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Kriegsschäden und Kriegsschadenersatz.

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Bibliographic data

fullscreen: Kriegsschäden und Kriegsschadenersatz.

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Monograph

Persistent identifier:
weck_kriegsschaeden_1916
Title:
Kriegsschäden und Kriegsschadenersatz.
Subtitle:
von Rechtsanwalt Hermann Weck
Author:
Weck, Hermann
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Weltkrieg
Place of publication:
Charlottenburg
Publishing house:
Ostlandverlag G.m.b.H.
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1916
Scope:
225 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Erster Teil. Der Umfang des deutschen Kriegsschadens.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Zweiter Abschnitt.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Der Kriegsschaden der Deutschen im Inland.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
1. Schaden an Leib und Leben.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Kriegsschäden und Kriegsschadenersatz.
  • Title page
  • Seiner Exzellenz Herrn Staatsminister z. D. Dr. von Hentig
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Introduction
  • Erster Teil. Der Umfang des deutschen Kriegsschadens.
  • Erster Abschnitt.
  • Zweiter Abschnitt.
  • Der Kriegsschaden der Deutschen im Inland.
  • 1. Schaden an Leib und Leben.
  • Sachschäden.
  • 3. Forderungen.
  • 4. Unternehmung, Geschäft und Vermögen.
  • Dritter Abschnitt.
  • Vierter Abschnitt.
  • Zweiter Teil. Kriegsschadenersatz nach geltendem Recht.
  • Erster Abschnitt. Ueberblick über die geschichtliche Entwicklung.
  • Zweiter Abschnitt. Kriegsentschädigung.
  • Dritter Abschnitt. Grundgedanken der Lehren vom Schadenersatz.
  • Vierter Abschnitt. Ansprüche auf Kriegsschadenersatz nach geltendem Recht.
  • Dritter Teil. Die künftige Behandlung der Kriegsschäden.
  • Erster Abschnitt. Rechtsgrund des Kriegsschadenersatzes.
  • Zweiter Abschnitt. Gruppen des Kriegsschadens.
  • Dritter Abschnitt. Mittel des Kriegsschadenersatzes.
  • Epilogue
  • Anhang.
  • I. Schriftenverzeichnis
  • II. Verzeichnis von Entscheidungen oberster Gerichtshöfe über Kriegsschadenersatz.
  • III. Verzeichnis der Rechtsvorschriften über Kriegsschäden.
  • IV. Wortlaut der wichtigsten Rechtsvorschriften.
  • Sachregister.

Full text

Zweiter Abschnitt. 
Der Kriegsschaden der Deutschen im Inland. 
1. Schaden an Leib und Leben. 
Ist es schon schwer, zu schätzen, welcher Schaden den öffentlichen Körper- 
schaften unseres Staatswesens durch den Krieg entstanden ist, so erscheint 
es fast unmöglich, zu übersehen, wie hoch der Kriegsschaden der einzelnen 
Bürger des Reiches sich stellt. Man kann hier einstweilen überhaupt keine 
Zahlen nennen; ein kurzer #berblick über das Schadengebiet wird aber 
doch eine Vorstellung davon geben können, was für Werte hier in Frage 
stehen. 
Daß Hunderttausende von gesunden, kräftigen Männern ihre Gesund- 
heit, wenn nicht gar ihr Leben haben opfern müssen, bedeutet sowohl für die 
einzelnen Familien wie für die Gesamtheit des Volkes einen Schaden, der 
fast unersetzlich ist und im Grunde eben nur als ein Opfer für die Zukunft 
des Deutschen Reiches angesehen werden kann. Insoweit sich hier ein Ersatz 
in Geld schaffen läßt, ist dieser Schadenposten bereits im vorigen Abschnitt 
erwähnt worden. Die Fürsorge für die Invaliden und für die Hinter- 
bliebenen der Kriegsteilnehmer wird gewaltige Summen erfordern. 
Außerhalb der eigentlichen Kriegführung sind Verluste an Leib und 
Leben bei den Inlanddeutschen nur in den vorübergehend vom Feinde be- 
setzten Grenzgebieten erfolgt, vor allem in Ostpreußen. 
Man könnte als einen Verlust auch die Summe von Nerven und Ge- 
sundheit buchen, die seit Kriegsausbruch allenthalben in Deutschland hat 
aufgewendet werden müssen. Die äußerste Anspannung aller Fähigkeiten 
hat aber auf der anderen Seite Leistungen gezeitigt, die wir uns vordem 
kaum zugetraut hätten. Sie hat das völkische Selbstbewußtsein und die 
sittliche Kraft entwickelt und wird daher letzten Endes nicht als ein Verlust, 
sondern als ein Gewinn für unser Volkstum zu betrachten sein. 
*
	        

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