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Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Vierter Teil. Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. (27)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Vierter Teil. Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. (27)

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Multivolume work

Persistent identifier:
staa_ge
Title:
Staatengeschichte der neuesten Zeit.
Author:
Treitschke, Heinrich von
Document type:
Multivolume work
Collection:
Collected volumes.
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
staa_ge_27
Title:
Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Vierter Teil. Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III.
Author:
Treitschke, Heinrich von
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Juli-Revolution
Zollverein
konstitutionelle Bewegung
Bischofsstreit
welfischer Staatsstreich
Volume count:
27
Publishing house:
S. Hirzel
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1907
Edition title:
Fünfte Auflage.
Scope:
763 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Supplement

Title:
Beilagen.
Volume count:
XVI - XXV
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Supplement

Supplement

Title:
XX. Preußen und das Bundeskriegswesen 1831. Zu Bd. IV. 215.
Volume count:
XX
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Supplement

Contents

Table of contents

  • Staatengeschichte der neuesten Zeit.
  • Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Vierter Teil. Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. (27)
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhalt.
  • Viertes Buch. Das Eindringen des französischen Liberalismus. 1830-1840.
  • Beilagen. (XVI - XXV)
  • XVI. Bayerns Politik in den Jahren 1819 f. Zu Bd. II. 583 f. III. 762 f. (XVI)
  • XVII. Canning und Deutschland. Zu Bd. III. 264. IV. 27. (XVII)
  • XVIII. Der Herzog von Cumberland und das Staatsgrundgesetz. Zu Bd. IV. 165. (XVIII)
  • XIX. Prinz Wilhelm und Prinzessin Elise Radziwill. Zu Bd. III. 393. IV. 197. (XIX)
  • XX. Preußen und das Bundeskriegswesen 1831. Zu Bd. IV. 215. (XX)
  • XXI. König Wilhelm von Württemberg an Minister Wangenheim. Zu Bd. IV. 289. (XXI)
  • XXII. Das Frankfurter Attentat. Zu Bd. IV. 299 f. (XXII)
  • XXIII. Stimmungen der württembergischen Opposition. 1838. Zu Bd. IV. 627 f. (XXIII)
  • XXIV. Handschreiben König Ernst Augusts. Zu Bd. IV. 651. 658. (XXIV)
  • XXV. Aus den Aufzeichnungen König Friedrich Wilhelms. Zu Bd. IV. 725. (XXV)

Full text

XXI. König Wilhelm von Württemberg an Minister Wangenheim. 745 
die Kronen Sachsen und Hannover sich der dauernden militärischen Hegemonie Preußens 
freiwillig fügen würden? Der Rücktritt Bernstorffs im Mai 1832 hing mit diesen 
Militärverhandlungen nicht zusammen, auch nicht mittelbar. Er erfolgte einfach, weil 
der schwer erkrankte Minister sein seit Jahren wiederholtes Abschiedsgesuch nochmals er- 
neuerte. Der König bewilligte die Entlassung sehr ungern, unter allen Zeichen seiner 
Gnade, und behielt sich ausdrücklich vor, den Rat des Grafen auch fernerhin einzuholen. 
Er hat von diesem Vorbehalte auch Gebrauch gemacht; es war wesentlich Bernstorffs 
Verdienst, daß Preußen im Jahre 1833, zur Zeit der Münchengrätzer Zusammenkunft, 
die kriegerischen Pläne des Zaren Nikolaus abermals durchkreuzte. Bernstorffs Ent- 
lassung war kein Systemwechsel, obgleich sich natürlich die schwächliche Persönlichkeit seines 
Nachfolgers Ancillon sehr bald bemerkbar machte; der König behielt die Leitung der aus- 
wärtigen Angelegenheiten, die er seit der Juli-Revolution an sich genommen hatte, nach 
wie vor in seiner Hand. 
Historisch bedeutsam ist in diesen militärischen Verhandlungen nur die still wirkende 
Naturgewalt der deutschen Einheit. Sobald die kleinen Kronen sich ernstlich bedroht 
fühlen, erkennen sie auch, daß nur Preußen sie zu schützen vermag, und zeigen sich bereit, 
dem preußischen Staate für die Tage der Gefahr einige Vorrechte zuzugestehen. Aber 
keine Macht der Welt kann sie bewegen, nun auch den logischen Schluß zu ziehen und 
durch Bundesbeschluß die unbrauchbare Bundeskriegsverfassung abzuändern. So ist es 
doch eine Notwendigkeit gewesen, daß Preußens Waffen schließlich dies Bundesrecht, das 
einer gesetzlichen Entwicklung nicht fähig war, über den Haufen werfen mußten. 
  
XXI. fKönig Wilhelm von Württemberg an Minister 
Wangenheim. 
Zu Bd. IV. 289. 
9. Sept. 1832. 
Mein Herr von Wangenheim! Obschon-Ich während Ihrer Laufbahn als Minister 
mehrere Gelegenheiten hatte über Ihre wenige Diskretion unzufrieden zu sein, so war 
Ich doch weit entfernt ahnden zu können, daß Sie Sich beigehen lassen würden, Meinen 
Ihnen eigenhändig geschriebenen vertrauten Brief ohne Meine Erlaubnis öffentlich bekannt 
zu machen. Ich kann nicht anders, als Ihnen Meine ganze Indignation über ein Ver- 
fahren, das selbst zwischen Privatleuten im höchsten Grade unerlaubt wäre, zu erkennen 
zu geben, wie viel weniger in einem Verhältnis, in dem Sie nie aufgehört haben gegen 
Mich zu stehen. Ebenso unangenehm sind Mir die Lobsprüche gewesen, die Sie über den- 
jenigen Teil Meines Briefes, den Sie nicht abgedruckt haben, beigefügt haben, indem 
unter den wirklichen Zeitumständen jedes günstige Urteil eines Mannes, der zu einer 
Partei gehört, zu der Sie Sich öffentlich bekannt haben, für Mich nur höchst beleidigend 
sein kann. Wilhelm. 
  
XXII. Das Frankfurter Abttentat. 
Zu Bd. IV. 299f. 
Aus der Erzählung des Dr. Eimer folgen hier einige Auszüge. — Auf dem Burschen- 
tag zu Stuttgart Weihnachten 1832 wurde unseren Delegierten die Mitteilung gemacht, 
es sei eine Revolution in Deutschland im Werke und sei dafür kommendes Frühjahr in 
Aussicht genommen. Dabei zähle man auf die Beteiligung der Studenten und sollten
	        

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