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Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

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Multivolume work

Persistent identifier:
zsw
Title:
Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft.
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
zsw_009
Title:
Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853.
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Zwischenherrschaft
Polizei
Armenpflege
Volume count:
9
Place of publication:
Tübingen
Publishing house:
H. Laupp'sche Buchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1853
Scope:
751 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Studien über württembergische Agrarverhältnisse. Erster Artikel.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft.
  • Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)
  • Title page
  • Inhalt des neunten Bandes.
  • Title page
  • Betrachtungen über Armenpflege und Heimathsrecht. Erster Artikel.
  • Über die Verpflichtung restaurierter Regierungen aus den Handlungen einer Zwischenherrschaft.
  • Die staatswissenschaftliche Theorie der Griechen vor Aristoteles und Platon und ihr Verhältniss zu dem Leben der Gesellschaft.
  • Studien über württembergische Agrarverhältnisse. Erster Artikel.
  • Nekrolog. Dr. Carl Wilhelm Friedrich Göriz.
  • Arbeitsverhältnisse in Böhmen.
  • Die amtliche Statistik und das statistische Bureau im Königreich Sachsen.
  • Staatswissenschaftliche Bücherschau.
  • Title page
  • Betrachtungen über Armenpflege und Heimathrecht. Zweiter Artikel.
  • Die volkswirthschaftlichen Zustände des Königreichs Hannover.
  • Studien über württembergische Agrarverhältnisse. Zweiten Artikels erste Hälfte.
  • Revision der völkerrechtlichen Lehre von Asyle.
  • Über Begriff und Wesen der Polizei.
  • Der statistische Congress in Brüssel.
  • Staatswissenschaftliche Bücherschau.

Full text

236 Studien über 
natürlich noch eine grosse Verschiedenheit unter den einzelnen 
Gemeinden. 
Von den sechs und zwanzig Landgemeinden werden nur 
vier kleinere als ziemlich wohlhabend bezeichnet, drei Waldorte, 
Oberberken,- wo merkwürdiger Weise die Bevölkerung seit 1815 
zurückgegangen ist, Schlichten und Aichelberg, ferner Vorder- 
Weissbuch. 
In sieben Gemeinden wird der Nahrungsstand als mittel- 
mässig bezeichnet, namentlich in Beutelsbach, wo 1,06 Morgen 
Bauland auf den Kopf kommt und der Boden ausgezeichnet 
fruchtbar ist; Grunbach, wo die Markung kleiner ist, indem nur 
0,8 Morgen vortreffliches Bauland auf den Kopf trifft, dennoch 
aber „wenigstens die Mehrzahl ihr Auskommen hat“; Haubers- 
bronn und Höslinswart, wo bei 1,5 und 0,7 Morgen Bauland 
auf den Kopf, und bei einem beträchtlichen Gemeindevermögen, 
das Gemeindeumlagen entbehrlich macht, die Leute „in mittelmässi- 
gen Vermögensverhältnissen leben.“ In ungefähr gleichen, eher 
aber etwas geringeren als bessern Verhältnissen steht die Ge- 
meinde Oberurbach mit 1,05 Morgen Bauland auf den Einwohner, 
ferner die fast ausschliesslich auf den Weinbau angewiesene 
Gemeinde Schnailh mit nur 0,6 Morgen Bauland, wo zwar die 
Meisten unvermöglich sind, gerade zur Zeit der Abfassung des 
Berichts aber in Folge verhältnissmässig besserer Weinherbste der 
Privatwohlstand nicht schlecht war, endlich die grosse Gemeinde 
Winterbach, wo wenigstens der Hauptort gegen manche andere 
Orte noch gut steht und die Mittelbegüterterten überwiegend 
sind, obgleich nicht einmal 1 Morgen Bauland auf den Einwohner 
kommt, während ein auf dem Walde liegender Nebenort zwar 
1,1 Morgen Bauland hat, die Einwohner aber wegen „gar zu 
starker. Zunahme der Bevölkerung in bedrängten Vermögensver- 
hältnissen leben.“ 
Als untermittelmässig werden drei Gemeinden geschildert, 
Unterurbach mit 1,3, Steinenberg mit nicht ganz 1, Hohengehren 
mit 1,2 Morgen Bauland auf den Kopf. 
Die übrigen zwölf Gemeinden werden geradezu als in ge- 
ringen oder ungünstigen Vermögensverhältnissen stehend be- 
schrieben, Namentlich gehören in diese Kategorie die meisten
	        

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