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Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1907. (39)

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Bibliographic data

fullscreen: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1907. (39)

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Periodical

Persistent identifier:
gvbl_baden
Title:
Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden.
Place of publication:
Karlsruhe
Document type:
Periodical
Collection:
Grand Duchy of Baden.
Year of publication.:
1869
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
gvbl_baden_1907
Title:
Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1907.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzblatt
Volume count:
39
Publishing house:
Malsch und Vogel
Document type:
Periodical volume
Collection:
Grand Duchy of Baden.
Year of publication.:
1907
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Nr. XVII.
Volume count:
XVII
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
Landesherrliche Verordnung. Die Vorbereitung zum höheren öffentlichen Dienst in der Justiz und der inneren Verwaltung betreffend.
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden.
  • Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1907. (39)
  • Title page
  • Inhalts-Übersicht
  • Sach-Register
  • Nr. I. (I)
  • Nr. II. (II)
  • Nr. III. (III)
  • Nr. IV. (IV)
  • Nr. V. (V)
  • Nr. VI. (VI)
  • Nr. VII. (VII)
  • Nr. VIII. (VIII)
  • Nr. IX. (IX)
  • Nr. X. (X)
  • Nr. XI. (XI)
  • Nr. XII. (XII)
  • Nr. XIII. (XIII)
  • Nr. XIV. (XIV)
  • Nr. XV. (XV)
  • Nr. XVI. (XVI)
  • Nr. XVII. (XVII)
  • Landesherrliche Verordnung. Die Vorbereitung zum höheren öffentlichen Dienst in der Justiz und der inneren Verwaltung betreffend.
  • Verordnung. Die Beschäftigung der Rechtspraktikanten sowie der Gerichts- und Regierungsassessoren betreffend.
  • Bekanntmachung. Die Aufhebung des Pflastergeldes und die Ausscheidung von Landstraßen betreffend.
  • Verordnung. Den Verkehr mit außerdeutschen Kraftfahrzeugen betreffend.
  • Verordnung. Den Vollzug des Vermögenssteuergesetzes betreffend.
  • Nr. XVIII. (XVIII)
  • Nr. XIX. (XIX)
  • Nr. XX. (XX)
  • Nr. XXI. (XXI)
  • Nr. XXII. (XXII)
  • Nr. XXIII. (XXIII)
  • Nr. XXIV. (XXIV)
  • Nr. XXV. (XXV)
  • Nr. XXVI. (XXVI)
  • Nr. XXVII. (XXVII)
  • Nr. XXVIII. (XXVIII)
  • Nr. XXIX. (XXIX)
  • Nr. XXX. (XXX)
  • Nr. XXXI. (XXXI)
  • Nr. XXXII. (XXXII)
  • Nr. XXXIII. (XXXIII)
  • Nr. XXXIV. (XXXIV)
  • Nr. XXXV. (XXXV)
  • Nr. XXXVI. (XXXVI)
  • Nr. XXXVII. (XXXVII)
  • Nr. XXXVIII. (XXXVIII)
  • Nr. XXXIX. (XXXIX)
  • Nr. XL. (XL)
  • Nr. XLI. (XLI)
  • Nr. XLII. (XLII)

Full text

W 358 20 
holz, Zement, Glasscheiben, Farben usw. nach- 
weisen, eine erhöhte Tätigkeit stattgefunden. 
Eine andere Klasse von Waren bekundet durch 
den Rückgang ihrer. Einfuhrziffern ebenfalls einen 
wirtschaftlichen Ausschwung. Es sind dies in der 
Regel solche Produkte, die in Südafrika selber 
hergestellt bzw. gewonnen werden. Hierhin ge- 
hören hauptsächlich landwirtschaftliche Erzeugnisse, 
wie Getreide, frisches Fleisch, Butter, Kartoffeln 
und Futtermittel, sodann verschiedene Mühlen- 
produkte sowie Kerzen, Sprengstoffe usw. Auch 
die Einfuhr von Kohlen hat abgenommen, ein 
Zeichen dafür, daß Transvaal= und Natalkohlen 
mehr zur Verwendung kommen. 
Manche Produkte, die im Inland erzeugt 
werden, weisen allerdings keine Abnahme des 
Imports nach, in gewissen Fällen hat ihre Ein- 
fuhr sogar zugenommen, so z. B. bei einigen 
Molkereiprodukten, Leder= und Holzwaren. Es 
dürfte dies jedoch kaum auf ein Versagen der 
einheimischen Industrie, als vielmehr auf die 
größere Konsumfähigkeit der Bevölkerung zurück- 
zuführen sein. 
Der größere Wohlstand des Landes tritt 
übrigens noch deutlicher hervor, wenn man sich 
die stetige Zunahme der Einfuhr von Luxus- 
artikeln, Gegenständen des persönlichen Gebrauchs 
und des täglichen Haushalts vergegenwärtigt. 
Besonders hervorzuheben sind: Textilwaren, Ju- 
welierwaren, Haushaltungsgegenstände, Motor- 
wagen, Rauchwaren, Parfümerien, Spiel= und 
Sportwaren, Kunstgegenstände u. dgl. 
Auf der anderen Seite zeigt die Exportstatistik 
ein gleich günstiges Bild von der zufriedenstellenden 
Lage Südafrikas. Die Ausfuhr von Gold nimmt 
fortschreitend zu. Die Diamantenindustrie hat 
sich seit der letzten Krisis rasch wieder erholt. 
Steinkohlen finden, namentlich wegen des in den 
Häfen von Durban und Kapstadt aufkommenden 
Kohlenbunkergeschäfts, immer mehr Absatz. Auch 
andere Mineralien weisen höhere Exportziffern auf. 
Von den landwirtschaftlichen Erzeugnissen sind 
es hauptsächlich Mais, Häute und Felle sowie 
Gerberrinde, deren Export eine größere Ausdehnung 
gewonnen hat. Wolle und Straußenfedern haben 
zwar dem Werte nach zugenommen, doch nach 
der Menge haben sie gegenüber dem Vorjahre 
nachgelassen. Im allgemeinen nimmt die Land- 
wirtschaft an Ausdehnung stetig und sicher zu, 
obwohl sie hinter dem Bergbau an Bedeutung 
noch weit zurücksteht. 
Die Industrie kann allseitig auf ein günstiges 
Jahr zurückblicken. Die Zuckerindustrie Natals 
hat ganz bedeutende Fortschritte gemacht. Mühlen- 
produlte und Weine haben größeren Absatz ge- 
funden; desgleichen die beiden neuesten Landes- 
produkte: Walsischöl und Sprengstoffe. 
  
