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Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1815. (10)

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Bibliographic data

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Periodical

Persistent identifier:
srbl_wuerttemberg
Title:
Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt
Place of publication:
Stuttgart
Publishing house:
Vaterländischer Hilfsdienst
Document type:
Periodical
Collection:
wuerttemberg
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
srbl_wuerttemberg_1815
Title:
Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1815.
Federal State.:
Königreich Württemberg
Volume count:
10
Publishing house:
Friedrich Macklot
Document type:
Periodical volume
Collection:
wuerttemberg
Year of publication.:
1815
Copyright:
Ewiger Bund

Contents

Table of contents

  • Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt
  • Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1815. (10)

Full text

32 
Schweitz gebuͤrtig, 25 Jahr alt, mißt s Schuh 1 Zoll österreich. Maas, ist starker un, 
tersezter Statur) hat ein röthlichtes Gesicht, kleine Nase, braune kleine Augen) braune 
abgeschnittene Haare) einen scheuen Blick und auf der Oberlippe eine Narbe; er fpricht 
deursch im Schweizer, Dialecte und etwas französssch. Bei seiner Entweichung trug der- 
slelbe einen schwarzgrauen Frack) derlei Beinkleider) und einen gleichfarbigten tüchenen 
Mantel mit einem herabhängenden großen tüchenen und einem kleinen kirschrothen sammt, 
nen Kragen, und träágt eine Hlberne Taschenuhr mit ülberner Kerte bei sech. 
Früher hat dieser Flücheling in schweizerischen und französischen Militairdiensten gestan- 
den, und hat einen Abschied als Unteroffizier von der hanseatischen Legien) auch einen 
Paß vem Canten Argau ausgefertigt in Händen. 
Entwendet hat derselbe seinem Dienstherrn 50 Stüfk cheils kaiserl. östreichische, cheils 
hollndische und salzburgische Ducaten in Gold, unter welchen jedoch sich ungeféhr so Stük 
sranzbsische Louisd'or befinden sollen. Stutegart, den 20. Jan. 1815. 
Kön. Polizei-Ministerium. Staats, und Polizei Minister, Graf. v. Taube. 
  
kudwigsburg. Die allergnädigster Herrschaft zustehende Schaafweide in Kornwestbelm, de- 
ren bisberiger Pacht bis Amdrofli 18 15 zu Ende geht, und welche 90o Stül Schaafe erträgt, wird 
allergnädigstem Befehl zu Folge, am Samstag den 11. Febr. d. J. wieder anf 3 Jabre verlieben 
werden. Es wird nun dieses Verbaben dem Hurlikam mit der Bemerkung bekanne gemacht, daß 
sich die kiebhaber gedachten Tags, Vormittags 10 Uhr in der hiesigen Cameralverwaltung einzußin- 
den, und wegen ihres Pradikats und Vermögens, beglaubte gerichtliche Leugnisse miezubringen hs- 
ben. Den 17. Jan. 1815. Kön. kLandoogtel, Steucrame e * und Cameralamt 
wigsburg. 
Bebenbausen. ODie unterm 1t. Dec. v. J. vorgenommens Verpacheung der im Sceaats, und 
Regierungs-Blat vom 26. Rov. Nr. S1. benannten Ziegler, Wohnung, Jiegelbürten und Kalkofen, 
nebsts Morg. 2, Vrtl. 91 Rutrh. Güter wurde, wegen zu geringer Offerte, nicht genehmigt, son- 
dern eine anderwärtige Verleibung allergnädigst befeblen, welche die unterzeichnete Beamtung am 
Montag den 6. Febr. Rachmittags z Uhr auf dem Ameszimmer vorzunehmen gedenke, und wozu die 
Lirbhaber biemit eingeladen werden. Den 20. Jan. 1315. « .Cameralamt. 
Dehringen. Die Unterzeichneten sind durch das allerhöchste Dekret vom sten, eingelaufen 
15. dis, angewiesen, das Königl. Domainen. Guc, Schweizerbof bei Kochersteinsfeld, das bisber 
dem nun aufgelösten Hof= u. Demainen= Cameralamt Rewenstadt gehört hatte, und setzt dem Ca- 
meralamt Oehringen zugetheile ihn, auf 9 oder 1# Jabre zu verpachten. Eie bestimmen zu dieser 
Handlung Gamstag den 111. Febr., an welchem Tage Vormittags 16 Uhr die kiebhaber in dem Maie- 
rei, Wohngebäude zu Schweizerhof sich einfinden wollen. Vorläufsg wird zur Nachricht gegeben, 
daß dieses Hofgu in gut hergestellten Wobn, und Oekonomte-Gebäuden, samtlich mit einer Mauer 
umgeben; daun in 137 Morg. 14 Bre. 16 Rib. Aekern, 31 Morg. ax Bri. Wiesen und ? Mocg. 
28 Vrt. 18 Rucb. Gratz= Baum- und Wurjgdrten, alles beieinander bestehe, auch daß eine auf dem 
Sutu befindliche Ziegelhucte mit in den Pats gegeben werde, daß überdis der Beständer 20 Klafter 
buchenes Brennbolz aus herrschaftlichen Waldungen alle Jahre unentgeldlich erhalte, und endlich 
daß das Gut von dem leztem Beständer zu einer Ertragsfabigkeit gebracht worden ist, wie früber 
noch nie der Fall war; datß aber glelchwohl noch manche Verbesserungen anzubringen seien, Uebri- 
Lruus baften dar auf keine Beschwerden, und das Gut ist selbst von der Lebnt, und Steuer= Reichung 
efreit. Nur diesenige, welche mie obrigkeitlichen vom Oberame gestegelten Zeugnifsen über Verms- 
den und Kenntnis des Feldbaues versehen sind, werden zum Bestand lugelassen und etz muß na- 
mentlich der Uncernehmer gooo fl. Caution leisten, ausserdem aber noch so Stück Vleh nebst den 
erforderlichen Wagen, Pflügen und andern Bauern= Geräthschaften aus seinem Vermögen anschaffen 
können. Den 18. Jan.)131K. teuccralh der kandvogtei an der Jax#, und Cameral#es= 
waltung Oebrlagen. 
 
	        

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