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Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1815. (10)

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Bibliographic data

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Periodical

Persistent identifier:
srbl_wuerttemberg
Title:
Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt
Place of publication:
Stuttgart
Publishing house:
Vaterländischer Hilfsdienst
Document type:
Periodical
Collection:
wuerttemberg
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
srbl_wuerttemberg_1815
Title:
Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1815.
Federal State.:
Königreich Württemberg
Volume count:
10
Publishing house:
Friedrich Macklot
Document type:
Periodical volume
Collection:
wuerttemberg
Year of publication.:
1815
Copyright:
Ewiger Bund

Contents

Table of contents

  • Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt
  • Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1815. (10)

Full text

eis 
sind, so werden hiemit diesenigen, welche bei dem Tode der genannten Individuen in- 
teressirt sind, aufgefordert, sich mit den geeigneten Beweisen an die unterzeichnete Stelle 
wegen Ausfolgung der Todesscheine zu wenden. Stuttg. bden 14. Jun. 1815. 
Justiz= Sectiun des Kön. Kriegs-Departement. 
  
udwigsburg. Zufolge allerhechsten Auftrags sollen die wegen nothwendiger Bergrößerung 
des biesigen Armenhauses vorzunehmenden Bauardeiten an tüchtige Handwerksleute im Abstreich verak- 
kordirt werden. Nach dem Ucberschlag berrägt dis Arbert der Maurer und Steinhaver 3531 fl. 15 kr. 
s hl.; Plästerer 246 fl.; Zimmerleute 2123 fl. 47 kr. 3 hl.; Schreiner 629 fl. 30 kr. 3 hl.; Schlos= 
#er 386 fl. 11 kr.; Glaser 302 fl. 15 kr.; Kupferschmid 24 fl., und der Hafner 15 fl. 6 kr. Zu der 
bstreichs= Verbandlung ist Freitag der 25. Inm. v J. bestimmt, und es werden daher tüchtige Hand- 
werksêleute, welche dazu kust haben, eingeladen, an diesem Tag Morgens 0 Uhr der VPerhandlung in 
der Sustungs= Verwaltungs= Umtsliube allhier anzuwohnen, wo ihnen Riß und Ucberschläge werden 
vorgelegt, und die wellere Bedingungen erbfnet werden. Ucbrigens wird kein Handwerksmann zum 
„##bflreich zugelassen werden, der 8 nicht wegen seiner vollkommenen Tuͤchtigkeit durch ein Zeugniß 
des Disiruͤts- Baumnieisters, und wegen seinem hinlaͤnglichen Vermdan durch ein Zeugnis der Orts- 
Obi#gkeit ausweisen kaun. Den 7. Jun. 1615. du. Stiftungs- Verwaltung. 
Sindelfingen. Bei birsig Kdnigl. Cameralverwaltung werden bis Donnerstag den 22. Jun. 
l. J. Vormittags 9 Ubr 51 Centner Salpeter im öffentlichen Auffireich an den Meifibictenden verkauft 
werden. Dies wird hiemit jedermäaniglich bekan#t gemacht. Deu 2. Mei 1615. K. Cameralamt. 
Altshausen. Wegen geschebenen Nachgebots ist die kärglich vorgenommene Berpachtung des 
berrschaftlichen Bräuhauses dahler nicht ranficirt worden. Es wird daber dasseibe samt der Branne- 
weinbrennerei bis Dienstag den 27. Inn. nochmals zur Verkechung. kommen welches mit dem Anhan 
bekannt gemacht wird, daß sich die Pachtliebbaber an ermeldrem Tag Vormittags 9 Uhr im Comkltas 
amt dahier einzufinden haben. Die Bedingungen, unter welchen die Verpachtung ver sich gehr, kon- 
nen täglich bei unterzeichneter Seelle eingesehen werden, indessen wird von solchen vorlänfig hier beige- 
setzt, daß in das brei Bräuhaus die Bewohner von 24 Därfern, Weilern und Hbsen nebst 10 Wu- 
then gebannt seien; daß ansebnliche Bran= und Keller-Grräthschaften mit in Pacht gegeben werden; 
daß mir dem Bräuhaus-Pacht ein schbner Gürer-Genuß und beträchtliche. Nutzungen an Holz und 
Stroh verknuͤpft seien; daß die Bestondzeit, welche an Lichtmeß 1816 anfängt, nach dem Wunsch der 
Dachtliebhaber 9 oder mehrere Jahre dauern dürse; daß aber zur Pachtung Niemand werde zugelassen 
werden, der sich nicht über sein Prddikat und Vermogen mit magistratischen oberamtlich Lesbegelden 
— gehdrig auszuweißen vermbge, und eine Caution von 2000 bis 2200 fl. entweder in baarem 
Seld oder liegenden Gründen stellen kbane. Den 22 Mai 1315. Kön. Cameralamt. 
Boulonden, Mußberg, Steinenbronn, Stetten. Diese mit dem Zutrieb auf mebrere 
Drts-Markungesn berechtigte, Schaafweiden ertragen: bei Bonladen 600, Mußberg 450, Stemen- 
bronn 300, und Srteiten 150 Stücke, und sind bis auf Steinendronn mit den vöthigen Sctallungen 
Festheo für Wohnung aber haben die Beständer zu sorgen. Zu Boulanden = Musberg wird dem 
eständer der Pförch= Genuß von Martini bis Georgl#, bei den weitern Orten aber aufs ganze Jahr 
überlassen. Die Verpachtung geschichet auf 3 Jahre von Martini an, und zwar die der Bonländer 
Waide, Donnerstag den 22. Jun. auf dem Rathhause des Orts, der übrigen aber Mittwoch den 21. 
Jun. auf dem Rathhause des Mittelorts Echterdingen, jedesmal Bormittags 10 Ubr. Die Liebhaber 
wollen sich mit Meister= oder Concessions = Briefen, auch gerichtlichen Zeugoissen uͤber Prädikat und 
Vermögen versehen, hiebei einfinden. Den 6. Mai 1615. 
Steucramt der Landvogtei Schwarzwald, und Cameralamt Weil im Schbnbach. 
Heideubelm. Das zur Königl. Cameral= Verwaltung gebbrige Stürzelhof-Gut, dessen Bestend 
dle gegenwärtige Beständer nicht mehr auszuhalten im Stande sind, solle nach ergangenem allergn#dig=
	        

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