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Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1815. (10)

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Bibliographic data

fullscreen: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1815. (10)

Periodical

Persistent identifier:
srbl_wuerttemberg
Title:
Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt.
Place of publication:
Stuttgart
Publisher:
Vaterländischer Hilfsdienst
Document type:
Periodical
Collection:
wuerttemberg
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
srbl_wuerttemberg_1815
Title:
Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1815.
Volume count:
10
Publisher:
Friedrich Macklot
Document type:
Periodical volume
Collection:
wuerttemberg
Publication year:
1815
Copyright:
Ewiger Bund

Contents

Table of contents

  • Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt.
  • Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1815. (10)

Full text

17# 
den und wird sich rücksichtlich der Bedingungen auf die frühere Bekanntmachung vom 23. Febr. d. J. 
bezogen. Den 15. April 1815. Landvogtei-Sreueramt an der Fils und Rems und Land- 
f " meralamt Goppingen. 
Heilitzkreuzthal. Dienstags am 9. Mai Vormittags werden dahier 14 Centn. gut gereinigter 
Salpeler verkauft. Den 15. April 1615. Abn. Cumcralamt. 
Langenau. Biil disseitlgem Camcralamt werden Mittwoch den 17. Mai d. J. Vormittags 
9 Ubr 9 Centner geremigter Salpeter an den Meisibictenden gegen baare Bezahlung unter Vorbehalt 
allerhchster Genehmigung verkauft werden. Den 25. April 1815. Kdn. Cameralamr. 
Abbtsgemüönd, Oberamts Nalen. Da zu Erbauung eines neuen Laberantenhauses auf hiesi- 
tgem Königl. Hammerwerk, wovon der Ueberschlag 5650 fl. deträgt, die allergn#ä##ig##e Legitimation er- 
tbeilt worden ist; so werden über die Bau-Arbeiten emweder im Einzelnen oder im Ganzen Abstreichs- 
Akkorde am Mutwoch den 10. Mai d. J. unter Vorbcehalt allerhöthster Genehmigung abgeschlossen 
werden, welches hiemit den geeigneten Handwerksleuten bekannt gemacht wird, domit die Aktords- 
lostigen am erwähmen Tag Vornuttags 9 Uhr dei den in hiesiger Hüttenamts-Wohnung vorzunehmen= 
den Abstreichs-Verhandlungen erscheicen konnen; jedech werden nur solche zum AKS ugelassen, 
welche sich über ihre Kenntnifse, und ihr Vermoͤgen durch oberamelich contrasignirre Zeugnisse hinlaͤng- 
lich auszuweisen im Stande find. Riß und Ueberschlaͤge zu diesem bedeutenden Bauwescu koͤnnen taͤg- 
lich bei unterfertigter Beamtung eingesehen werden, wobei vorläufig nech bemerkt wird, daß das hle- 
Iu erforderliche Bauholz berets gehauen und beschlagen soi. Kdn. Hürtccnamts= Verwaltung. 
Altshausen. Wegen geschebenen Nachgebots wird das In Nro. 14. dieses Blatts beschriebene 
biesige Mafereigut Dienstags den 23. Mai d. J. nochmals zur Verleihung kommen, welches mit dem 
Auhanug öffentlich bekaunt gemacht wird, daß sich die Aebhaber zu solchem an ermeldtem Tage Vor- 
mittags 9 Uhr im Cameralamt dahier einzufinden haben. Den 14. Ap#il 1615. K. Cameralamt. 
Cautstadt. Die hiesige Commun= Schaafweide, deren Bestand mit Michoelis d. J. zu Ende 
geht, wird am Donnerstag den 11. Mai d. J. wiederum auf 3 Jahre verliehen werden. Ein Bestän= 
der darf ausser der Schaaswore= welche die blesige Bürger einzuschlagen derechtigt fiud, 700 Siücke 
elnschlagen, das neuerbaute Schaafhaus berohnen, 1 Wurzgä##tte und 2 Mergen Wiesen genießen, 
muß #ber eine Cau##ion von 500 fl. flellen. Aufstreiche, Liebbaber müslen sich am Licitations-Tage mir 
##ren Maiisicrbreifen und gerichtlich ausgestellten und oberamtlich gesiem irn Deugmissen legitimiren, daß 
sie diesc Cantion zu stellen vermbgen, und mogen sich damit an grdamtem Tag slüh um 6 Uhr auf 
biesigem Ralhhaus einsinden. Den 20. April 1615. Kbön. Oberamt und Magistrat. 
Gottesze 1. Lrchtbauf. Da der unterm 16. März d. J. abgeschlessene Mlord über die Bred- 
kreferung zu dem hiesigen Instirnt allergnädigst nicht ranficirt, sondern befeblen worden ist, eine neue 
Adsireichs- Verhandlung hierüber sowohl auf ein als auch auf 3 Jabre unter Aubedingung einer hin- 
linglichen Cautions, Leiltung zu veranstalten; so wird hiemit bekannt gemacht, daß hiezu Donnerstasg 
der 11. Mat d. J. festgesezt sel, an welchem Tag die Liedhober, welche sich über ihre Tüchtigkeit so- 
wohl als über ihr Vermogen mit obriakritlichen Zeugnrifsen zu versehen haben, bei der unterzeichneten 
Beamtung Vormittags 9 Uhr . eirfinden, und das Weitere verehmen können. Zugleich wud be- 
rierkr, datz die Caution, wennsder #kkord nur auf 1 Jahr übernemmen wünd, entweder in liegenden 
Gürern im Werth von 200 fl., bei 3 Jahren ader von 600 fl., ocer ein beiden Fällen muteelst 
Etellung eines töchtigen Bürgen,, der auf die ganze Akkords-Zen in gleichem Maßze verbindlich ist, 
an leisten sei. Den 209. Ayril 1615. Koͤñ. Zuchthaus-Pfiegamt. 
Heidenbelm. Nach einem von Hochrreißlicher Section der Kren-Demainen ergangenem aller- 
dräb#asten Befebl foll das berrichaftl. sogera#te Faktorie -Hofgut in Königehronn, dessen Bestand im 
Monat Inn. d. J. zu Ende gebet, wieder ause Jahre verlichen werren. Da nun hiezu Frcuag der 
10 Mai d. J anderanmt is: so-wird diese Rerleihung mit dem Anfügen dieutlich bekarnt gemucht, 
das die Bestands, Lebhaber sich an dem bemelten Tag Veormittags 0 Ubr in Kbriesbrern ernzufirden, 
und mit oberamilichen Zeugnissen sowohl üdber landwitthschaftliche Kem imsse als über ihren morglischen
	        

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