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Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)

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Multivolume work

Persistent identifier:
staa_ge
Title:
Staatengeschichte der neuesten Zeit.
Author:
Treitschke, Heinrich von
Document type:
Multivolume work
Collection:
Collected volumes.
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
staa_ge_25
Title:
Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen.
Author:
Treitschke, Heinrich von
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Bundestag
Verfassungskämpfe
Burschenschaft
Karlsbader Beschlüsse
Volume count:
25
Publishing house:
S. Hirzel
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1906
Edition title:
Sechste Auflage.
Scope:
649 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Zweites Buch. Die Anfänge des Deutschen Bundes. 1814-1819. (Schluß.)
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
6. Süddeutsche Verfassungskämpfe.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Das gute alte Recht in Schwaben.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatengeschichte der neuesten Zeit.
  • Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhalt.
  • Zweites Buch. Die Anfänge des Deutschen Bundes. 1814-1819. (Schluß.)
  • 3. Geistige Strömungen der ersten Friedensjahre.
  • 4. Die Eröffnung des Deutschen Bundestages.
  • 5. Die Wiederherstellung des preußischen Staates.
  • 6. Süddeutsche Verfassungskämpfe.
  • Das gute alte Recht in Schwaben.
  • Bayern.
  • Baden.
  • Nassau und Darmstadt.
  • 7. Die Burschenschaft.
  • 8. Der Aachener Kongreß.
  • 9. Die Karlsbader Beschlüsse.
  • 10. Der Umschwung am preußischen Hofe.
  • Beilagen. (I - V)

Full text

Die Revolution in Schwaben. 303 
Deutschland waren die schwachen Köpfe seltener, nirgends die Querköpfe 
häufiger. Kein schwäbisches Städtchen, wo nicht irgend ein verkanntes 
Genie abends im Herrenstüble des Löwen oder des Ochsen seine wunder— 
baren Hirngespinste über Welt und Zeit den eifrig disputierenden Ge- 
nossen vortrug. Selbst das unermeßlich starke Selbstgefühl des schwä- 
bischen Stammes trug ein absonderliches Gepräge. Der Partikularismus 
äußerte sich nicht, wie bei den Bayern, den Sachsen, den Hannoveranern, 
in politischem Stolz und Ehrgeiz — denn wer hätte hier von politischer 
Macht träumen sollen? — sondern in sozialen Untugenden: mit gemüt- 
licher Selbstgefälligkeit wurden unermüdlich alle Herrlichkeiten der Heimat, 
von Friedrich Rothbart und Kepler an bis herab zu den trefflichen 
Knöpfle und Kratzete der schwäbischen Küche, preisend aufgezählt, mit 
dünkelhaftem Mißtrauen alles Ausheimische abgewiesen. Im Bewußt- 
sein seines reichen inneren Lebens betrachtete der blöde, unbeholfene 
Schwabe die anderen Deutschen, die ihn durch redefertige Gewandtheit 
so leicht in Schatten stellen konnten, halb mit Argwohn, halb mit Ver- 
achtung, und niemals zeigte sich Altwürttemberg ungebärdiger, als wenn 
der Herzog „wieder so einen Ausländer"“, der den Landeskindern das 
Brot wegnahm, an seinen Hof berufen hatte. , 
Sobald die Revolutionskriege über dies verrottete Gemeinwesen her— 
einbrachen, geriet sofort alles in Gärung. In einem Lande, das so 
lange mit seinen Fürsten gehadert hatte, mußten die neuen Freiheits— 
lehren einen wohlvorbereiteten Boden finden. Zum ersten Male nach 
Jahrzehnten ward der Landtag selber wieder versammelt. Mehr denn 
anderthalb hundert Flugschriften erschienen und forderten Beseitigung 
der alten Mißbräuche, Erweiterung des Wahlrechts, regelmäßige Land— 
tage; freilich wußte keiner dieser Publizisten, auch Spittler nicht, das 
Rätsel zu lösen, wie aus dem Dualismus des altständischen Vertrags— 
rechts ohne einen Gewaltstreich die moderne Staatseinheit hervorgehen 
solle. Inmitten dieser Wirren bestieg Herzog Friedrich II. den Thron, 
der böseste und begabteste Sohn des Hauses Württemberg, der Neugründer 
des kleinen Staates, ein durchaus unschwäbischer Charakter, dem Volke 
gleich widerwärtig durch seine Vorzüge wie durch seine Sünden, hart, ge— 
walttätig, gewissenlos, aber auch staatsklug, rasch entschlossen und frei 
von Kleinlichkeit. Wie abgeschmackt erschien die schwäbische Kleinmeisterei 
dem Erbprinzen, als er nach weiten Reisen, nach einem bewegten Dienst— 
leben in Preußen und Rußland endlich wie ein Fremdling in die Hei— 
mat zurückkehrte, reich an Erfahrung, vertraut mit allem Glanze und 
allen Lastern der großen Welt. Die Vollgewalt der absoluten Herrscher- 
macht, wie er sie einst an Friedrich II. und Katharina bewundert hatte, 
blieb sein Ideal, und seit er gar eine englische Prinzessin heimgeführt, 
wuchs seine Selbstüberhebung über alles Maß. Mit brennendem Ehrgeiz 
zählte er die Stunden, bis seine greisen Oheime und endlich auch sein
	        

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