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Die Geschichte Württembergs.

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Monograph

Persistent identifier:
staiger_geschichte_wuerttmberg_1875
Title:
Die Geschichte Württembergs.
Author:
Staiger, G.
Buchgattung:
Schulbuch
Keyword:
Geschichte Württemberg
Place of publication:
Tübingen
Publishing house:
Druck und Verlag von Franz Fues
Document type:
Monograph
Collection:
wuerttemberg
Year of publication.:
1875
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
III. Württemberg als Herzogthum.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
A. Württemberg unter dem Einfluß Oesterreichs.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
§. 35. Rückblick auf das sechzehnte Jahrhundert.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Die Geschichte Württembergs.
  • Title page
  • Blank page
  • Vorwort.
  • Inhalt.
  • I. Urgeschichte Schwabens und Württembergs.
  • §. 1. Land und Leute vor der Römerherrschaft.
  • §. 2. Die Römerherrschaft. 15 - 250.
  • §. 3. Die Alemannen. Die Frankenherrschaft. Die Einführung des Christenthums. 250 - 752.
  • §. 4. Die Karolingerherrschaft. 752 - 917.
  • §. 5. Das Herzogthum Schwaben unter den sächsischen und fränkischen Kaisern. 917 - 1138.
  • §. 6. Die Hohenstaufenzeit.
  • II. Württemberg als Grafschaft.
  • A. Württemberg kämpft während der Verwirrung in Deutschland mit Erfolg um seine Selbstständigkeit und Vergrößerung.
  • B. Württembergs blutige Kämpfe gegen Habsburg, den niedern Adel und die Städte. Bis zur Theilung des Landes.
  • C. Württemberg getheilt und wieder vereinigt. Bis zur Erhebung zum Herzogthum.
  • III. Württemberg als Herzogthum.
  • A. Württemberg unter dem Einfluß Oesterreichs.
  • §. 25. Allgemeiner Ueberblick.
  • §. 26. Ende Herzog Eberhards I. Eberhard II. 1496 - 1498.
  • §. 27. Herzog Ulrich. Der Anfang seiner Regierungszeit. 1498 - 1512.
  • §. 28. Herzog Ulrich. Fortsetzung. Der Bauernaufruhr. Der Tübinger Vertrag. Die Ermordung Huttens. 1512 - 1519.
  • §. 29. Herzog Ulrich. Fortsetzung. Eroberung Württembergs. Das Land unter österreichischer Herrschaft; der Herzog in der Fremde; Vorbereitung auf die Reformation. 1519 - 1525.
  • §. 30. Der Bauernkrieg und seine Folgen. 1525.
  • §. 31. Herzog Ulrich. Fortsetzung. Wiedereroberung des Landes. Einführung der Reformation. 1534 - 1550.
  • §. 32. Herzog Christoph. Seine Geschichte bis zum Antritt der Regierung. 1515 - 1550.
  • §. 33. Herzog Christophs Regierung. 1550 - 1568.
  • §. 34. Herzog Ludwig. 1568 - 1593.
  • §. 35. Rückblick auf das sechzehnte Jahrhundert.
  • §. 36. Die Hexenprozesse, "ein schwarzer Fleck in der Geschichte."
  • §. 37. Herzog Friedrich I. 1593 - 1608.
  • §. 38. Herzog Johann Friedrich. Der Anfang des dreißigjährigen Kriegs. 1608 - 1628.
  • §. 39. Herzog Eberhard III. Der dreißigjährige Krieg. 1628 - 1648.
  • §. 40. Der westfälische Frieden und der Zustand Württembergs.
  • B. Württemberg unter dem Einfluß Frankreichs.
  • IV. Württemberg als (Kurfürstenthum und) Königreich.
  • A. Württemberg zur Zeit des deutschen Bundes.
  • B. Württemberg ein Glied des deutschen Reichs.
  • Register
  • Druckfehlerverzeichniß.
  • Blank page

