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Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Erster Teil. Bis zum zweiten Pariser Frieden. (24)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Erster Teil. Bis zum zweiten Pariser Frieden. (24)

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Multivolume work

Persistent identifier:
staa_ge
Title:
Staatengeschichte der neuesten Zeit.
Author:
Treitschke, Heinrich von
Document type:
Multivolume work
Collection:
Collected volumes.
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
staa_ge_24
Title:
Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Erster Teil. Bis zum zweiten Pariser Frieden.
Author:
Treitschke, Heinrich von
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Westphälischer Frieden
Befreiungskrieg
Wiener Kongreß
Fremdherrschaft
Volume count:
24
Publishing house:
S. Hirzel
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1904
Edition title:
Siebente Auflage.
Scope:
807 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Erstes Buch. Einleitung. Der Untergang des Reichs.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
5. Ende der Kriegszeit.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Friede und Heimkehr.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatengeschichte der neuesten Zeit.
  • Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Erster Teil. Bis zum zweiten Pariser Frieden. (24)
  • Title page
  • An Max Duncker.
  • Inhalt.
  • Erstes Buch. Einleitung. Der Untergang des Reichs.
  • 1. Deutschland nach dem Westphälischen Frieden.
  • 2. Revolution und Fremdherrschaft.
  • 3. Preußens Erhebung.
  • 4. Der Befreiungskrieg.
  • 5. Ende der Kriegszeit.
  • Befreiung des Westens. Kriegspläne.
  • Der Winterfeldzug.
  • Friede und Heimkehr.
  • Zweites Buch. Die Anfänge des Deutschen Bundes. 1814-1819.

Full text

Rühle von Lilienstern, vom Kriege. 589 
Staatskanzler fühlte die Abnahme seiner Kräfte und hatte daher schon 
im November 1813 das Finanzministerium seinem Vetter, dem Grafen 
Bülow, übergeben. Am 3. Juni 1814 folgte eine umfassende Umgestal- 
tung des Ministeriums. Hardenberg übernahm neben dem Staatskanzler- 
amte die unmittelbare Leitung der auswärtigen Angelegenheiten; sein alter 
Mitarbeiter von Franken her, Freiherr von Schuckmann, wurde Minister 
des Innern; das neu gebildete Polizeiministerium ward dem Grafen Witt- 
genstein übergeben, während der Minister von Kircheisen nach wie vor 
das Justizdepartement behielt. An die Spitze der Kriegsverwaltung endlich 
trat Generalmajor von Boyen, bisher Bülow's unzertrennlicher Waffen- 
gefährte. Unter ihm leitete Generalmajor von Grolman den General- 
stab und gab, rasch durchgreifend wie er war, dieser Behörde sogleich die 
Verfassung, die ihr im Wesentlichen bis zum heutigen Tage geblieben ist. 
Der Generalstab sollte nicht, wie in vielen anderen Heeren, eine selbständige 
Waffengattung bilden, deren Mitglieder ihr für immer angehörten, son- 
dern mit der praktischen Arbeit der Linientruppen in lebendiger Berüh- 
rung bleiben; seine Offiziere traten nach einigen Jahren in die Linie ein 
um je nach ihren Leistungen späterhin wieder zurückzukehren. Zugleich 
berief der König eine Commission um die Grundlagen der gesammten 
Heeresverfassung festzustellen; außer dem Kriegsminister gehörten ihr auch 
Hardenberg, Gneisenau und Grolman an. 
Darüber bestand unter den Generalen kaum ein Streit, daß jene 
Cabinetsordre vom 27. Mai, welche die Exemtionen von der Wehrpflicht 
wieder eingeführt hatte, nur ein Nothbehelf für den Augenblick gewesen 
war, bestimmt den schreienden Mißständen der Volkswirthschaft zu be- 
gegnen. Die Dienstpflicht Aller hatte sich glänzend bewährt; was die 
Noth der Stunde geboren sollte jetzt zu einer dauernden Institution 
des Staates werden. In solchem Sinne brachte Blücher an der Tafel 
des Königs einen Trinkspruch auf Hardenberg aus; der Staatskanzler 
habe den neuen Geist der Monarchie geweckt, also daß man heute in 
Preußen nicht mehr wisse wo der Bürgerstand aufhöre und wo der Krieger- 
stand. Noch stolzer forderte Gneisenau für sein Preußen das beste und 
volksthümlichste Heerwesen der Welt, dazu die Freiheit gründlicher wissen- 
schaftlicher Bildung und eine verständige, die Nation zu einem lebendigen 
Ganzen vereinende Staatsverfassung: „der dreifache Primat der Waffen, 
der Constitution, der Wissenschaft ist es allein, der uns zwischen den 
mächtigeren Nachbarn aufrechterhalten kann.“ 
Nirgends aber fand der kühne politische Idealismus der Soldaten 
des Befreiungskrieges einen edleren Ausdruck als in dem Buche des 
Obersten Rühle von Lilienstern „Vom Kriege“. Die geistvolle Schrift, 
die uns Rückschauenden heute wie das wissenschaftliche Programm der 
modernen deutschen Heeresverfassung erscheint, widerlegte Kant's Lehre 
vom ewigen Frieden und namentlich die ihr zu Grunde liegende Fiction
	        

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