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Die Geschichte Württembergs.

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Monograph

Persistent identifier:
staiger_geschichte_wuerttmberg_1875
Title:
Die Geschichte Württembergs.
Author:
Staiger, G.
Buchgattung:
Schulbuch
Keyword:
Geschichte Württemberg
Place of publication:
Tübingen
Publishing house:
Druck und Verlag von Franz Fues
Document type:
Monograph
Collection:
wuerttemberg
Year of publication.:
1875
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
III. Württemberg als Herzogthum.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
A. Württemberg unter dem Einfluß Oesterreichs.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
§. 35. Rückblick auf das sechzehnte Jahrhundert.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Die Geschichte Württembergs.
  • Title page
  • Blank page
  • Vorwort.
  • Inhalt.
  • I. Urgeschichte Schwabens und Württembergs.
  • §. 1. Land und Leute vor der Römerherrschaft.
  • §. 2. Die Römerherrschaft. 15 - 250.
  • §. 3. Die Alemannen. Die Frankenherrschaft. Die Einführung des Christenthums. 250 - 752.
  • §. 4. Die Karolingerherrschaft. 752 - 917.
  • §. 5. Das Herzogthum Schwaben unter den sächsischen und fränkischen Kaisern. 917 - 1138.
  • §. 6. Die Hohenstaufenzeit.
  • II. Württemberg als Grafschaft.
  • A. Württemberg kämpft während der Verwirrung in Deutschland mit Erfolg um seine Selbstständigkeit und Vergrößerung.
  • B. Württembergs blutige Kämpfe gegen Habsburg, den niedern Adel und die Städte. Bis zur Theilung des Landes.
  • C. Württemberg getheilt und wieder vereinigt. Bis zur Erhebung zum Herzogthum.
  • III. Württemberg als Herzogthum.
  • A. Württemberg unter dem Einfluß Oesterreichs.
  • §. 25. Allgemeiner Ueberblick.
  • §. 26. Ende Herzog Eberhards I. Eberhard II. 1496 - 1498.
  • §. 27. Herzog Ulrich. Der Anfang seiner Regierungszeit. 1498 - 1512.
  • §. 28. Herzog Ulrich. Fortsetzung. Der Bauernaufruhr. Der Tübinger Vertrag. Die Ermordung Huttens. 1512 - 1519.
  • §. 29. Herzog Ulrich. Fortsetzung. Eroberung Württembergs. Das Land unter österreichischer Herrschaft; der Herzog in der Fremde; Vorbereitung auf die Reformation. 1519 - 1525.
  • §. 30. Der Bauernkrieg und seine Folgen. 1525.
  • §. 31. Herzog Ulrich. Fortsetzung. Wiedereroberung des Landes. Einführung der Reformation. 1534 - 1550.
  • §. 32. Herzog Christoph. Seine Geschichte bis zum Antritt der Regierung. 1515 - 1550.
  • §. 33. Herzog Christophs Regierung. 1550 - 1568.
  • §. 34. Herzog Ludwig. 1568 - 1593.
  • §. 35. Rückblick auf das sechzehnte Jahrhundert.
  • §. 36. Die Hexenprozesse, "ein schwarzer Fleck in der Geschichte."
  • §. 37. Herzog Friedrich I. 1593 - 1608.
  • §. 38. Herzog Johann Friedrich. Der Anfang des dreißigjährigen Kriegs. 1608 - 1628.
  • §. 39. Herzog Eberhard III. Der dreißigjährige Krieg. 1628 - 1648.
  • §. 40. Der westfälische Frieden und der Zustand Württembergs.
  • B. Württemberg unter dem Einfluß Frankreichs.
  • IV. Württemberg als (Kurfürstenthum und) Königreich.
  • A. Württemberg zur Zeit des deutschen Bundes.
  • B. Württemberg ein Glied des deutschen Reichs.
  • Register
  • Druckfehlerverzeichniß.
  • Blank page

