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Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

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Bibliographic data

fullscreen: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

Multivolume work

Persistent identifier:
zsw
Title:
Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft.
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
zsw_009
Title:
Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853.
Volume count:
9
Place of publication:
Tübingen
Publisher:
H. Laupp'sche Buchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1853
Scope:
751 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Die staatswissenschaftliche Theorie der Griechen vor Aristoteles und Platon und ihr Verhältniss zu dem Leben der Gesellschaft.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft.
  • Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)
  • Title page
  • Inhalt des neunten Bandes.
  • Title page
  • Betrachtungen über Armenpflege und Heimathsrecht. Erster Artikel.
  • Über die Verpflichtung restaurierter Regierungen aus den Handlungen einer Zwischenherrschaft.
  • Die staatswissenschaftliche Theorie der Griechen vor Aristoteles und Platon und ihr Verhältniss zu dem Leben der Gesellschaft.
  • Studien über württembergische Agrarverhältnisse. Erster Artikel.
  • Nekrolog. Dr. Carl Wilhelm Friedrich Göriz.
  • Arbeitsverhältnisse in Böhmen.
  • Die amtliche Statistik und das statistische Bureau im Königreich Sachsen.
  • Staatswissenschaftliche Bücherschau.
  • Title page
  • Betrachtungen über Armenpflege und Heimathrecht. Zweiter Artikel.
  • Die volkswirthschaftlichen Zustände des Königreichs Hannover.
  • Studien über württembergische Agrarverhältnisse. Zweiten Artikels erste Hälfte.
  • Revision der völkerrechtlichen Lehre von Asyle.
  • Über Begriff und Wesen der Polizei.
  • Der statistische Congress in Brüssel.
  • Staatswissenschaftliche Bücherschau.

Full text

vor Aristoteles und Platon. 159 
in der griechischen Welt gewesen sein. Herodot führt nämlich 
bei der Gründung des persischen Reiches drei Sprecher unter 
den sieben Häuptern der siegenden Perser auf, von denen der 
Eine, Otanes, die Demokratie als die künftige Herrscherform 
preist, Megabyzus dagegen, der zweite, die Aristokratie; Darius 
aber die Monarchie. Es wird niemanden einfallen zu behaupten, 
dass wirklich eine solche Untersuchung staltgefunden, noch we- 
niger aber, dass die sehr gewichtigen, den Stempel langer und 
ernster Beobachtungen an sich tragender Gründe, die hier ange- 
führt werden, der Debalte der persischen Grossen entnommen 
seien. Sie zeigen vielmehr, dass die Griechen jene drei Begriffe 
schon hundert Jahre vor Aristoteles vollkommen kannten, und 
mit ihnen zu rechnen wussten, und dass Aristoteles daher in 
dieser Beziehung durchaus nichts eigentlich Neues zu schaffen, 
ja kaum etwas Unklares zu ordnen halle. Uns will es vielmehr 
scheinen, als habe die Unterscheidung jener drei Kategorieen der 
Staalsform einen Theil der politischen Erziehung der 
Freien ausgemacht. Es ist nicht wahrscheinlich, dass ne- 
ben dem Unterricht in allen andern auf den Staat bezüglichen 
Dingen die freie Jugend, die ja die Verfassung des eignen Staats 
und so auch die der andern kennen lernen musste, nicht zu einer 
scharfen Unterscheidung jener Formen Anleitung gehabt haben 
sollte. Wäre denn nun auch das nicht — wir wenigstens kön- 
nen die Sache nicht mit Stellen belegen — so ist doch so viel 
unzweifelhaft, dass jene Unterscheidung im Munde und Geiste 
aller Griechen war. Wir sehen dies auf jeder Seite namentlich 
im Thucydides so wie er nur irgendwie von den innern Ver- 
hältnissen zu reden hat; und dass dabei der Ausdruck „Aristo- 
kratie“ nicht oder doch wohl nur sehr selten vorkommt (ich 
habe kein Beispiel gefunden) sondern statt dessen stels jene 
schon früher citirten allgemeinen Bezeichnungen, Oligarchie, Herr- 
schaft des Mächligen, der Grossen u. s. w. lag natürlich darin, 
dass er eben eine Geschichte schrieb und keine Theorie. Un-+ 
terläge die Sache aber noch einem Zweifel, so würde die fol- 
gende Stelle des Aristoteles uns darüber aufklären; denn sie zeigt 
nicht allein, dass man jene Begriffe sehr genau kannte und auch 
im Stande war, Anwendungen derselben auf das praktische Leben
	        

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