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Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Vierter Teil. Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. (27)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Vierter Teil. Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. (27)

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Multivolume work

Persistent identifier:
staa_ge
Title:
Staatengeschichte der neuesten Zeit.
Author:
Treitschke, Heinrich von
Document type:
Multivolume work
Collection:
Collected volumes.
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
staa_ge_27
Title:
Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Vierter Teil. Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III.
Author:
Treitschke, Heinrich von
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Juli-Revolution
Zollverein
konstitutionelle Bewegung
Bischofsstreit
welfischer Staatsstreich
Volume count:
27
Publishing house:
S. Hirzel
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1907
Edition title:
Fünfte Auflage.
Scope:
763 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Viertes Buch. Das Eindringen des französischen Liberalismus. 1830-1840.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
5. Wiederbefestigung der alten Gewalten.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Teilung Luxemburgs.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatengeschichte der neuesten Zeit.
  • Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Vierter Teil. Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. (27)
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhalt.
  • Viertes Buch. Das Eindringen des französischen Liberalismus. 1830-1840.
  • 1. Die Juli-Revolution und der Weltfriede.
  • 2. Die konstitutionelle Bewegung in Norddeutschland.
  • 3. Preußens Mittelstellung.
  • 4. Landtage und Feste in Oberdeutschland.
  • 5. Wiederbefestigung der alten Gewalten.
  • Die Sechs Artikel.
  • Der Frankfurter Wachensturm.
  • Teilung Luxemburgs.
  • Zusammenkunft von Münchengrätz.
  • Neue Wiener Ministerkonferenzen 1834.
  • 6. Der Deutsche Zollverein.
  • 7. Das Junge Deutschland.
  • 8. Stille Jahre.
  • 9. Der welfische Staatsstreich.
  • 10. Der Kölnische Bischofsstreit.
  • Beilagen. (XVI - XXV)

Full text

General Dumoulin. 317 
und auch der Bundestag hegte keine Bedenken.“) An sich war ein solcher 
Gebietstausch für Deutschland keineswegs unannehmbar. Der einzige 
militärisch wichtige Platz Luxemburgs, die Bundesfestung, sollte deutsch 
bleiben, das limburgische Maasland grenzte unmittelbar an preußisches 
Gebiet, und da das Großherzogtum bisher nur dem Namen nach zum 
Deutschen Bunde gehört hatte, so kam leider sehr wenig darauf an, ob 
fortan statt der 150000 luxemburgischen Wallonen ebensoviele limburgische 
Niederdeutsche zu den Einwohnern des Bundesgebiets gerechnet wurden. 
Der junge belgische Staat war für neutral erklärt worden, folglich durfte 
sein König nicht in den Deutschen Bund eintreten, und Deutschland mußte 
durch holländisches Gebiet für den Verlust der Westhälfte Luxemburgs 
entschädigt werden. 
Nach alledem erschien der in London gefundene Ausweg als der 
einzige, der aus der Verwirrung hinausführte. Schmachvoll war dabei 
nur, daß die Belgier, vom Bunde ungehindert, das deutsche Bundesland 
schon besetzt hielten und sich mithin rühmen konnten, das große Deutsch- 
land zu einer Abtretung gezwungen zu haben. Die Londoner Konferenz 
beachtete diese häßliche Kehrseite des Handels nicht, und in den Vierund- 
zwanzig Artikeln, welche die Großmächte am 15. Nov. 1831 mit Belgien 
vereinbarten, wurde der Gebietsaustausch an der deutschen Grenze förmlich 
beschlossen, immer unter ausdrücklichem Vorbehalt der Rechte des Bundes. 
Damit schien der Streit erledigt. Jetzt aber rächten sich erst die Trägheit 
des Bundestags und die Widersetzlichkeit Hannovers. Hätte der Bund, 
nach seiner Pflicht, die Exekutionstruppen rechtzeitig in das aufrührerische 
Bundesland einrücken lassen, so konnte er in stolzer Ruhe warten, bis 
der König der Niederlande den Vierundzwanzig Artikeln endlich zustimmte, 
und dann dem in London verabredeten Gebietstausche auch seinerseits 
freiwillig, in Ehren die Genehmigung erteilen. Nun war der günstige 
Augenblick längst versäumt. Die Belgier blieben im Besitze des ganzen 
Landes, was ihnen sogar der König der Niederlande für die Dauer des 
Waffenstillstandes ausdrücklich zugestand, und da der König erst im Jahre 
1839 seinen Frieden mit Belgien schloß, so geriet die deutsche Insel, 
die allein noch aus der belgischen Überschwemmung emporragte, die 
Bundesfestung, bald in eine völlig unhaltbare Lage. Die deutsche liberale 
Welt war aber mit dem Gezänk der kleinen Landtage, mit Rußland und 
Polen, mit Spanien und Portugal dermaßen beschäftigt, daß sie die 
schimpflichen Zustände der Westmark keines Blickes würdigte. 
Der einzige Mann, der in dieser Bundesschande eine rühmliche 
Rolle spielte, war General Dumoulin, der preußische Festungskommandant 
von Luxemburg. Ihm allein und seinen braven Soldaten verdankte 
  
*) Bülow an Nagler, 27. August; Eichhorns Denkschrift über die Niederlande, 
25. Okt.; Naglers Bericht, 13. Sept. 1831.
	        

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