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Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Vierter Teil. Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. (27)

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Vierter Teil. Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. (27)

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Multivolume work

Persistent identifier:
staa_ge
Title:
Staatengeschichte der neuesten Zeit.
Author:
Treitschke, Heinrich von
Document type:
Multivolume work
Collection:
Collected volumes.
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
staa_ge_27
Title:
Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Vierter Teil. Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III.
Author:
Treitschke, Heinrich von
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Juli-Revolution
Zollverein
konstitutionelle Bewegung
Bischofsstreit
welfischer Staatsstreich
Volume count:
27
Publishing house:
S. Hirzel
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1907
Edition title:
Fünfte Auflage.
Scope:
763 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Viertes Buch. Das Eindringen des französischen Liberalismus. 1830-1840.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
5. Wiederbefestigung der alten Gewalten.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Zusammenkunft von Münchengrätz.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatengeschichte der neuesten Zeit.
  • Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Vierter Teil. Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. (27)
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhalt.
  • Viertes Buch. Das Eindringen des französischen Liberalismus. 1830-1840.
  • 1. Die Juli-Revolution und der Weltfriede.
  • 2. Die konstitutionelle Bewegung in Norddeutschland.
  • 3. Preußens Mittelstellung.
  • 4. Landtage und Feste in Oberdeutschland.
  • 5. Wiederbefestigung der alten Gewalten.
  • Die Sechs Artikel.
  • Der Frankfurter Wachensturm.
  • Teilung Luxemburgs.
  • Zusammenkunft von Münchengrätz.
  • Neue Wiener Ministerkonferenzen 1834.
  • 6. Der Deutsche Zollverein.
  • 7. Das Junge Deutschland.
  • 8. Stille Jahre.
  • 9. Der welfische Staatsstreich.
  • 10. Der Kölnische Bischofsstreit.
  • Beilagen. (XVI - XXV)

Full text

334 IV. 5. Wiederbefestigung der alten Gewalten. 
Feigheit und schilderte den Staat, der ihm soeben durch die Stiftung 
des Zollvereins seine Kraft erwiesen hatte, als ein erbärmliches Zwitter- 
wesen, ein juste milien zwischen den Mächten ersten und zweiten Ranges.?) 
Der preußische Minister ließ sich dadurch nicht anfechten; der König 
und Bernstorff standen hinter ihm, und seine Friedensliebe selbst erhöhte 
ihm den Mut. Er nötigte die beiden Unterhändler, die drei schärfsten 
Artikel aus dem Münchengrätzer Vertrage zu streichen. Was nunmehr 
noch übrig blieb und am 15. Oktober endlich unterzeichnet wurde, klang 
noch immer töricht genug, aber nicht mehr wie eine offenbare Drohung. 
Die drei Mächte erkannten an, daß jeder Souverän das Recht habe, im 
Falle innerer oder äußerer Gefahren die Hilfe eines anderen Souveräns 
anzurufen, und keine dritte Macht dann befugt sei, die Einmischung zu 
verhindern; sie erklärten ferner: wenn eine von ihnen selbst zur Ein- 
mischung aufgefordert und deshalb durch einen dritten Staat angegriffen 
würde, dann müßten sie allesamt die Sache der angegriffenen Macht als 
ihre eigene betrachten. Der also aufgestellte Grundsatz war nicht ganz so 
vernunftwidrig wie die französische Nichteinmischungslehre, aber ebenso- 
wenig unanfechtbar; denn sollte jedem souveränen Staate gestattet sein, nach 
freiem Ermessen seinem Nachbarn Hilfe zu leisten, so mußte folgerecht auch 
jedem anderen Souverän unverwehrt bleiben, je nach Umständen dieser 
Einmischung entgegenzutreten. Immerhin hatte Preußen dem gefährlichen 
Unternehmen die Spitze abgebrochen; das von dem Zaren so leiden- 
schaftlich betriebene Werk zerfloß in doktrinäre Erörterungen über mögliche 
Fälle der Zukunft. Zum Überfluß verpflichteten sich die drei Mächte, 
auf Preußens Verlangen, den Vertrag vorläufig tief geheim zu halten; 
ihre Gesandten in Paris sollten nur, wenn sie sich über die Propaganda 
beschwerten, gleichzeitig auch die vereinbarten Grundsätze über das Ein- 
mischungsrecht aussprechen, ohne des Vertrages selber zu gedenken. Damit 
schien jede Kriegsgefahr beseitigt, und man mußte nur noch auf eine lebhafte 
akademische Unterhaltung mit dem Pariser Auswärtigen Amte gefaßt sein. 
Nikolaus machte gute Miene zum bösen Spiele und erklärte wieder- 
holt sein „Entzücken“ über die Berliner Beratungen.““) Mittlerweile 
lernte Preußen noch einmal die Zuverlässigkeit der Russen kennen. Der 
geheime Vertrag war kaum unterzeichnet, da richtete Nesselrode schon, am 
16. Oktober, aus Berlin ein Rundschreiben an die Gesandtschaften bei 
den kleinen Höfen und erzählte darin ganz unbefangen alles wesentliche 
aus den jüngsten Verhandlungen: der Grundsatz der Einmischung, so 
schloß er, „entspricht dem Interesse aller legitimen Regierungen“.“) 
Offenbar wollte Rußland durch diese vorzeitige Nachricht, die unmöglich 
*7) Brockhausens Berichte, 1., 9., 19. Okt. 1833. 
**) Ancillon an Schöler, 7. Nov. 1833 ff. 
***) Nesselrode, Zirkulardepesche an die Gesandtschaften in Dresden, München, 
Turin, usw., 4./16. Okt. 1833. 
 
	        

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