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Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)

Multivolume work

Persistent identifier:
staa_ge
Title:
Staatengeschichte der neuesten Zeit.
Author:
Treitschke, Heinrich von
Document type:
Multivolume work
Collection:
sammelbaende
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
staa_ge_25
Title:
Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen.
Author:
Treitschke, Heinrich von
Volume count:
25
Publisher:
S. Hirzel
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1906
Edition title:
Sechste Auflage.
Scope:
649 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Zweites Buch. Die Anfänge des Deutschen Bundes. 1814-1819. (Schluß.)
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
6. Süddeutsche Verfassungskämpfe.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Das gute alte Recht in Schwaben.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatengeschichte der neuesten Zeit.
  • Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhalt.
  • Zweites Buch. Die Anfänge des Deutschen Bundes. 1814-1819. (Schluß.)
  • 3. Geistige Strömungen der ersten Friedensjahre.
  • 4. Die Eröffnung des Deutschen Bundestages.
  • 5. Die Wiederherstellung des preußischen Staates.
  • 6. Süddeutsche Verfassungskämpfe.
  • Das gute alte Recht in Schwaben.
  • Bayern.
  • Baden.
  • Nassau und Darmstadt.
  • 7. Die Burschenschaft.
  • 8. Der Aachener Kongreß.
  • 9. Die Karlsbader Beschlüsse.
  • 10. Der Umschwung am preußischen Hofe.
  • Beilagen. (I - V)

Full text

Diktatur des Königs. 323 
leicht zu erwerben sei, und kehrte nun verstimmt zu den Gedanken des 
bureaukratischen Absolutismus zurück, die seiner natürlichen Neigung 
entsprachen. Wieder hinter dem Rücken seiner Räte berief der Monarch 
den Finanzminister König Jeromes, Malchus in sein Kabinett; Wangen- 
heim und Kerner erkannten bald, daß sie mit diesem Vertreter des Prä- 
fektensystems sich nicht verständigen konnten, und nahmen noch im No- 
vember 1817 ihre Entlassung. 
Seitdem begann der Stuttgarter Hof durch ein häßliches Doppelspiel 
die öffentliche Meinung zu täuschen und zu verwirren. Während Wangen- 
heims Ernennung zum Bundesgesandten für die unveränderte liberale 
Gesinnung des Königs zu bürgen schien, arbeiteten die württembergischen 
Diplomaten insgeheim für den Erlaß eines Bundesgesetzes, das die Rechte 
der deutschen Landtage scharf begrenzen und der Krone die Zurücknahme 
ihrer eigenen Zusagen erleichtern sollte.) Noch verderblicher wirkte der 
unfruchtbare schwäbische Verfassungskampf auf die Stimmung der übrigen 
Höfe. Frohlockend wiesen alle Reaktionäre auf das Ubermaß stürmischer 
Leidenschaft in diesen Verhandlungen: nun sei es doch erwiesen, daß man 
in Deutschland mit einem Landtage nicht regieren könne; war doch sogar 
eine Adresse an die Armee einmal von den Altrechtlern geplant worden! 
Die schwäbischen Stände blieben auf lange hinaus eine Warnung für 
jeden deutschen Fürsten, der an den Art. 13 der Bundesakte erinnert 
wurde, und Metternich schrieb an Steigentesch nach Petersburg: „Würt- 
temberg durch seine unklugen Diskussionen mit dem Landtage nützt der 
Sache der Revolution mehr als der Tugendbund selbst.“ — 
  
Schneller als Württemberg, aber auch nicht ohne ernste Kämpfe, ge- 
langte Bayern zum Abschluß seiner Verfassung; wie dort die Krone sich 
durch den Trotz der alten Landstände gehemmt sah, so hier durch die An- 
sprüche des römischen Stuhls. Ein gütiges Geschick hat es gefügt, daß 
die schroffsten Gegensätze unseres Volkslebens sich immer bei den nahe be- 
nachbarten Stämmen zeigen; nur darum blieb der Sondergeist der deut- 
schen Stämme außer stande das Band der nationalen Einheit gänzlich zu 
zersprengen, weil die zentrifugalen Kräfte stets durch die nachbarliche Eifer- 
sucht aufgewogen wurden. Wie im Norden Westfalen und Rheinländer, 
Pommern und Altpreußen, Märker und Obersachsen durch Stammesart 
und Geschichte scharf geschieden dicht neben einander hausten, so im Süden 
die Bayern und die Schwaben. Während Schwaben, längst aller politischen 
Größe verlustig, allein durch die Fülle seiner Talente seinen Platz im 
Leben der Nation behauptete, war Bayern der älteste aller deutschen 
Staaten, der einzige, der sich mit den Kernlanden seiner alten Macht noch 
*) S. o. S. 167f. 
  
217
	        

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