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Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Vierter Teil. Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. (27)

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Vierter Teil. Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. (27)

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Multivolume work

Persistent identifier:
staa_ge
Title:
Staatengeschichte der neuesten Zeit.
Author:
Treitschke, Heinrich von
Document type:
Multivolume work
Collection:
Collected volumes.
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
staa_ge_27
Title:
Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Vierter Teil. Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III.
Author:
Treitschke, Heinrich von
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Juli-Revolution
Zollverein
konstitutionelle Bewegung
Bischofsstreit
welfischer Staatsstreich
Volume count:
27
Publishing house:
S. Hirzel
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1907
Edition title:
Fünfte Auflage.
Scope:
763 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Viertes Buch. Das Eindringen des französischen Liberalismus. 1830-1840.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
5. Wiederbefestigung der alten Gewalten.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Teilung Luxemburgs.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatengeschichte der neuesten Zeit.
  • Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Vierter Teil. Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. (27)
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhalt.
  • Viertes Buch. Das Eindringen des französischen Liberalismus. 1830-1840.
  • 1. Die Juli-Revolution und der Weltfriede.
  • 2. Die konstitutionelle Bewegung in Norddeutschland.
  • 3. Preußens Mittelstellung.
  • 4. Landtage und Feste in Oberdeutschland.
  • 5. Wiederbefestigung der alten Gewalten.
  • Die Sechs Artikel.
  • Der Frankfurter Wachensturm.
  • Teilung Luxemburgs.
  • Zusammenkunft von Münchengrätz.
  • Neue Wiener Ministerkonferenzen 1834.
  • 6. Der Deutsche Zollverein.
  • 7. Das Junge Deutschland.
  • 8. Stille Jahre.
  • 9. Der welfische Staatsstreich.
  • 10. Der Kölnische Bischofsstreit.
  • Beilagen. (XVI - XXV)

Full text

Teilung Luxemburgs. 321 
durch Landgebiet erhalten müsse.“) Zweimal, in den Jahren 1834 und 1836, 
verlangte der Bundestag demnach feierlich vollen Ersatz für das westliche 
Lützelburg. König Wilhelm gab endlich nach. Am 19. April 1839 wurde 
der Friede zwischen Holland und Belgien, auf Grund der Vierundzwanzig 
Artikel, unterzeichnet. Am 5. September genehmigte der Bundestag, daß 
dies neugebildete holländische Herzogtum Limburg, mit Ausschluß der 
Festungen Mastricht und Venlo, in den Bund eintreten sollte; dafür 
wurde das etwa gleich große wallonische Luxemburg, das allerdings auch die 
deutsche Stadt Arlon und insgesamt etwa 32000 deutsche Bewohner 
umfaßte, an Belgien ausgeliefert. Der gefallenen Entscheidung fügten 
sich selbst die Agnaten aus dem herzoglichen Hause Nassau; sie hatten 
während aller dieser Verhandlungen in tapferen Worten Großes geleistet, 
aber freilich bei der Stellung der Exekutionstruppen sich ganz ebenso 
kleinlich gezeigt wie Hannover; jetzt entsagten sie ihren Erbansprüchen 
auf die Westhälfte Luxemburgs und empfingen von König Wilhelm eine 
Geldentschädigung. 
Dergestalt wurde eine Schmälerung des Bundesgebietes noch glücklich 
vermieden. Das neue sogenannte Herzogtum Limburg war, genau wie der 
abgetretene Landstrich, eine niederländische Provinz, die dem Namen nach 
zu Deutschland gehörte, und der Bundestag getröstete sich der Hoffnung, 
„daß die Weisheit Sr. Majestät Maßregeln treffen werde, welche geeignet 
sind, den Unzukömmlichkeiten vorzubeugen, die sonst möglicherweise aus 
diesen Verhältnissen entstehen könnten"“. Wer solchen Beschwichtigungen 
Glauben schenkte, der konnte sogar mit einigem Scheine behaupten, daß 
der Gebietstausch an der Westgrenze dem Deutschen Bunde Vorteil bringe. 
Da das verkleinerte Luxemburg nunmehr von dem Königreich der Nieder- 
lande weit entfernt lag, so sah sich der König gezwungen, alte Unter- 
lassungssünden endlich zu sühnen; das Großherzogtum wurde fortan als 
ein selbständiger, nur durch Personalunion mit den Niederlanden ver- 
bundener Staat eingerichtet, erhielt sein besonderes Bundeskontingent, im 
Jahre 1841 auch seine eigene Verfassung und trat also scheinbar dem 
deutschen Leben näher als bisher. 
Doch was wollte dieser deutsche Trost bedeuten neben der furchtbaren 
moralischen Niederlage, welche der Deutsche Bund sich selbst bereitet hatte? 
Als der Bundestag die Widersetzlichkeit Hannovers hinnahm und die be- 
schlossene Bundesexekution gemächlich einschlafen ließ, da bekundete er 
vor aller Welt, daß er der ersten seiner Pflichten nicht entsprechen konnte. 
An dieser Schande waren alle deutsche Staaten mitschuldig, auch Preußen 
und Bayern, denn wohlgemeinte Worte genügten in solchem Falle nicht. 
Das geringe Ansehen, das der Bund in Europa bisher noch behauptet 
hatte, schwand fortan gänzlich; das kleine Belgien, das ängstliche Juli- 
  
*) Dönhoffs Berichte, München, 19. Dez. 1833, 28. Febr. 1834. 
v. Treitsche, Deutsche Geschichte. IV. 21
	        

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