Es ist jedoch nicht zu übersehen, daß der 
Export allein noch kein abschließendes Urteil über 
die industrielle Tätigkeit des Landes erlaubt. 
Viele einheimische Produkte finden im Inlande 
selbst zunehmend größeren Absatz und verdrängen 
allmählich den eingeführten Artikel. So erklärt 
es sich z. B., daß der Tee-Export Natals in den 
letzten Jahren zurückgegangen ist. 
Als ein Zeichen für die Besserung der wirt- 
schaftlichen Lage Südafrikas ist auch der jährlich 
zunehmende Bedarf an Bargeld anzusehen. Nur 
im Jahre 1906 überstieg aus verschiedenen Gründen 
die Geldausfuhr die Einfuhr, von da ab nimmt 
der Geldbestand des Landes alljährlich beträchtlich 
zu. Es dürfte dies eine Folge größerer in- 
ländischer Produktion und damit zusammen- 
hängenden größeren Güterumsatzes sein. 
Ülber den Anteil überseeischer Länder an dem 
südafrikanischen Außenhandel liegen vorläufig nur 
allgemeine Daten vor. Für die am südafrikanischen 
Handel meist beteiligten Länder gestaltete sich in 
den letzten Jahren der prozentuale Anteil, wie folgt: 
Einfuhr. 
aus 1906 1907 1908 1909 1910 
Großbritannien 56,8 57.0 56,2 58,1 59.0 
Britischen Besitzungen 12,4 14,5 14,0 12,4 10,4 
Deutschland 7,6 7.6 8.7 9.,0 10.3 
Vereinigten Stauten. 910 7,8 8,2 8,0 7,8 
Ausfuhr. 
*½ nach 1906 1907 1908 1909 1910 
Großbritamien 94,8 94,0 93,0 91.5 90,7 
Britischen Besitzungen — 0, 0,.,7 0,6 0,2 
Deutschland , 2,42,63,48,3 
VereinigtenStaaten.0,l0,20,50,80,8 
Der überragende Anteil Großbritanniens an 
dem südafrikanischen Export ist natürlich vor- 
nehmlich auf Gold und Diamanten zurückzuführen, 
die ihren Weg nach England nehmen. Unter 
Berücksichtigung dieses Umstandes dürften die 
Zahlen für die Vereinigten Staaten, welche große 
Mengen südafrikanischer Diamanten mittels des 
Londoner Zwischenhandels aufnehmen, etwas höher 
anzusetzen sein. 
Der Anteil Deutschlands ist in Wirklichkeit 
höher, als in der vorstehenden Tabelle angegeben, 
da in der Statistik die Einfuhr über London und 
die Ausfuhr über London und Antwerpen als 
britischer bzw. belgischer Anteil bezeichnet werden. 
Die deutschen Exporteure sollten es sich angelegen 
sein lassen, auch in Zukunft Südafrika große Auf- 
merksamkeit zu widmen. Sowohl im Bereich der 
Landwirtschaft als auch der Industrie wird sich 
ihnen bei sachgemäßem Vorgehen noch ein be- 
deutendes Absatzgebiet eröffnen. Im Minenwesen 
sind freilich in den letzten Jahren solch außer- 
gewöhnliche Neuanschaffungen gemacht worden, 
daß eine proportionelle Zunahme in nächster Zeit 
kaum zu erwarten ist. 
*
	        

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