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Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Vierter Teil. Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. (27)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Vierter Teil. Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. (27)

Multivolume work

Persistent identifier:
staa_ge
Title:
Staatengeschichte der neuesten Zeit.
Author:
Treitschke, Heinrich von
Document type:
Multivolume work
Collection:
sammelbaende
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
staa_ge_27
Title:
Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Vierter Teil. Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III.
Author:
Treitschke, Heinrich von
Volume count:
27
Publisher:
S. Hirzel
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1907
Edition title:
Fünfte Auflage.
Scope:
763 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Viertes Buch. Das Eindringen des französischen Liberalismus. 1830-1840.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
1. Die Juli-Revolution und der Weltfriede.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Beschwichtigung der Gegensätze. Warschaus Fall.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatengeschichte der neuesten Zeit.
  • Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Vierter Teil. Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. (27)
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhalt.
  • Viertes Buch. Das Eindringen des französischen Liberalismus. 1830-1840.
  • 1. Die Juli-Revolution und der Weltfriede.
  • Der Umschwung in Frankreich, England, Belgien.
  • Anerkennung des Juli-Königtums. Die Londoner Konferenzen.
  • Revolution in Polen und Italien.
  • Beschwichtigung der Gegensätze. Warschaus Fall.
  • Antwerpen und Ancona.
  • 2. Die konstitutionelle Bewegung in Norddeutschland.
  • 3. Preußens Mittelstellung.
  • 4. Landtage und Feste in Oberdeutschland.
  • 5. Wiederbefestigung der alten Gewalten.
  • 6. Der Deutsche Zollverein.
  • 7. Das Junge Deutschland.
  • 8. Stille Jahre.
  • 9. Der welfische Staatsstreich.
  • 10. Der Kölnische Bischofsstreit.
  • Beilagen. (XVI - XXV)

Full text

Neutralität Belgiens. 71 
Am 20. Januar 1831 einigte sich die Konferenz über die Grundlagen 
der Trennung der Niederlande: auf Bülows Antrag wurde die Neutralität 
des künftigen belgischen Staates angenommen, der alle Landschaften südlich 
der alten holländischen Grenze, mit Ausnahme des deutschen Bundeslandes 
Luxemburg, umfassen sollte. Aber während dieser Verhandlungen rückte 
plötzlich Talleyrand mit seinen Herzenswünschen heraus: er verlangte für 
Frankreich die im Jahre 1815 an die Niederlande abgetretenen Grenz— 
striche um Philippeville und Marienburg. Jener wunderlichen Traum— 
welt, welche die Franzosen seit ihrer großen Woche umfing, konnte sich 
selbst der Nestor der Diplomatie nicht entziehen. Man war an der Seine 
so sehr daran gewöhnt, jede Pariser Torheit von der gesamten libe— 
ralen Welt Europas nachgesprochen zu sehen, daß man im Ernst glaubte, 
auch das Verlangen nach der Rheingrenze werde von allen freien Köpfen 
des Weltteils gebilligt. Die besonneneren Franzosen meinten schon einen 
Beweis hoher Mäßigung zu geben, wenn sie diese „große Grenze“ für 
jetzt noch nicht verlangten, sondern sich zunächst mit der in Paris so— 
genannten „kleinen Grenze“ begnügten — mit der Rückforderung jener 
schmalen Grenzstreifen, welche der milde zweite Pariser Friede von Frank- 
reich abgetrennt hatte. Lord Palmerston aber erkannte sofort, daß keine 
der Ostmächte auf eine solche Zumutung eingehen konnte; von allen 
übrigen Bevollmächtigten unterstützt, erklärte er sich scharf dawider. Nun- 
mehr versuchte Ludwig Philipp durch geheime Sendungen den englischen 
Hof für diese kleine Grenze zu gewinnen. Zugleich forderte er die Neu- 
tralität für Luxemburg, worauf Preußen nachdrücklich erwiderte: der 
Deutsche Bund, dem Luxemburg angehöre, sei zwar nur zur Verteidigung 
bestimmt, aber keineswegs neutral.“) 
Der König der Niederlande erklärte sich mit den Vorschlägen der Kon- 
ferenz einverstanden. Der Brüsseler Kongreß hingegen erließ, verwöhnt 
durch die seltene Gunst des Glücks, eine leidenschaftliche Verwahrung und 
berief sich zum Schluß auf den großen Grundsatz der Nichteinmischung. 
Schon diese Wendung ließ erkennen, daß die Belgier auf französischen 
Beistand rechneten, und in der Tat erhob Frankreich plötzlich Bedenken 
gegen die Genehmigung der Konferenzbeschlüsse. Währenddem wurden 
große Truppenmassen in Lothringen, dicht an der Grenze, angehäuft, und 
am 28. Januar meldete der Kommandierende des rheinischen Armeekorps, 
General Borstell, er müsse jederzeit einen plötzlichen Einfall in die Mosel- 
und Saarlande erwarten. Nach einer Beratung Bernstorffs mit den 
höchsten Führern des Heeres befahl der König nunmehr, das rheinische, 
das sächsische und einen Teil des westfälischen Armeekorps auf Kriegs- 
fuß zu setzen, so daß jetzt volle zwei Drittel des preußischen Heeres zur 
  
*) Bericht des Auswärtigen Amtes an K. Friedrich Wilhelm 15. Februar. 
Weisung an Bülow 15. Febr. 1831.
	        

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