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Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)

Multivolume work

Persistent identifier:
staa_ge
Title:
Staatengeschichte der neuesten Zeit.
Author:
Treitschke, Heinrich von
Document type:
Multivolume work
Collection:
sammelbaende
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
staa_ge_25
Title:
Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen.
Author:
Treitschke, Heinrich von
Volume count:
25
Publisher:
S. Hirzel
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1906
Edition title:
Sechste Auflage.
Scope:
649 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Zweites Buch. Die Anfänge des Deutschen Bundes. 1814-1819. (Schluß.)
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
5. Die Wiederherstellung des preußischen Staates.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Die Provinzen.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatengeschichte der neuesten Zeit.
  • Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhalt.
  • Zweites Buch. Die Anfänge des Deutschen Bundes. 1814-1819. (Schluß.)
  • 3. Geistige Strömungen der ersten Friedensjahre.
  • 4. Die Eröffnung des Deutschen Bundestages.
  • 5. Die Wiederherstellung des preußischen Staates.
  • Personen und Parteien am Hofe.
  • Die Reorganisation der Verwaltung.
  • Die Provinzen.
  • Der Beginn des Verfassungsstreites.
  • 6. Süddeutsche Verfassungskämpfe.
  • 7. Die Burschenschaft.
  • 8. Der Aachener Kongreß.
  • 9. Die Karlsbader Beschlüsse.
  • 10. Der Umschwung am preußischen Hofe.
  • Beilagen. (I - V)

Full text

248 II. 5. Die Wiederherstellung des preußischen Staates. 
Nicht lange, und den frechen Worten folgte die verräterische Tat. 
Im Jahre 1818 entwarf General Dombrowsky den Plan zu einer ge- 
heimen polnischen Verbrüderung, die ein Jahr darauf unter dem Namen 
der nationalen Freimaurerei ins Leben trat. Die Behörden sahen dem 
gesetzwidrigen Treiben gelassen zu und schritten erst ein, als die Ver- 
schworenen, aus dem Dunkel ihrer Logen heraustretend, unter den Bauern 
Freischaren zu bilden versuchten, welche den unzweideutigen Namen Sen- 
senmänner (Kosiniery) erhielten. 
Die Absicht der Vernichtung des Deutschtums, die sich in jenen 
Denkschriften des polnischen Adels unverhohlen bekundete, fand bei dem 
Statthalter allerdings kein Gehör, aber auch für die Forderung deutscher 
Kultur tat die Verwaltung unmittelbar nichts. Mit peinlicher Gewissen- 
haftigkeit erfüllte die Regierung ihre den Polen gegebenen Verheißungen. 
Die alten Erinnerungen und Hoheitszeichen des Landes blieben, nach der 
großmütigen preußischen Art, unberührt; noch heute prangt am Ringe 
zu Posen das große polnische Wappen mit dem Herzschilde der Poniatowskys 
dicht über dem Schilderhause der preußischen Wache. Die polnischen Offi- 
ziere wurden pensioniert oder in das preußische Heer eingereiht; auch von 
den Warschauer Beamten nahm man eine große Zahl in den preußischen 
Dienst auf, obgleich viele des Schreibens, die meisten des Deutschen un- 
kundig waren und fast alle sich unzuverlässig zeigten. Die Kreisverwal- 
tung lag in den Händen gewählter Landräte, die zumeist dem polnischen 
Adel angehörten; nur die gutsherrliche Polizei wurde, zur großen Freude 
der Bauern, vorerst noch nicht wiederhergestellt. Die Geschäftssprache der 
Behörden war deutsch, aber alle für das Publikum bestimmten Verhand- 
lungen und Bekanntmachungen erfolgten in der Sprache, die den Be- 
teiligten verständlich war; so ward auch in den Volksschulen der pol- 
nischen Ortschaften nur polnischer Unterricht erteilt. 
Gleichwohl schritt das Deutschtum selbst unter dieser bis zur Schwäche 
langmütigen Verwaltung unaufhaltsam vor. Sobald die bürgerliche Ord- 
nung wiederhergestellt war, öffneten sich von selber die Schleusen dem 
Strome der deutschen Einwanderung, der schon im Mittelalter dies ver- 
wahrloste Land befruchtet hatte. Die Uberlegenheit deutschen Fleißes und 
Kapitals zeigte sich überall, vornehmlich im Landbau. Der Morgen mitt- 
leren Bodens wurde zur Zeit der Besitzergreifung für 1½ Tlr. verkauft 
— etwa ebenso hoch wie die Urwaldländereien im fernen Westen Nord- 
amerikas. Welch eine Wandlung in diesen barbarischen Zuständen, als 
die Regierung sich jetzt anschickte die Agrargesetze vom Jahre 1811 einzu- 
führen. Umsonst sendete der Adel, auf die „Schreckenskunde von dieser 
Güterkonfiskation", eine klagende Adresse an den König, welche in naiven 
Worten den wahren Charakter der gerühmten sarmatischen Junkerfreiheit 
enthüllte: „in den zügellosen Ausschweifungen des finstern rohen Landvolks“ 
— hieß es da — „werden sich die Keime eines praktischen Jakobinismus
	        

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