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Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Vierter Teil. Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. (27)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Vierter Teil. Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. (27)

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Multivolume work

Persistent identifier:
staa_ge
Title:
Staatengeschichte der neuesten Zeit.
Author:
Treitschke, Heinrich von
Document type:
Multivolume work
Collection:
Collected volumes.
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
staa_ge_27
Title:
Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Vierter Teil. Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III.
Author:
Treitschke, Heinrich von
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Juli-Revolution
Zollverein
konstitutionelle Bewegung
Bischofsstreit
welfischer Staatsstreich
Volume count:
27
Publishing house:
S. Hirzel
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1907
Edition title:
Fünfte Auflage.
Scope:
763 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Viertes Buch. Das Eindringen des französischen Liberalismus. 1830-1840.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
5. Wiederbefestigung der alten Gewalten.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Die Sechs Artikel.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatengeschichte der neuesten Zeit.
  • Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Vierter Teil. Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. (27)
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhalt.
  • Viertes Buch. Das Eindringen des französischen Liberalismus. 1830-1840.
  • 1. Die Juli-Revolution und der Weltfriede.
  • 2. Die konstitutionelle Bewegung in Norddeutschland.
  • 3. Preußens Mittelstellung.
  • 4. Landtage und Feste in Oberdeutschland.
  • 5. Wiederbefestigung der alten Gewalten.
  • Die Sechs Artikel.
  • Der Frankfurter Wachensturm.
  • Teilung Luxemburgs.
  • Zusammenkunft von Münchengrätz.
  • Neue Wiener Ministerkonferenzen 1834.
  • 6. Der Deutsche Zollverein.
  • 7. Das Junge Deutschland.
  • 8. Stille Jahre.
  • 9. Der welfische Staatsstreich.
  • 10. Der Kölnische Bischofsstreit.
  • Beilagen. (XVI - XXV)

Full text

Fünfter Abschnitt. 
  
Wiederbefestigung der alten Gewalten. 
Im Strome der Geschichte scheint oft eine Welle der anderen zu 
gleichen, weil die neuen Gedanken des Völkerlebens nur langsam, nach 
vergeblichen Anläufen, unter Kämpfen, die einander ähneln, den Sieg er- 
ringen können; und dies unterscheidet den politischen Kopf von dem Dok- 
trinär wie von dem gedankenlosen Praktiker, daß er durch solchen Schein 
der Wiederholung sich nicht täuschen läßt über den unerschöpflichen Wechsel 
der immer durch Menschen bestimmten Menschengeschicke. Deutschlands 
Zustand war seit dreizehn Jahren völlig verändert; der Liberalismus hatte 
an Anhang und Zuversicht, freilich auch an unlauteren und gefährlichen 
Kräften, erheblich zugenommen, während die Mächte des Beharrens durch 
den Siegeszug des konstitutionellen Systems in Norddeutschland wie durch 
die veränderte Parteiung der europäischen Staatengesellschaft sich geschwächt 
sahen. Wer aber nur oberflächlich hinblickte, konnte allerdings glauben, 
daß der Deutsche Bund sich wieder in der gleichen Lage befinde, wie zur 
Zeit der Karlsbader Konferenzen. Wieder wie damals hatte sich die Oppo- 
sition arge Blößen gegeben, wieder war die öffentliche Ordnung gefährdet, 
das Gefühl ratloser Besorgnis an allen kleinen Höfen lebendig, ein kräf- 
tiges Einschreiten der Staatsgewalten unabweisbar geboten. Begreiflich 
also, daß überall in der diplomatischen Welt die Frage laut ward, ob 
man sich nicht wieder nach der alten Karlsbader Weise Ruhe verschaffen 
solle durch Zwangsmaßregeln gegen die Universitäten, die Landtage, die 
Presse, die Vereine. 
Erschreckt durch den Göttinger Aufruhr, an dem die Studenten doch 
nur helfend, nicht leitend teilgenommen hatten, beantragte die hannöversche 
Regierung schon im März 1831 den Erlaß eines neuen Bundesgesetzes 
gegen die Universitäten: wer jemals einer Burschenschaft angehört, sollte 
zwei bis vier Jahre lang von allen deutschen Universitäten entfernt bleiben 
und unter keinen Umständen von seinem Landesherrn begnadigt werden. 
Diese drakonischen Vorschläge erregten selbst am Bundestage Entrüstung 
und blieben vorläufig liegen, da erst Instruktionen eingeholt werden mußten. 
Als sodann der Streit in den Kammern zu München, Karlsruhe, Wies-
	        

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