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Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Vierter Teil. Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. (27)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Vierter Teil. Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. (27)

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Multivolume work

Persistent identifier:
staa_ge
Title:
Staatengeschichte der neuesten Zeit.
Author:
Treitschke, Heinrich von
Document type:
Multivolume work
Collection:
Collected volumes.
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
staa_ge_27
Title:
Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Vierter Teil. Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III.
Author:
Treitschke, Heinrich von
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Juli-Revolution
Zollverein
konstitutionelle Bewegung
Bischofsstreit
welfischer Staatsstreich
Volume count:
27
Publishing house:
S. Hirzel
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1907
Edition title:
Fünfte Auflage.
Scope:
763 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Viertes Buch. Das Eindringen des französischen Liberalismus. 1830-1840.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
2. Die konstitutionelle Bewegung in Norddeutschland.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Verfassung und Mitregentschaft in Kurhessen.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatengeschichte der neuesten Zeit.
  • Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Vierter Teil. Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. (27)
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhalt.
  • Viertes Buch. Das Eindringen des französischen Liberalismus. 1830-1840.
  • 1. Die Juli-Revolution und der Weltfriede.
  • 2. Die konstitutionelle Bewegung in Norddeutschland.
  • Der Aufruhr in Braunschweig.
  • Verfassung und Mitregentschaft in Kurhessen.
  • Die sächsische Verfassung.
  • Das hannöversche Staatsgrundgesetz.
  • Lornsen und die Provinzialstände Schleswig-Holsteins.
  • 3. Preußens Mittelstellung.
  • 4. Landtage und Feste in Oberdeutschland.
  • 5. Wiederbefestigung der alten Gewalten.
  • 6. Der Deutsche Zollverein.
  • 7. Das Junge Deutschland.
  • 8. Stille Jahre.
  • 9. Der welfische Staatsstreich.
  • 10. Der Kölnische Bischofsstreit.
  • Beilagen. (XVI - XXV)

Full text

142 IV. 2. Die konstitutionelle Bewegung in Norddeutschland. 
Abdruck der beiden Verfassungsurkunden. Die Kurhessen gedachten indessen 
bereits wehmütig der Erzählung Hippels von den „Lebensläufen in ab— 
steigender Linie“; sie fanden, im Hause Brabant gerate der Sohn immer 
noch schlechter als der Vater, und mancher sehnte sich schon nach dem 
alten Kurfürsten zurück. Der aber betrat seine Hauptstadt niemals wieder, 
sondern lebte als Privatmann bald in den Schlössern am Main, bald in 
Frankfurt oder an der Badener Spielbank. Sein Sohn begnadigte sofort 
den wegen der Vorfälle vom 7. Dezember verurteilten Polizeidirektor und 
kränkte seine Kasseler tödlich, als er den Zivilbeamten der Bürgerwehr 
befahl, ihre Schnurrbärte abzuschneiden. Welch eine Gelegenheit für Jordan 
zu schwungvollen Reden: die §§ 31 und 32 verbürgten die Freiheit der 
Person und des Eigentums, folglich gebührte jedem Hessen das unbe- 
schränkte Eigentum an seinem Barthaare, und die eidvergessenen Minister 
mußten wegen Verfassungsbruchs angeklagt werden! 
Zum Unheil des Landes starb Minister Wiederhold schon im Februar 
1832, der einzige Mann, dessen Stimme zugleich am Hofe und im Land- 
tage gehört wurde. Nun trat Hans Daniel Hassenpflug in den Minister- 
rat ein, der Sohn des Vaters, und sprach sofort die Absicht aus, „die 
Strömung wieder in das verlassene Bette des Gehorsams zurückzu- 
dämmen“. Mit ihm begann der lange boshafte Kampf wider die Ver- 
fassung. Vorderhand trug Kurhessen aus so vielen Erschütterungen nur 
drei wertvolle politische Güter davon: die Teilung des Landesvermögens, 
die rechtlich gesicherte Ordnung des Beamtentums, vor allem aber die 
Verbindung mit dem Zollvereine, die im Sommer 1831 endlich zustande 
kam und, weil sie allein dem zerrütteten Staatshaushalt aufhelfen konnte, 
auch die Genehmigung der Stände fand. Zu Neujahr 1832 wurde das 
preußische Zollwesen eingeführt. Wieder zogen die Hanauer in hellen Haufen 
hinaus, um das neue Zollhaus, wie einst das alte, zu stürmen, doch dies- 
mal begegneten sie entschlossener Abwehr. Auch die anderen Landesteile 
fügten sich anfangs nur ungern; die Gassenbuben verhöhnten „den Preuß“ 
im Zollhause: 
Er ist geschnüret wie ein Weib, 
Die Sonne scheint ihm durch den Leib. 
Sehr bald erkannte man doch den Segen des freien deutschen Marktes. 
Lediglich dem Zollvereine verdankte das Land, daß seine wirtschaftlichen 
Kräfte unter einer nichtswürdigen Regierung langsam wieder erstarkten. — 
  
In Hessen wie in Braunschweig richtete sich der Aufruhr geradeswegs 
gegen die Willkür pflichtvergessener Fürsten. Im Königreich Sachsen brach 
eine wohlwollende, aber altersschwache und völlig entgeistete Regierung 
haltlos zusammen vor den ersten Schlägen einer kleinbürgerlichen Volks- 
bewegung, welche, ohne ein politisches Ziel zu verfolgen, ihren Unmut
	        

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