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Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)

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Multivolume work

Persistent identifier:
staa_ge
Title:
Staatengeschichte der neuesten Zeit.
Author:
Treitschke, Heinrich von
Document type:
Multivolume work
Collection:
Collected volumes.
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
staa_ge_25
Title:
Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen.
Author:
Treitschke, Heinrich von
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Bundestag
Verfassungskämpfe
Burschenschaft
Karlsbader Beschlüsse
Volume count:
25
Publishing house:
S. Hirzel
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1906
Edition title:
Sechste Auflage.
Scope:
649 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Zweites Buch. Die Anfänge des Deutschen Bundes. 1814-1819. (Schluß.)
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
4. Die Eröffnung des Deutschen Bundestages.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Die Frankfurter Verhandlungen.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatengeschichte der neuesten Zeit.
  • Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhalt.
  • Zweites Buch. Die Anfänge des Deutschen Bundes. 1814-1819. (Schluß.)
  • 3. Geistige Strömungen der ersten Friedensjahre.
  • 4. Die Eröffnung des Deutschen Bundestages.
  • Europäische Lage.
  • Die Frankfurter Verhandlungen.
  • 5. Die Wiederherstellung des preußischen Staates.
  • 6. Süddeutsche Verfassungskämpfe.
  • 7. Die Burschenschaft.
  • 8. Der Aachener Kongreß.
  • 9. Die Karlsbader Beschlüsse.
  • 10. Der Umschwung am preußischen Hofe.
  • Beilagen. (I - V)

Full text

140 II. 4. Die Eröffnung des Deutschen Bundestages. 
Nur der Berliner Hof trat den Ansprüchen des Auslandes entschieden 
entgegen und stellte jetzt schon eine, leider keineswegs unanfechtbare, Rechts- 
ansicht auf, welcher Preußen seitdem immer treu geblieben ist: die Be- 
hauptung nämlich, daß die europäischen Mächte, als sie die ersten Artikel 
der Bundesakte in die Wiener Schlußakte aufnahmen, zwar den Bestand 
des Deutschen Bundes anerkannt, doch mit nichten eine Bürgschaft für 
seine Verfassung übernommen hätten. Schon im Februar erinnerte eine 
preußische Denkschrift an die trostlosen letzten Regensburger Erfahrungen: 
der Deutsche Bund sei nun einmal nur ein Staatenbund ohne wirkliche 
Zentralgewalt; „das Leben dieses Bundes als solchen muß gegen das Aus- 
land in dem Begriff von Ruhe liegen.“ Dem Wiener Hofe stellte Harden- 
berg dringend vor: stehende auswärtige Gesandtschaften könnten bei einer 
solchen Bundesversammlung nur gefährliche Einmischungsversuche hervor- 
rufen.) Aber Zar Alexander stand auf Frankreichs Seite und ließ, um 
die Besorgnisse des preußischen Hofes zu beschwichtigen, die ostensible Wei- 
sung, welche dem Gesandten Anstett nach Frankfurt geschickt wurde, in 
Berlin vorlegen. Sie lautete kindlich unschuldig: „Als Minister des Kaisers 
haben Sie keine Meinung über die inneren Angelegenheiten des Deut- 
schen Bundes. Es ist nützlich, es ist notwendig, daß Sie auch persönlich 
keine Meinung darüber haben. Der Kaiser wünscht es.“““) Damit war 
die vollkommene Harmlosigkeit der auswärtigen Gesandtschaften für die 
Patrioten des Bundestags erwiesen. Es ließ sich schon jetzt vorhersehen, 
daß Preußens Widerspruch erfolglos bleiben und der Bundestag auch in 
der auswärtigen Politik der würdige Erbe des Regensburger Reichstages 
werden sollte: selber unvertreten im Auslande und dem geheimen Ränke- 
spiele der fremden Mächte wehrlos ausgesetzt. 
Neben jenen Vertretern des ungeschminkten Partikularismus hatte sich 
auch eine lange Reihe wohlmeinender, patriotischer Staatsmänner aus den 
kleinen Staaten eingefunden: so die Hanseaten Smidt und Hach, der 
Mecklenburger Plessen, der schon von Wien her als ein sachkundiger und 
redlicher Geschäftsmann bekannt war, der Holsteiner Eyben und, nicht zu- 
letzt, der unvermeidliche Gagern. Wie glücklich fühlte sich der Rastlose 
in diesen ersten Monaten, da noch keine Geschäfte vorlagen und jeder 
noch nach Belieben dem ungebornen Bundestage den Weg zur Hölle mit 
guten Vorsätzen pflastern konnte! Mit gewohnter Selbstgefälligkeit legte er, 
ungeschreckt durch die kühlen Erwiderungen, den Wiener und den Ber- 
liner Staatsmännern die endlose Liste seiner Wünsche vor. „Pest, Skla- 
verei, Judentum, Fanatismus, Handelssperre, Kolonisation, Literatur, 
Künste und Handwerke, Lob unserer großen Männer“ — alle diese und 
*) Hardenberg, Denkschrift über die fremden Gesandtschaften, Februar 1816. Wei- 
sung an Krusemark, 11. Mai 1816. 
**) Ministerialschreiben an Anstett, Petersburg 9. August 1816.
	        

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