die Absicht des Reichstages war, 
zwischen Thronfolge- und Verfassungsstreitigkeiten zu scheiden. 
Diese Annahme erscheint um so berechtigter, wenn man be- 
denkt, dass auch die Reichsverfassung vom 28. März 1849 
in ihrem 8 126d und e ausdrücklich zwischen Verfassungs- 
streitigkeiten und Thronfolgestreitigkeiten unterschied. 
Nun kann die rechtliche Natur einer Thronfolgestreitig- 
keit eine durchaus verschiedene sein, je nachdem die Thron- 
folgeordnung in den Hausgesetzen oder in der Verfassungs- 
urkunde des betreffenden Staates geregelt ist. Beruht sie auf 
der Verfassungsurkunde, so kann allerdings dann ein Ver- 
fassungsstreit entstehen, wenn z.B. über die Auslegung der 
bez. Bestimmungen der Verfassung zwischen Regierung und 
Volksvertretung ein Streit entsteht; oder wenn im übrigen die 
Voraussetzungen einer Verfassungsstreitigkeit erfüllt sind und 
Gegenstand des Streites eine die Thronfolgeordnung berührende 
Verfassungsbestimmung ist.!) Doch werden Thronfolgestreitig- 
keiten im eigentlichen Sinne des Wortes von der erwähnten 
Ausnahme niemals berührt, indem ja ein Haupterfordernis 
einer Verfassungsstreitigkeit ist, dass als Parteien einander Regie- 
rung und vVolksvertretung gegenübertreten, während eine 
Thronfolgestreitigkeit regelmässig sich darstellt als der An- 
spruch eines Agnaten auf den Thron oder als ein Streit unter 
mehreren Prätendenten um die Erbfolgeberechtigung, so dass 
hier also als Partei regelmässig eine Privatperson auftritt, die 
weder mit der Volksvertretung, noch mit der Regierung zu 
  
I) Die Frage der wohlerworbenen Rechte des Agnaten am Thron, ist 
hier nicht weiter zu erörtern. Vgl. darüber insbesondere: Arndt, Können 
Rechte der Agnaten auf die Thronfolge nur durch Staatsgesetz geändert 
werden? Schücking, Der Staat und die Agnaten; Meyer, Der Staat und die 
wohlerworbenen Rechte; Rehm, Modernes Fürstenrecht.
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Chapter

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment