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Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913.

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

Metadaten: Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913.

Monografie

Persistenter Identifier:
petersilie_preussiche_staedteordnung_1908
Titel:
Entstehung und Bedeutung der Preußischen Städteordnung.
Erscheinungsort:
Leipzig
Herausgeber:
Verlag der Dürrschen Buchhandlung
Dokumenttyp:
Monografie
Sammlung:
preussen
Erscheinungsjahr:
1908
DDC-Sachgruppe:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Kapitel

Titel:
Die Städteordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 30. Mai 1853, für Westfalen vom 19. März 1856 und für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856.
Dokumenttyp:
Monografie
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913.
  • Titelseite
  • Vorwort zur 4. Auflage.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Literaturverzeichnis.
  • Register
  • I. Teil. Text des Gesetzes.
  • I. Allgemeine Vorschriften.
  • II. Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate.
  • III. Unmittelbare Reichsangehörigkeit.
  • IV. Schlußbestimmungen.
  • Anhang. Anlagen
  • 1. Bundesratsbeschlüsse vom 29. November 1913. Zur Ausführung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes.
  • 2. Gesetz über die Freizügigkeit vom 1. November 1867.
  • 3. Übereinkunft zwischen dem Deutschen Reich und der Französischen Republik, betreffend die Staatsangehörigkeit derjenigen Personen, die sich in den am 4. November 1911 zwischen Deutschland und Frankreich ausgetauschten Gebieten in Äquatorial-Afrika befinden.
  • 4. Gesetze über Heimat, Verehelichung und Aufenthalt in Bayern vom 16. April 1868, in der Fassung vom 30. Juli 1899.
  • 5. Reichsgesetz über den Unterstützungswohnsitz. Vom 30. Mai 1908.
  • 6. Verfügung vom 27. September 1906, betreffend uneheliche Kinder belgischer, französischer, italienischer, luxemburgischer und niederländischer Mütter.
  • 7. Gesetz, betreffend die Eheschließung und die Beurkundung des Personenstandes von Bundesangehörigen im Auslande. Vom 4. Mai 1870.
  • 8. Erkenntnis des Preußischen Oberverwaltungsgerichts vom 25. Januar 1883. Über die Aufnahme neu anziehender Personen.
  • 9. Württembergisches Gesetz, betreffend die Gemeindeangehörigkeit, vom 16. Juni 1885.
  • 10. Zirkular an sämtliche Königliche Regierungspräsidenten und an den Königlichen Polizeipräsidenten in Berlin vom 28. Juli 1894, betreffend die Auslegung und Anwendung des § 3 des Freizügigkeitsgesetzes.
  • 10a. Zirkular an sämtliche Königlichen Regierungspräsidenten und an den Königlichen Polizeipräsidenten in Berlin vom 24. Januar 1895, betreffend die Auslegung und Anwendung des § 3 Absatz 2 des Freizügigkeitsgesetzes.
  • 10 b. Zirkular an dieselben vom 7. Februar 1895, betr. die Auslegung und Anwendung des § 3 Absatz 2 des Freizügigkeitsgesetzes.
  • 11. Ministerialentschließung vom 9. März 1895, die Auslegung und Anwendung des § 3 Absatz 2 des Freizügigkeitsgesetzes betreffend.
  • 12. Entsch. des Preuß. Ober-Verw.-Gerichts, I. Senat, vom 23. Juni 1866. Naturalisation auch ohne vorgängige Niederlassung usw.
  • 13. Zirkular an sämtliche Kgl. Regierungspräsidenten und an den Kgl. Polizeipräsidenten in Berlin, vom 3. Februar 1895, betreffend die Erteilung von Naturalisationsurkunden.
  • 13a. Zirkular an dieselben vom 17. Februar 1896, betreffend die Erledigung von Naturalisationsanträgen durch die Regierungspräsidenten.
  • 14. Verfügung vom 4. März 1911, betreffend die Erklärung der Gemeinden und der Ortsarmenverbände gemäß § 8 des RG. Vom 1. Juni 1870.
  • 15. Rundverfügung an die Regierungspräsidenten und den Polizeipräsidenten in Berlin vom 31. Oktober 1897, betreffend die Naturalisationsgesuche früherer Reichsangehöriger usw.
  • 16. Gesetz zur Abänderung des Reichsmilitärgesetzes vom 11. Februar 1888.
