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Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)

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Bibliographic data

fullscreen: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)

Monograph

Persistent identifier:
stein_friedrich_1920
Title:
Friedrich der Vorläufige, die Zietz und die Anderen.
Author:
Stein, Adolf
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Verlag der Täglichen Rundschau
Document type:
Monograph
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1920
Scope:
330 Seiten
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Juli 1919.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
31. 7. 1919 Der Abschluß.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Fürst Bismarck und der Bundesrat.
  • Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)
  • Title page
  • Blank page
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Vorwort.
  • Die vierte Session des Bundesrats des Deutschen Reichs. (6. Januar 1874 bis 25. Februar 1875.)
  • Die fünfte Session des Bundesrats des Deutschen Reichs. (10. Mai 1875 bis 14. Juni 1876.)
  • Die sechste Session des Bundesrats des Deutschen Reichs. (21. September 1876 bis 25. Juni 1877.)
  • Die siebente Session des Bundesrats des Deutschen Reichs. (8. Oktober 1877 bis 6. Juli 1878.)
  • I. Abschnitt. Allgemeine Uebersicht.
  • II. Abschnitt. Der Rücktritt des Finanzministers Camphausen.
  • III. Abschnitt. Die neuen Bevollmächtigten zum Bundesrat.
  • IV. Abschnitt. Aus der Werkstatt des Bundesrats.
  • 1. Reichsgesetzgebung.
  • 2. Bundesrat.
  • 3. Präsidium (Reichsbeamte, Reichsämter).
  • 4. Reichstag.
  • 5. Zoll- und Steuerwesen.
  • 6. Eisenbahnwesen.
  • 7. Marine und Schiffahrt.
  • 8. Reichskriegswesen.
  • 9. Reichsfinanzen.
  • 10. Elsaß-lothringische Angelegenheiten.
  • 11. Verschiedene Angelegenheiten.
  • 12. Rückblick.
  • Anhang. Nachträge über einzelne Mitglieder des Bundesrats.
  • Personen-Register.
  • Sach-Register.
  • Berichtigungen

Full text

— 139 — 
Mitglieder des Bundesrats ersuchen ihren Herrn Vorsitzenden, den ehr- 
erbietigsten Ausdruck ihrer Gefühle und Wünsche zur Allerhöchsten Kenntnis 
Seiner Majestät des Kaisers bringen zu wollen."“ 
Der Vorsitzende gab sodann Kenntnis von dem Allerhöchsten Erlaß Seiner 
Majestät des Kaisers vom 4. Juni, betreffend die Uebertragung der Stell- 
vertretung in den Regierungsgeschäften auf Seine Kaiserliche und Königliche 
Hoheit den Kronprinzen des Deutschen Reichs und von Preußen, sowie von 
dem Erlaß Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen vom 
5. Juni wegen Uebernahme dieser Stellvertretung. 
Der zuvor erwähnte Antrag Preußens wegen Auflösung des Reichstags 
lautete: 
Berlin, den 6. Juni 1878. 
Die Erkenntnis der Gefahren, von welchen Staat und Gesellschaft durch 
das Umsichgreifen einer jedes sittliche und rechtliche Gebot verachtenden Ge- 
sinnung bedroht sind, hatte die verbündeten Regierungen bewogen, aus Anlaß 
des am 11. v. M. gegen Seine Majestät den Kaiser verübten Attentats dem 
Reichstag den Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr sozialdemokratischer Aus- 
schreitungen vorzulegen. Der Reichstag hat diese Vorlage abgelehnt. 
Inzwischen ist durch ein weiteres ruchloses Verbrechen gegen Seine Majestät 
den Kaiser von neuem der erschütternde Beweis geliefert worden, wie weit jene 
Gesinnungen bereits um sich gegriffen haben, und wie leicht sie sich bis zu 
mörderischen Thaten steigern. 
Von neuem und mit erhöhtem Ernst tritt deshalb an die Regierungen 
die Frage heran: welche Maßregeln zum Schutze von Staat und Gesellschaft 
zu ergreifen sind. 
Angesichts des Attentats vom 2. d. M. wird die Verantwortlichkeit der 
verbündeten Regierungen für die Aufrechterhaltung der Rechtsordnung durch die 
geschehene Einbringung des vorhin erwähnten Gesetzentwurfs bei dem Reichstag 
nicht mehr gedeckt sein. Die Königlich preußische Regierung wenigstens ist der 
Ansicht, daß es nötig sei, den Weg der Gesetzgebung in der durch jene Vorlage 
bezeichneten Richtung schon jetzt weiter zu verfolgen. 
Nach der Stellung indessen, welche die Mehrheit des Reichstags zu dem 
erwähnten Gesetzentwurf eingenommen hat, läßt sich nicht darauf rechnen, daß 
die wiederholte Vorlage desselben oder eines auf gleicher Grundlage ruhenden 
Entwurfs kurze Zeit nach der ersten Ablehnung bei ganz derselben Zusammen- 
setzung des Reichstags einen besseren Erfolg erzielen werde. 
Unter diesen Umständen erscheint es ratsam, durch Auflösung des Reichs- 
tags Neuwahlen herbeizuführen. 
Die Königlich preußische Regierung glaubt diese Maßregel um so mehr 
befürworten zu sollen, als sie gegen die Richtung, in welcher ihr von Rednern 
des Reichstags eine eventuelle Unterstützung bei künftigen Vorlagen in Aussicht
	        

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