Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)

Multivolume work

Persistent identifier:
staa_ge
Title:
Staatengeschichte der neuesten Zeit.
Author:
Treitschke, Heinrich von
Document type:
Multivolume work
Collection:
sammelbaende
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
staa_ge_25
Title:
Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen.
Author:
Treitschke, Heinrich von
Volume count:
25
Publisher:
S. Hirzel
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1906
Edition title:
Sechste Auflage.
Scope:
649 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Zweites Buch. Die Anfänge des Deutschen Bundes. 1814-1819. (Schluß.)
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
5. Die Wiederherstellung des preußischen Staates.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Der Beginn des Verfassungsstreites.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatengeschichte der neuesten Zeit.
  • Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhalt.
  • Zweites Buch. Die Anfänge des Deutschen Bundes. 1814-1819. (Schluß.)
  • 3. Geistige Strömungen der ersten Friedensjahre.
  • 4. Die Eröffnung des Deutschen Bundestages.
  • 5. Die Wiederherstellung des preußischen Staates.
  • Personen und Parteien am Hofe.
  • Die Reorganisation der Verwaltung.
  • Die Provinzen.
  • Der Beginn des Verfassungsstreites.
  • 6. Süddeutsche Verfassungskämpfe.
  • 7. Die Burschenschaft.
  • 8. Der Aachener Kongreß.
  • 9. Die Karlsbader Beschlüsse.
  • 10. Der Umschwung am preußischen Hofe.
  • Beilagen. (I - V)

Full text

Das Verfassungs-Versprechen. 279 
versprachen sodann die Besitzergreifungspatente den Schwedisch-Pommern 
und, im wesentlichen gleichlautend, den Sachsen: „die ständische Verfassung 
werden Wir erhalten und sie der allgemeinen Verfassung anschließen, 
welche Wir Unserem gesamten Staate zu gewähren beabsichtigen.“ Auch 
den übrigen neuen Provinzen wurden Provinzialstände und Teilnahme 
an den Reichsständen zugesagt. Das königliche Wort war verpfändet, 
und stürmisch forderte die patriotische Presse, deren Gedanken sich allein 
um das konstitutionelle Ideal bewegten, die Einlösung des Versprechens. 
Rasches Handeln schien den Ungeduldigen um so mehr geboten, da die 
interimistische Nationalrepräsentation, welche den alten Provinzen die letzten 
Jahre über als gemeinsames ständisches Organ gedient, im Sommer 1815 
endlich aufgelöst wurde. Diese Versammlung selbst hatte noch kurz vor 
ihrem Ende, am 7. April, auf den Antrag des oberschlesischen Deputierten 
Elsner von Gronow beschlossen, den König um schleunige Einführung einer 
definitiven Landesrepräsentation und Wiederbelebung der Provinzialstände 
zu bitten.“) 
Als Hardenberg den König in Wien zur Gewährung jener verhäng- 
nisvollen Zusage bewog, stellte man sich die Erfüllung noch sehr leicht 
vor; der erste Vorschlag ging dahin, daß schon am 1. Juni unter dem 
Vorsitz des Staatskanzlers eine aus Beamten und aus Eingesessenen der 
Provinzen gebildete Kommission zusammentreten und bis zum 1. Sept. 
die preußische Verfassung zustande bringen sollte. Dies Außerste des 
Leichtsinns wurde noch glücklich abgewendet, da der Krieg vor der Tür 
stand; die Verordnung schob den Zusammentritt der Verfassungskommission 
auf den 1. September hinaus. Aber auch dieser Zeitpunkt konnte nicht 
eingehalten werden, weil der König und seine Räte den Pariser Kongreß 
nicht verlassen durften. Als sie endlich heimkehrten, da mußten sie nicht 
nur die Verfassungsarbeit abermals vertagen wegen der unaufschieblichen 
Verwaltungsorganisation; es zeigte sich auch bald, daß jene von den Libe- 
ralen so hoch gepriesene Verordnung nichts anders war als eine unver- 
antwortliche Leichtfertigkeit Hardenbergs, der schwerste von allen seinen poli- 
tischen Fehlern. Im Jahre 1808 hatten allerdings auf Steins Veran- 
lassung Vincke, Schön und Staatsrat Rhediger einige Entwürfe und 
Vorschläge für die künftige Verfassung niedergeschrieben; doch von alledem 
war wenig mehr zu gebrauchen seit das Staatsgebiet sich verdoppelt hatte. 
Die neue Verordnung selber bot auch keinen festen Anhalt, ja sie erwies sich, 
sobald man schärfer zusah, als eine Kette von Rätseln und Widersprüchen. 
Die Provinzialstände, so befahl sie, sollten hergestellt und aus ihnen der 
allgemeine Landtag gewählt werden Aber bestanden denn wirklich noch 
Stände, welche als eine Vertretung der soeben erst neugebildeten Pro- 
vinzen gelten konnten? Besaßen sie noch unbestrittene Rechte? Wie sollte 
  
*) Protokolle der Interimistischen Landesrepräsentation, 7. April 1815.
	        

Downloads

Downloads

Full record

ALTO TEI Full text PDF
TOC
Mirador

This page

PDF Image Preview Image Small Image Medium Image Master ALTO TEI Full text Mirador

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

ausgabe:

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the page displayed:

Full record

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the fifth month of the year?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.