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Hermann Stegemanns Geschichte des Krieges. Zweiter Band. (2)

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Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Reichs-Gesetzblatt. 1871. (5)

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Multivolume work

Persistent identifier:
stegemann_krieg
Title:
Hermann Stegemanns Geschichte des Krieges.
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
stegemann_krieg_zweiter_band_1917
Title:
Hermann Stegemanns Geschichte des Krieges. Zweiter Band.
Author:
Stegemann
Buchgattung:
Sachbuch
Volume count:
2
Place of publication:
Stuttgart, Berlin
Publishing house:
Deutsche Verlags-Anstalt
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1917
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Contents

Table of contents

  • Kriegsschäden und Kriegsschadenersatz.
  • Title page
  • Seiner Exzellenz Herrn Staatsminister z. D. Dr. von Hentig
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Introduction
  • Erster Teil. Der Umfang des deutschen Kriegsschadens.
  • Erster Abschnitt.
  • Reich, Bundesstaaten und Gemeinden.
  • Zweiter Abschnitt.
  • Dritter Abschnitt.
  • Vierter Abschnitt.
  • Zweiter Teil. Kriegsschadenersatz nach geltendem Recht.
  • Erster Abschnitt. Ueberblick über die geschichtliche Entwicklung.
  • Zweiter Abschnitt. Kriegsentschädigung.
  • Dritter Abschnitt. Grundgedanken der Lehren vom Schadenersatz.
  • Vierter Abschnitt. Ansprüche auf Kriegsschadenersatz nach geltendem Recht.
  • Dritter Teil. Die künftige Behandlung der Kriegsschäden.
  • Erster Abschnitt. Rechtsgrund des Kriegsschadenersatzes.
  • Zweiter Abschnitt. Gruppen des Kriegsschadens.
  • Dritter Abschnitt. Mittel des Kriegsschadenersatzes.
  • Epilogue
  • Anhang.
  • I. Schriftenverzeichnis
  • II. Verzeichnis von Entscheidungen oberster Gerichtshöfe über Kriegsschadenersatz.
  • III. Verzeichnis der Rechtsvorschriften über Kriegsschäden.
  • IV. Wortlaut der wichtigsten Rechtsvorschriften.
  • Sachregister.

Full text

Deutschland auf rund 1300 Millionen Mark, 
Frankreich „ „ 1200 „ „ 
Rußland „ „ 1200 „ „ 
Großbritannien „ „ 900 „ « 
Die Mobilmachung hat natürlich besondere Aufwendungen verursacht, 
und so kann man wohl sagen, daß die Kriegskosten des Deutschen Reiches 
für die Zeit vom 1. August 1914 bis zum 1. Oktober 1915 mindestens 
20 Milliarden Mark betragen, und daß jeder weitere Kriegsmonat dieser 
Summe nahezu 17 Milliarden Mark hinzufügt. 
Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind von Beginn des Krieges an 
die bedürftigen Angehörigen der im Felde Stehenden durch Zahlungen 
unterstützt worden. Es ist sehr schwer zu sagen, wie hoch diese Beträge sich 
für Reich und Bundesstaaten bisher belaufen. Für die Zeit vom 1. August 
1914 bis 1. Oktober 1915 wird man die Summe auf etwa eine Milliarde 
Mark schätzen können. 
Bei der Berechnung des Kriegsschadens, den unser Staatsvermögen 
erleidet, kommen nun weiter zwei Posten in Betracht, die unbedingt zur 
Hebung gelangen müssen und unbestritten an erster Stelle stehen. Das sind 
einmal die Kosten für die Instandsetzung von Heer und Flotte, zweitens die 
Entschädigungen, welche an die Invaliden sowie an die Hinterbliebenen ge- 
fallener Krieger zu zahlen sein werden. Wenn man auch für diese Beträge 
noch ganz auf Schätzungen angewiesen ist, es erscheint doch von Wert, sich 
schon jetzt das Ergebnis solcher Schätzungen zu vergegenwärtigen. Die 
ganze Behandlung des Kriegsschadens und Kriegsschadenersatzes hängt ja 
schließlich doch nur davon ab: wieviel Schaden ist im ganzen entstanden, 
wieviel können wir von den Gegnern beitreiben, und wieviel sonstige Mittel 
zur Ausgleichung sind vorhanden? 
Auch des Siegers Wehrmacht erleidet im Krieg schwere Verluste. Je 
stärker die unterlegenen Feinde sind, und je tiefer Haß und Rache sich in 
ihre verletzten Gemüter einzunisten drohen, desto mehr muß der Sieger dar- 
auf bedacht sein, sich so schnell wie möglich wieder in den Zustand voller 
Kriegsbereitschaft zu setzen. Nach dem Frankfurter Frieden von 1871 hat 
man für die Wiederherstellung der Verteidigungsmittel rund 962 Millionen 
Mark aufgewendet. Bedenkt man, daß jetzt gegen ein Vielfaches des 
damaligen Aufgebotes im Felde steht, daß der Krieg schon jetzt doppelt so 
lange dauert, und daß die Einbuße an Menschenleben und Kriegsmaterial 
unvergleichlich größer ist, so wird man kaum zu niedrig schätzen, wenn man 
die erforderliche Summe auf das Vierfache des Betrages von 1871 bemißt. 
Es werden also mindestens 4 Milliarden Mark nötig sein, um die Scharten 
zu beseitigen, die der Krieg unserem Schwerte geschlagen hat.
	        

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