Full text

§. 36. Die Hexenprozesse, ein schwarzer Fleck in der Geschichte. 107 
Geislingen trieb Beindreherei, Gmünd Bijouterie. In Metzingen wurde 
eine Pulverfabrik, im Forbachthal das Etlsenbergwerk Christophsthal errichtet. 
Allenthalben in Württemberg blühten Handel, Gewerbe und Lanrwirth- 
schaft. Zugleich nahmen Ueppigkelt und Verschwendung in schreckener- 
regender Weise zu. Die Höfe giengen im Lurus voran. Herzog Friedrich trug 
bei einem Feste ein Kleid mit 600 Diamanten besetzt. Frankreich, Spanien und 
Itallen gaben die Moden an. Die Frauen trugen sammtene Hütlein und aufge- 
sträubte Haare, die der Hofprediger Lukas Osiander mit einem „Säuhag“ ver- 
gleicht 1). Die Männer trugen Degen und Dolche. Bei Vornehmen, Geist- 
lichen, allen ehrbaren Leuten durfte der Bart nicht fehlen. 
8. 36. 
Die Hekenprozesse, „ein schwarzer Fleck in der Geschichte.“ 
„Wehe den Fürsten! Was ist das für 
eine Blindbeit Deutschlands? Und solche 
Doktores fragen die Fürsten um Rath 
und solcher Leute Stolz und Unwissenbeit 
muß das gemeine Wesen ertragen!“ 
Friedrich von Spee. 
Der Glauben an Hererei und Zauberel, der im 15. Juhrhundert auf ein- 
mal auftauchte, bestand vorzüglich in der Annahme der Möglichkeit einer näheren 
Verbindung der Menschen mit bösen Gelstern, mit deren Hilfe man etwas Ueber- 
natürliches bewerkstelligen könne. Noch im Jahre 1310 wurde der Glaube, daß 
es Heren gebe, von der Kirchenversammlung zu Trier verdammt und die nächt- 
liche Hexrenfahrt als bloße Einbildung bezeichnet. Plötzlich aber brachte eine 
Bulle des Papstes Innocenz VIII. (1484) die förmliche Einführung 
des Herengerichts. Zur Bestrafung der Heren wurde die Inquisition ange- 
wiesen. Der gräßlichste Aberglauben war auch weltlichen Fürsten ein bequemes 
Mittel, mißliebige Personen aus dem Wege zu schaffen, indem man sie des Bundes 
mit dem Teufel anklagte. Die Ketzer= und Herenrichter, Krämer, Sprenger 
und Gremper arbeiteten eine förmliche Herengerichtsordnung unter dem 
Namen „Malleus maleficarum“ (Herenhammer) aus. Darin suchen sich Un- 
wissenheit, Unsitrlichkeit und Grausamkeit gegenseitig den Rang abzulaufen. Das 
Buch erhielt von der Universität Köln, sowie durch kaiserliches Dekret von 1486 
die höhere Bestätigung Jetzt war der Habgler der Richter kein Einhalt mehr zu 
thun. Aus Neid und Haß wurden die Unschuldigsten angeklagt, die dann ihres 
Lebens und Gutes beraubt wurden. 
Man glaubte, daß Weiber, die mit dem Teufel einen Bund geschlossen 
hätten, im Stande seien, böses Wetter zu machen, fremden Kühen die Milch zu 
entziehen, fremdes Getrelde durch die Luft zu entführen, durch den Blick Mensch 
und Vieh zu tödten oder krank zu machen, unnatürlich Liebe oder Haß zu er- 
wecken. Sobald dieser Wahn um sich griff, schrieb man die meisten Uebel, Miß- 
wachs, Hagel, Krankheit, Diebstahl u. s. w., den Heren zu und verdächtigte 
1) Die Bürger hatten Sammt, Seide, Atlas, kostbare Pelze, Silber, Barete 
mit Straußfedern, ihre Frauen und Töchter trugen goldene und silberne Kröße, Schleier 
mit breiten goldenen Leisten, Haarbänder mit silbernen Spangen und Perlen. Herzog 
Christoph mußte den Dorfbewohnern verbieten, ausländische Tücher, Gold, Silber, Seide, 
Perlen u. s. w. zu tragen.
	        

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