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Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

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Multivolume work

Persistent identifier:
zsw
Title:
Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft.
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
zsw_009
Title:
Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853.
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Zwischenherrschaft
Polizei
Armenpflege
Volume count:
9
Place of publication:
Tübingen
Publishing house:
H. Laupp'sche Buchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1853
Scope:
751 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Die staatswissenschaftliche Theorie der Griechen vor Aristoteles und Platon und ihr Verhältniss zu dem Leben der Gesellschaft.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft.
  • Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)
  • Title page
  • Inhalt des neunten Bandes.
  • Title page
  • Betrachtungen über Armenpflege und Heimathsrecht. Erster Artikel.
  • Über die Verpflichtung restaurierter Regierungen aus den Handlungen einer Zwischenherrschaft.
  • Die staatswissenschaftliche Theorie der Griechen vor Aristoteles und Platon und ihr Verhältniss zu dem Leben der Gesellschaft.
  • Studien über württembergische Agrarverhältnisse. Erster Artikel.
  • Nekrolog. Dr. Carl Wilhelm Friedrich Göriz.
  • Arbeitsverhältnisse in Böhmen.
  • Die amtliche Statistik und das statistische Bureau im Königreich Sachsen.
  • Staatswissenschaftliche Bücherschau.
  • Title page
  • Betrachtungen über Armenpflege und Heimathrecht. Zweiter Artikel.
  • Die volkswirthschaftlichen Zustände des Königreichs Hannover.
  • Studien über württembergische Agrarverhältnisse. Zweiten Artikels erste Hälfte.
  • Revision der völkerrechtlichen Lehre von Asyle.
  • Über Begriff und Wesen der Polizei.
  • Der statistische Congress in Brüssel.
  • Staatswissenschaftliche Bücherschau.

Full text

vor Aristoteles und Platon. 4143 
und Würde, sondern, wie denn das in solchen Fällen nicht aus- 
bleibt, es erzeugte alsbald das Schlimmere.. Denn an dieser 
Möglichkeit entstand die eigentliche Demagogie, die schon in 
Athen ihren Charakter, ihren Namen und ihren Fluch hinterlassen 
hat. Es ward zu einem Erwerbszweig, wohlhabende Bürger 
zu verklagen, sie in Geldbusse zu bringen, und das Volk, dieser 
öruog, der weder arbeiten konnte noch mochte, hielt seine 
Demagogen hoch, um so höher, je mehr es ihnen Gelegenheit 
gab, hie und da eine Busse von ein paar Talenten zu erheben. 
So ist denn fast kein einziger angesehener Mann von Miltiades 
bis auf Demosthenes ohne eine Busse davon gekommen, und der 
innere Verfall des herrlichen Staats musste mit diesem Bewusst- 
sein jener tüchtigsten Männer beginnen, dass sie durchaus keine 
Mittel hatten, sich dem Ruin ihres Vermögens zu entziehen, wenn 
einmal das „Volk* auf sie aufmerksam geworden. Denn am 
Ende, wen die Busse verschonle, den ruinirte die Leiturgie; und 
daher gab es mitten in dieser Hauptstadt der Bildung und des 
Welthandels zuletzt weder grosse Grundbesilzer noch auch grosse 
Capitalisten mehr. Der Mangel der freien Arbeit hat auch Athen 
verdorben. 
Natürlich machte nun dieser ganze Entwicklungsgang der 
Dinge einen um so tieferen sittllichen Eindruck, je weniger man, 
da das einzige, was ihn zu bekämpfen im Stande war, die freie 
Arbeit, als unehrenwerth dastand, sich demselben entziehen konnte. 
Und wenn daher auch Thucydides in der berühmten Stelle, wo 
er von dem Untergange der alten sitilichen Ordnung in Athen 
ein so ernstes Bild entwirft, ein Bild das gewiss für ganz Griechen- 
land Geltung hat, ein wenig zu dunkle Farben aufträgt, so wird 
er doch in Ganzen Recht behalten. Wir wollen aus dieser Stelle 
nur den Punkt herausheben, der für uns entscheidend ist. Das 
ist der Satz, dass mit dem peloponnesischen Kriege der Mittel- 
stand untergegangen ist. An seine Stelle ist jetzt allenthalben 
der Gegensatz zwischen dem dijuog und den oAiyos getreten, 
und Jene, die vewrepiLew rı Boviöuevor, haben freies Feld und 
willige Gemüther gefunden !). Es ist allerdings wohl wahr- 
1) Thuc. II, 82.
	        

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