Full text

104 III. Wũrttemberg als Herzogthum. 
Hausmacht zu stärken, wie durch den Ankauf Württembergs, oder um einen 
falschen Bundesgenossen und Vaterlandsverräther, wie Moriz von Sachsen, an 
sich zu ketten. Es wurde in allem ein betrügliches Doppelspiel getrleben, dessen 
Ende, die völlige Unterdrückung der Reichsstände, dlese wohl voraussahen. Darum 
suchten sie die politischen und religlösen Wirren in der Reformationszeit für sich 
zu benützen; durch persönliche Zusammenkünfte bei Reichs= und Gautagen stärkte 
sich das Gefühl der Zusammengehörigkelt und ihrer Kraft; ihre Stimme war 
in allen wichtigen Angelegenheiten die entscheldende. Noch nachhaltiger wurde 
diese Kraft der Fürsten, vor allem der Herzoge von Württemberg, da- 
durch, daß das Volk aus den Banden der Lelbelgenschaft befreit und zum Genuß 
seiner Rechte und Freiheiten berechtigt wurde. Auf solch fester Grundlage konnte 
ein Fürst entschieden auftreten. Durch diese Selbständigkeit und Macht war die 
Würde manches deutschen Fürsten der eines Königs gleich zu achten 1). Wollte 
der Kaiser in politischen oder religiösen Angelegenhelten etwas durchsetzen, so 
mußte er meist auf Bedingungen, die ihm von den Fürsten gestellt wurden, ein- 
gehen, deren Erfüllung allerdings niemals zum Nutzen des Reichs, sondern nur 
zum Vortheil des einzelnen Fürsten und selnes Landes ausschlugen. Ob und in 
wie weit die Interessen des Reiches dadurch beeinträchtigt wurden, hielt die Fürsten 
von keinem Schritte ab; was der Kaiser that, durften sie auch thun. 
Der Abdel war, wie die Fürsten, reichsunmittelbar. Von den Kalsern wurde 
er gerne als Gegengewicht gegen die anwachsende Macht der Fürsten benutzt. 
In Württemberg hatte sich der Adel ganz von dem Lehensverhältniß zu dem 
Herzog losgesagt, als Ulrich den Mord an Hutten begangen hatte. Aber auch 
unter Christoph verblieb er in dieser Stellupg und wollte nichts von der Thell- 
nahme am Landtag, und noch weniger vom Schuldenzahlen wissen. Manche Ritter 
ließen sich durch den Landfrieden, das Reichskammergericht und den Schwäbischen 
Bund nicht abhalten, vom wilden Faustrecht noch Gebrauch zu machen. Einige 
überfielen sogar einander, ohne nur vorher Fehde angezeigt zu haben. Der 
größere Theil des Adels aber trat in die Dienste der Fürsten, obgleich er in seinen 
Rechten von diesen unabhängig sein wollte. Namentlich die württembergischen 
Herzoge hatten einen glänzenden Hof eingerichtet, zu dessen Staat eine Menge 
1) Manche gebrauchten ihre Macht zur Willkürherrschaft ohne jegliche Schranke. 
Philipp von Hessen hatte zwei Frauen. Kurfürst Joachim von Brandenburg bante 
Lustschlösser, erschöpfte das Land und mußte sich, um dem Bankerott zu entgehen, an 
die Juden wenden. Der Jude Lippold wurde Münzmeister, machte schlechtes Geld 
und durfte sich zuletzt jede Gewaltthat erlauben. Joachims Sohn ließ den Inden 
grausam foltern und viertheilen. Das Volk ahmte die Liederlichkeit der Fürsten gerne 
nach. Spangenberg erzählt in der Mansfelder Chronik zum Jahr 1556: „Man 
hörete umb diese Zeit nicht viel Gutes, denn sich allenthalben viel Unlusts zutrng. An 
etlichen Orten wurden Prediger und Zuhörer uneinig und wurden fromme Lehrer von 
ungehorsamen Pfarrkindern wegen ihrer nothwendigen Gesetzpret igten übel angegeben, 
verklagt, verleumdet und verkleinert, auch etwa von denen in der Obrigkeit hart ange- 
lassen. Und befand sich auch daneben große Nachlässigkeit in den Regimentern, daher 
man in allen Landen Klagen hörte von Mord und Todtschlag, Räuberei, Stehlen und 
Nemen, Wuchern, Untreue, Ehebruch, Hurerei, Uneinigkeit, Hader und Zanken unter den 
Leuten.“ — Markgraf Georg Friedrich wirthschaftete dermaßen, daß die Landstände 
im Jahre 1583, als die sogenannte Türkensteuer bezahlt werden sollte, äußerten: „Man 
spricht immer von einer Türkenhilf, aber es steht dahin, ob wir es unter den Türken 
nicht besser hätten.“
	        

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