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Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Vierter Teil. Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. (27)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Vierter Teil. Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. (27)

Multivolume work

Persistent identifier:
staa_ge
Title:
Staatengeschichte der neuesten Zeit.
Author:
Treitschke, Heinrich von
Document type:
Multivolume work
Collection:
sammelbaende
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
staa_ge_27
Title:
Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Vierter Teil. Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III.
Author:
Treitschke, Heinrich von
Volume count:
27
Publisher:
S. Hirzel
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1907
Edition title:
Fünfte Auflage.
Scope:
763 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Viertes Buch. Das Eindringen des französischen Liberalismus. 1830-1840.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
2. Die konstitutionelle Bewegung in Norddeutschland.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Das hannöversche Staatsgrundgesetz.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatengeschichte der neuesten Zeit.
  • Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Vierter Teil. Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. (27)
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhalt.
  • Viertes Buch. Das Eindringen des französischen Liberalismus. 1830-1840.
  • 1. Die Juli-Revolution und der Weltfriede.
  • 2. Die konstitutionelle Bewegung in Norddeutschland.
  • Der Aufruhr in Braunschweig.
  • Verfassung und Mitregentschaft in Kurhessen.
  • Die sächsische Verfassung.
  • Das hannöversche Staatsgrundgesetz.
  • Lornsen und die Provinzialstände Schleswig-Holsteins.
  • 3. Preußens Mittelstellung.
  • 4. Landtage und Feste in Oberdeutschland.
  • 5. Wiederbefestigung der alten Gewalten.
  • 6. Der Deutsche Zollverein.
  • 7. Das Junge Deutschland.
  • 8. Stille Jahre.
  • 9. Der welfische Staatsstreich.
  • 10. Der Kölnische Bischofsstreit.
  • Beilagen. (XVI - XXV)

Full text

Schleswig-Holstein. Falck. 169 
Je deutlicher die unredlichen Hintergedanken des Thronfolgers sich 
enthüllten, um so ratsamer schien es, die Bürgschaft des Bundestags 
für das Staatsgrundgesetz zu erbitten; sie wäre dieser konservativen Ver- 
fassung wohl leichter gewährt worden als der radikalen kurhessischen. Aber 
die Regierung wagte nicht einmal den Versuch. Rose fühlte sich überall 
gehemmt durch das stille Widerstreben seines unberechenbaren Nebenbuhlers 
Geh. Rat Falcke. Obwohl die neue Ordnung des Staatshaushaltes 
sich trefflich bewährte und bald erhebliche Überschüsse erzielte, so wurden 
doch die zur Ausführung der Verfassung verheißenen Gesetze bei weitem 
nicht so rasch gefördert wie in Sachsen. Namentlich an die Exemtionen 
des Adels getraute man sich nicht recht heran. Auch dem Landtage 
fehlten Zug und Schwung. Die erste Kammer bestand zu acht Neunteln, 
die zweite zu fünf Achteln aus Besoldeten, dort saßen die adligen, hier die 
bürgerlichen Beamten, ganz wie sonst: nur die Geheimen Räte der Haupt- 
stadt waren, seit das Land Diäten zahlte, etwas spärlicher, dafür die Amt- 
männer aus den Provinzen um so stärker vertreten. Mit gutem Grunde 
klagte die liberale Presse, dies Land werde durch die Masse seiner Be- 
amten erdrückt wie Spanien durch das Heer seiner Mönche. Erst im Jahre 
1837 legte die Krone dem Landtage eine Reihe wichtiger Gesetzentwürfe 
vor, doch kaum hatte er die Beratung begonnen, da starb König Wilhelm 
und eine neue Zeit der Kämpfe brach über das Welfenland herein. — 
  
In Hannover wurde durch die konstitutionelle Bewegung mittelbar 
auch die Fremdherrschaft erschüttert, da der Sitz der Regierung fortan 
im Lande selber blieb. Noch deutlicher bekundete sich in Schleswig-Holstein, 
wie eng die liberalen und die nationalen Ideen der Zeit miteinander 
verkettet waren. Seit ihrem verunglückten Feldzuge am Bundestage war 
die Ritterschaft der Herzogtümer ganz still geblieben, ihr streitbarer Führer 
Dahlmann hatte Kiel verlassen, und von den Verhandlungen jener Kopen- 
hagener Kommission, welche die neue Verfassung für Holstein ausarbeiten 
sollte, verlautete längst kein Wort mehr. Aber Dahlmanns Wirken 
hatte in den höheren Ständen die Liebe zu dem alten Rechte Trans- 
albingiens geweckt, in dem engeren Kreise der Freunde auch schon das 
helle Bewußtsein des deutschen Volkstums; denn bei seinem Kampfe für 
das Landesrecht leitete ihn stets die Absicht, daß die Fremdherrschaft auf 
deutschem Boden in ihrer unheilvollen Wirkung beschränkt werden, daß 
„die deutschen Untertanen Dänemarks“ Deutsche bleiben, nur gegen 
Deutschlands Feinde Krieg führen müßten: „das ist ihr Charakter, 
ihre unfreiwillige Bestimmung.“ Nach Dahlmanns Abgang war jetzt 
sein treuer Genosse Nik. Falck der anerkannt erste Mann des Landes. 
Aus Falcks rechtshistorischen Vorlesungen und seinen staatsrechtlichen 
Schriften, aus den mannigfaltigen Aufsätzen seines Staatsbürgerlichen
	        

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