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Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

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Multivolume work

Persistent identifier:
zsw
Title:
Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft.
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
zsw_009
Title:
Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853.
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Zwischenherrschaft
Polizei
Armenpflege
Volume count:
9
Place of publication:
Tübingen
Publishing house:
H. Laupp'sche Buchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1853
Scope:
751 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Studien über württembergische Agrarverhältnisse. Erster Artikel.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft.
  • Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)
  • Title page
  • Inhalt des neunten Bandes.
  • Title page
  • Betrachtungen über Armenpflege und Heimathsrecht. Erster Artikel.
  • Über die Verpflichtung restaurierter Regierungen aus den Handlungen einer Zwischenherrschaft.
  • Die staatswissenschaftliche Theorie der Griechen vor Aristoteles und Platon und ihr Verhältniss zu dem Leben der Gesellschaft.
  • Studien über württembergische Agrarverhältnisse. Erster Artikel.
  • Nekrolog. Dr. Carl Wilhelm Friedrich Göriz.
  • Arbeitsverhältnisse in Böhmen.
  • Die amtliche Statistik und das statistische Bureau im Königreich Sachsen.
  • Staatswissenschaftliche Bücherschau.
  • Title page
  • Betrachtungen über Armenpflege und Heimathrecht. Zweiter Artikel.
  • Die volkswirthschaftlichen Zustände des Königreichs Hannover.
  • Studien über württembergische Agrarverhältnisse. Zweiten Artikels erste Hälfte.
  • Revision der völkerrechtlichen Lehre von Asyle.
  • Über Begriff und Wesen der Polizei.
  • Der statistische Congress in Brüssel.
  • Staatswissenschaftliche Bücherschau.

Full text

206 . Studien über 
So viel, als irgend möglich, sucht natürlich die Ortsarmen- 
pflege zu helfen und namentlich verdient die Geistlichkeit in solchen 
armen Orten meistens die allergrösste Hochachtung wegen ihres 
aufopfernden Benehmens; aber wo die Meisten theils geradezu 
Mangel leiden, theils wenigstens nur das Nolhdürfligste haben, 
kann begreiflich die eigene Kraft nicht ausreichen. Die Gesammt- 
heit muss helfend eintreten und es geschieht in der That aus 
allgemein öffentlichen und Privatmitteln jelzt schon geraume 
Zeit Jahr für Jahr ausserordentlich viel zur Linderung der Noth, 
freilich nur zur Linderung, nicht zur Hebung, und auch die Lin- 
derung kann bei dem ausgedehnten Bedürfniss keine grosse sein. 
Ein Glück ist es zu nennen, wenn unler solchen Verhält- 
nissen ausgebreiteten und zunehmenden Elends nicht auch die 
allgemein sitllichen Zustände zurückgehen. Aber es ist eine 
allgemeine Erfahrung, dass, wenn die Leute wirthschaftlich recht 
herunterkommen, dann nimmt auch der Fleiss und vorsichtige 
Sparsamkeit ab, dann machen sich die Leute auch nicht mehr 
viel daraus, Unterstützungen annehmen zu müssen, und ihre 
Verpflichtungen gegen Gläubiger und Gemeindekasse nicht mehr 
erfüllen zu können. Böse Gelüste erfüllen dann mehr und mehr 
das Herz. Kapitalisten und Beamte sieht man als die natürlichen 
Feinde an. Anstalt in sich selbst die Schuld zu suchen, schenkt 
man lieber denjenigen Glauben, welche sich ein Geschäft daraus 
machen, das Volk zu verführen und ihm tagtäglich vorzupredigen, 
die Regierung und die Organisation der Gesellschaft, die an- 
gebliche Uebermacht des Kapitals über die Arbeit sei Schuld 
an dem Nothstand und nicht der eigene Leichtsinn und der 
Mangel an pflichtmässiger Vorsicht und Selbstbeherrschung im 
Leben, die durch keine Organisation, kein Gesetz und keine 
Verfassungsänderung ersetzt werden kann, sie mag Namen: 
führen, welchen sie will. 
Dass diese Schilderung des traurigen Zustandes eines sehr 
grossen Theils unserer Gemeinden, namentlich im eigentlichen 
Unterland und im Schwarzwald nicht übertrieben ist, davon kann 
jeder Blick in unsere Zeitungen, jede persönliche Erkundigung 
bei Beamten und Geistlichen, jede Sitzung unserer Ständekam- 
mern die volle Ueberzeugung geben. Aber man wird vielleicht
	        

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