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Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)

Multivolume work

Persistent identifier:
staa_ge
Title:
Staatengeschichte der neuesten Zeit.
Author:
Treitschke, Heinrich von
Document type:
Multivolume work
Collection:
sammelbaende
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
staa_ge_25
Title:
Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen.
Author:
Treitschke, Heinrich von
Volume count:
25
Publisher:
S. Hirzel
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1906
Edition title:
Sechste Auflage.
Scope:
649 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Zweites Buch. Die Anfänge des Deutschen Bundes. 1814-1819. (Schluß.)
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
5. Die Wiederherstellung des preußischen Staates.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Der Beginn des Verfassungsstreites.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatengeschichte der neuesten Zeit.
  • Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhalt.
  • Zweites Buch. Die Anfänge des Deutschen Bundes. 1814-1819. (Schluß.)
  • 3. Geistige Strömungen der ersten Friedensjahre.
  • 4. Die Eröffnung des Deutschen Bundestages.
  • 5. Die Wiederherstellung des preußischen Staates.
  • Personen und Parteien am Hofe.
  • Die Reorganisation der Verwaltung.
  • Die Provinzen.
  • Der Beginn des Verfassungsstreites.
  • 6. Süddeutsche Verfassungskämpfe.
  • 7. Die Burschenschaft.
  • 8. Der Aachener Kongreß.
  • 9. Die Karlsbader Beschlüsse.
  • 10. Der Umschwung am preußischen Hofe.
  • Beilagen. (I - V)

Full text

278 II. 5. Die Wiederherstellung des preußischen Staates. 
sogar das reiche Wuppertal besaß zu Anfang des Jahrhunderts keine 
einzige Buchhandlung; jetzt bildete sich in Bonn ein neuer Mittelpunkt 
für den literarischen Verkehr, und der rührige Perthes knüpfte sogleich 
seine Geschäftsfreundschaften an. Die alten Kölner Patrizier sprachen, 
wie die Straßburger heute, in Gesellschaft französisch, unter sich im Dialekt; 
die jungen mußten nun doch ein verständliches Hochdeutsch lernen. Manches 
Jahr ernsten Kampfes und gehässiger gegenseitiger Verkennung sollte noch 
dahingehen, bis die neue Provinz ihres Staates froh wurde. Wer aber 
die geistreichen, erregbaren, bildsamen, für alles Fremde empfänglichen 
Rheinfranken so gründlich kannte wie der treue Arndt, der bezweifelte schon 
jetzt nicht, daß diesem Volke die Berührung mit dem scharfen altpreußischen 
Wesen zum Heile gereichen mußte. Nur die Fäulnis seines Staates, nur 
die Unnatur der Theokratie und der Fremdherrschaft hatte diesen hoch- 
begabten Stamm so tief herabgebracht; nur ein starker Staat konnte ihn 
emporheben, und das schönste und älteste aller deutschen Lande wieder 
mit der rüstigen Kraft des neuen nationalen Lebens befruchten. — 
  
Dergestalt befand sich das halbe, oder im Grunde das gesamte 
Staatsgebiet in einem Zustande der Umbildung. Der Staat bedurfte für 
einige Jahre der monarchischen Diktatur. Gewiß konnte das Werk der 
Verwaltungsreform seinen Abschluß nur in der Reichsverfassung finden, 
deren Notwendigkeit der König selbst in so vielen Kabinettsordres aner- 
kannt hatte; gewiß konnten die unzähligen widerstrebenden Elemente des 
Staates nur durch die anhaltende Gemeinschaft politischer Arbeit und 
Parteiung zu lebendiger Staatsgesinnung erzogen werden; aber die Grund- 
lagen der Verwaltung mußten doch erst feststehen, ehe man die Krone mit 
parlamentarischen Formen umgab. Diese Millionen schwedischer und pol- 
nischer, sächsischer und französischer Herzen bedurften der Zeit, um ihren 
Kummer auszuweinen, in die neuen Verhältnisse sich zu finden. Wer 
durfte es verantworten, die partikularistischen Vorurteile, die tausend ver- 
letzten örtlichen Interessen eines politisch noch gänzlich ungeschulten Volkes 
sogleich im parlamentarischen Kampfe auf einander platzen zu lassen? die 
allgemeine Wehrpflicht, die Steuergesetze, die Einteilung der Provinzen 
jetzt schon den Angriffen einer Opposition auszusetzen, die von den Lebens- 
bedingungen eines großen Staates nichts ahnte und zum Teil offenbar 
landesverräterische Absichten hegte? 
Zu Preußens Unheil war der König nicht mehr in der Lage, den 
Zeitpunkt für die Begründung der Verfassung frei zu wählen. Er selber 
hatte sich der Freiheit beraubt, als er jene unselige Verordnung vom 
22. Mai 1815 unterschrieb, welche die Berufung einer aus den Provinzial- 
ständen gewählten Repräsentation des Volkes verhieß. Im selben Sinne
	        

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