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Vorgeschichte des Waffenstillstandes.

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Bibliographic data

fullscreen: Vorgeschichte des Waffenstillstandes.

Monograph

Persistent identifier:
vorgeschichte_waffenstillstand_1919
Title:
Vorgeschichte des Waffenstillstandes.
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Reimar Hobbing
Document type:
Monograph
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1919
Scope:
130 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German
Subtitle:
Amtliche Urkunden, herausgegeben im Auftrage des Reichsministeriums von der Reichskanzlei.

Chapter

Title:
Von der zweiten Note Wilsons bis zur Antwort darauf. Nr. 48 bis Nr. 66.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Vorgeschichte des Waffenstillstandes.
  • Title page
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Vorbemerkung.
  • Erste grundlegende Besprechungen. Aufgabe der Hoffnung auf Erzwingung des Friedens durch Sieg. Nr. 1 bis Nr. 3.
  • Vorbereitende Schritte zur Einleitung einer neutralen Vermittlungsaktion. Konflikt mit weitergehenden Schritten Östereich-Ungarns. Zusammenbruch Bulgariens. Nr. 4 bis Nr. 10.
  • Vorbereitende Schritte für ein Friedensangebot an den Präsidenten Wilson. Nr. 11. bis Nr. 20.
  • Drängen der Obersten Heeresleitung auf sofortige Absendung des Friedensangebotes. Erste deutsche Note und anschließende Aktenstücke. Nr. 21 bis Nr. 36.
  • Von der ersten Antwort Wilsons bis zur Erwiderung darauf. Nr. 37 bis Nr. 47.
  • Von der zweiten Note Wilsons bis zur Antwort darauf. Nr. 48 bis Nr. 66.
  • Aktenstücke über den U-Boot-Krieg während der Zeit vom 10. bis 24. Oktober 1918. Nr. 67 bis Nr. 75.
  • Von der dritten Note Wilsons bis zur Antwort darauf. Nr. 76 bis Nr. 85.
  • Von der Anhörung der Generale bis zur vierten Note Wilsons. Nr. 86 bis Nr. 101.
  • Abschluß des Waffenstillstandes. Nr. 102 bis Nr. 110.

Full text

Von der zweiten Note Wilsons bis zur Antwort 
darauf. Nr. 48 bis Nr. 66. 
Nr. 48. 
Wilsons zweite Note. 
Staatsdepartement, 14. Oktober 
Mein Herr! In Beantwortung der Mitteilung der deutschen Regierung vom 
12. Okteber, welche Sie mir heute übergeben haben, habe ich die Ehre, Sie um die 
Ubermittlung folgender Antwort zu ersuchen. 
Die uneingeschränkte Annahme der von dem Präsidenten der Vereinigten 
Staaten vom 8. Januar 1918 und in seinen folgenden Botschaften niedergelegten Be- 
dingungen von seiten der jetzigen deutschen Regierung und einer großen Mehrheit des 
deutschen Reichstags berechtigen den Präsidenten, eine offene und direkte Erklärung 
seines Entschlusses hinsichtlich der Mitteilungen der deutschen Regierung vom 5. Oktober 
und 12. Oktober 1918 abzugeben. 
Es muß Klarheit darüber bestehen, daß die Durchführung der Räumung und 
die Bedingungen cines Waffenstillstandes Angelegenheiten sind, welche dem Urteil und 
dem Rate der militärischen Berater der Regierung der Vereinigten Staaten und der 
alliierten Regierungen überlassen werden müssen, und der Präsident fühlt sich ver- 
pflichtet zu erklären, daß keine Regelung von der Regierung der Vereinigten Staaten 
angenommen werden kann, die nicht völlig befriedigende Sicherheiten und Bürgschaften 
für die Fortdauer der gegenwärtigen militärischen Uberlegenheit der Armeen der Ver- 
einigten Staaten und der Alliierten an der Front schaffen. Er hat das Vertrauen, daß 
er als sicher annehmen kann, daß dies auch das Urteil und die Entscheidung der 
alliierten Regierungen sein wird. 
Der Präsident hält es auch für seine Pflicht, hinzuzufügen, daß weder die Re- 
gierungen der Vereinigten Staaten, noch er dessen ganz sicher ist, daß die Regierungen, 
mit denen die Vereinigten Staaten als Kriegführende assoziert sind, einwilligen werden, 
einen Waffenstillstand in Erwägung zu ziehen, solange die Streitkräfte Deutschlands 
fortfahren, die ungesetzlichen und unmenschlichen Praktiken durchzuführen, bei denen sie 
noch verharren. 
Zu derselben Zeit, wo die deutsche Regierung an die Regierung der Vereinigten 
Staaten mit Friedensvorschlägen herantritt, sind ihre U-Boote damit beschäftigt, auf 
der See Vassagierschiffe zu versenken und nicht nur die Schiffe, sondern auch die Boote, 
in denen ihre Passagiere und Besatzungen versuchen, sich in Sicherbeit zu bringen. Die 
deutschen Armeen schlagen bei ihrem jetzigen erzwungenen Rückzug aus Flandern und 
Frankreich cinen Weg mutwilliger Jerstörung ein, der immer als direkte Verletzung 
der Regeln und Gebräuche der zivilisierten Kriegsführung betrachtet wurde. Die Städte 
und Dörfer) wenn sie nicht zerstört sind, sind von allem, was sie enthalten, oft sogar 
ihrer Bewohner, beraubt. Es kann nicht erwartet werden, daß die gegen Deutschland 
assozierten Nationen einen Waffenstillstand zustimmen werden, solange die unmensch- 
lichen Handlungen, Plünderungen und Verwüstungen fortgesebt werden, daß die sie 
mit Recht mit Schrecken und empörten Herzen hinblicken.
	        

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