  • 17. Verzeichnis der höheren Verwaltungsbehörden im Deutschen Reich.
  • 18. Ein Ausländer erlangt dadurch, daß er eine Zeitlang das Amt eines Schiedsmannes bekleidet, nicht die Eigenschaft eines Preußen.
  • 19. A. Bekanntmachung vom 7. März 1872, die Option von Elsaß-Lothringern betreffend.
  • 19. B. Bekanntmachung vom 16. März 1872, betr. die Option Minderjähriger.
  • 20. Artikel XII.
  • 21. Gesetz, betreffend die Vereinigung von Helgoland mit dem Deutschen Reich, vom 15. Dezember 1890.
  • 22. Übernahme-Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Italien vom 8. August 1873.
  • 23. Übernahme-Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Dänemark vom 11. Dezember 1873.
  • 23a. Zusatzdeklaration.
  • 23b. Bekanntmachung vom 17. Juli 1884, betr. den Deutsch-Dänischen Übernahme-Vertrag.
  • 23c. Verzeichnis der deutschen und dänischen Grenzbehörden.
  • 24. Deutsch-Österreichische Bekanntmachung, betr. die Übernahme Auszuweisender, vom 2. September 1875.
  • 25a-g. Deutsch-Schweizerischer Niederlassungs- und Übernahme-Vertrag.
  • 26. Übernahmevertrag zwischen dem Deutschen Reich und Belgien vom 7. Juli 1877.
  • 27. Deutsch-Russische Übernahme-Deklaration vom 10. Februar /29. Januar 1894.
  • 28a-e. Deutsch-Niederländischer Niederlassungsvertrag vom 17. Dezember 1904.
  • 29. Verfügung, betr. den Deutsch-Norwegischen Übernahme-Verkehr vom 14. November 1908.
  • 30. Gothaer Übernahme-Vertrag vom 15. Juli 1851
  • 30a. Derselbe mit Luxemburg.
  • 31. Verzeichnis der zur Ausstellung von Heimatscheinen und Staatsangehörigkeitsausweisen befugten Behörden.
  • 32. Eisenacher Übereinkunft vom 11. Juli 1853.
  • 33. Deutsch-Französische Übernahme-Deklaration vom 31. Oktober 1880
  • 34. Deutsch-Großbritannisch-Irländische Deklaration vom 24. September 1913, betr. den Übernahmeverkehr
  • 35. Justizministerial-Verfügung, betr. die Entlassung unter Vormundschaft stehender Personen, vom 24. Oktober 1905.
  • 36. Zusammenstellung der in den letzten 10 Jahren (bis 1912) eingeführten Erleichterungen der Wehrpflicht für die im Ausland lebenden Deutschen.
  • 37. Zirkular vom 16. Februar 1892, betr. die Eheschließung zwischen russischen Untertanen und deutschen Frauen.
  • 38. Haager Vertrag vom 12. Juni 1902. Internationales Abkommen betreffend die Eheschließung.
  • 39. Erlaß des Kaiserlichen Statthalters in Elsaß-Lothringen, betr. Prüfung der Nationalitätsfrage eines daselbst wohnhaften Minderjährigen.
  • 40. Die Landespolizeibehörde ist nicht berechtigt, ihrerseits die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit bis zur Berichtigung etwaiger Steuerrückstände zu verweigern.
  • 41 a-c. Protokolle zu den Bancroft-Verträgen.
  • 42. Zusammenstellung der in den einzelnen Bundesstaaten für die Verleihung der Naturalisation zu erhebenden Stempelgebühren und Taxen.
  • 43. Instruktion, betr. die Erteilung der Schutzgenossenschaft an in der Türkei usw. lebende ehemalige Deutsche.
  • 44. Verfügung vom 12. Januar 1914, betr. die Ausführung des neuen Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes.
  • II. Teil. Ausländische Gesetzgebung.
  • Argentinien.
  • Belgien.
  • Belgisch-Kongo.
  • Bolivien.
  • Brasilien.
  • Bulgarien.
  • Chile.
  • China.
  • Columbien.
  • Costa Rica.
  • Dänemark.
  • Dominikanische Republik.
  • Ecuador.
  • Frankreich.
  • Griechenland.
  • Großbritannien.
  • Guatemala.
  • Haiti.
  • Honduras.
  • Italien.
  • Japan.
  • Luxemburg.
  • Mexiko.
  • Monaco.
  • Montenegro.
  • Nicaragua.
  • Niederlande.
  • Norwegen.
  • Österreich.
  • Bosnien und Herzegowina.
  • Paraguay.
  • Persien.
  • Peru.
  • Portugal.
  • Rumänien.
  • Rußland mit Finnland.
  • San Salvador.
  • Schweden.
  • Schweiz.
  • Serbien.
  • Siam.
  • Spanien.
  • Türkei.
  • Ungarn.
  • Uruguay.
  • Venezuela.
  • Vereinigte Staaten von Nordamerika.
  • Epilog
  • Alphabetisches Register.

Volltext

Alphabetisches Register. 
Die Zahlen bedeuten die Seite; wo erforderlich, wird der Seitenzahl die Nummer 
der Anmerkung beigefügt, z. B. 158 A. 3. 
Anl. bedeutet Anlage des Anhangs, 
I1 bedeutet Teil II Ausländische Gesetzgebung. 
  
A 
Abstammung s. Geburt. 
Abweifung eines neu Anziehenden 
40, 46 ff.; die Befugnis zur A. ist 
beschränkt 55. 
Adoptivkinder, Erleichterung der Ein- 
bürgerung von A. ehemaliger Deut- 
scher 74; Einbürgerung von A. 
ehemaliger Deutscher ohne Nieder- 
lassung 79; keine Ausdehnung der 
Aufnahme und Einbürgerung auf 
A. 100; A. genießen nicht das Pri- 
vileg des § 30: 143; A. ehemaliger 
Deutscher können unmittelbare 
Reichsangehörigkeit erwerben 152. 
Advokatorium s. Aufforderung. 
Agypten, Konsularinstruktion vom 
1. Mai 1872: 145; Anl. 43. 
Amerika s. Vereinigte Staaten von 
Nord-A. 
Amt s. Anstellung. 
Angehörige, Begriff der A. eines 
Einzubürgernden 66. 
Anhalt, früheres Indigenatsgesetz 147. 
Anstellung, Erwerb der Staats- 
angehörigkeit durch A. 80 ff.; Mit- 
wirkung der höheren Verwaltungs- 
behörde bei der A. 81; Vorbehalt bei 
der A.-Urkunde 82, 90 ff.; dauernde 
und kündbare A. 82; A. nur auf 
schriftlichem Wege 82; unmittel- 
barer und mittelbarer Staatsdienst 
84; A. durch das Eisenbahnbetriebs- 
amt 84; Staatsangehörigkeit durch 
A. erstreckt sich auf die Ehefrau und 
minderjährige Kinder 88; A. und 
Unterstützungswohnsitz 88; A. von 
Luxemburgern 89; A. eines in 
Deutschland wohnenden Ausländers 
  
im Reichsdienst 94; A. eines im 
Ausland wohnenden Ausländers im 
Reichsdienst 96; A. in der deutschen 
Marine 94, 95. 
Argentinien, Geburt im Ausland 24; 
Staatsangehörigkeitserwerb durch 
Geburt im Inland 25; Volljährig- 
keit 62; Legitimation unehelicher 
Kinder 114; Erwerb und Verlust 
der Staatsangehörigkeit II. 
Armenverband, Erklärung des A. vor 
der Einbürgerung 69. · 
Akkneuwefem s. Unterstützungswohn- 
itz. 
Aufenthalt, Versagung der Fort- 
setzung des A. rechtfertigt Auf. 
nahmeverweigerung 40, 45; Ver- 
sagung des A. wegen öffentlicher 
Unterstützung 54; dauernder A. in 
Deutschland erleichtert die Ein- 
bürgerung 74; vernichtet binnen 
Jahresfrist die Entlassung 134; 
dauernder A. außerhalb des In- 
landes 135, 137, 152; zehnjähriger 
A. im Auslande 145. 
Aufenthaltsbeschränkungen auf 
Grund richterlicher Erkenntnisse 46; 
gegen vorläufig entlassene Straf- 
efangene 46; gegen bestrafte Per- 
1 47 ff. und Anl. 8; recht- 
fertigen die Verweigerung der Auf- 
nahme 45 ff.; A. wegen mangelnder 
Sustentationsfähigkeit 53. 
Aufforderung des Kaisers zur Rück- 
kehr 140. 
Aufnahme eines Deutschen in einen 
andern Bundesstaat 17; Erwerb der 
Staatsangehörigkeit durch A. 21, 
40 ff.; darf die Aushändigung der 
Aufnahmeurkunde landesrechtlich 
387 
 
	        

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