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Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

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Multivolume work

Persistent identifier:
zsw
Title:
Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft.
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
zsw_009
Title:
Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853.
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Zwischenherrschaft
Polizei
Armenpflege
Volume count:
9
Place of publication:
Tübingen
Publishing house:
H. Laupp'sche Buchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1853
Scope:
751 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Studien über württembergische Agrarverhältnisse. Erster Artikel.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft.
  • Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)
  • Title page
  • Inhalt des neunten Bandes.
  • Title page
  • Betrachtungen über Armenpflege und Heimathsrecht. Erster Artikel.
  • Über die Verpflichtung restaurierter Regierungen aus den Handlungen einer Zwischenherrschaft.
  • Die staatswissenschaftliche Theorie der Griechen vor Aristoteles und Platon und ihr Verhältniss zu dem Leben der Gesellschaft.
  • Studien über württembergische Agrarverhältnisse. Erster Artikel.
  • Nekrolog. Dr. Carl Wilhelm Friedrich Göriz.
  • Arbeitsverhältnisse in Böhmen.
  • Die amtliche Statistik und das statistische Bureau im Königreich Sachsen.
  • Staatswissenschaftliche Bücherschau.
  • Title page
  • Betrachtungen über Armenpflege und Heimathrecht. Zweiter Artikel.
  • Die volkswirthschaftlichen Zustände des Königreichs Hannover.
  • Studien über württembergische Agrarverhältnisse. Zweiten Artikels erste Hälfte.
  • Revision der völkerrechtlichen Lehre von Asyle.
  • Über Begriff und Wesen der Polizei.
  • Der statistische Congress in Brüssel.
  • Staatswissenschaftliche Bücherschau.

Full text

württembergische Argrarverhältnisse. 237 
Waldorte, Asberglen mit 1,3—?2 Morgen Bauland je nach den 
Ortsparcellen, Baltmannsweiler. und Buhlbronn mit 0,8 Morgen 
Bauland auf den Kopf, Hegenlohe und Thomashardt, deren Nah- 
rungsstand bei 1,4 und 1 Morgen Bauland auf den Einwohner, 
geradezu schlecht genannt wird, Hundsholz mit 0,8 Morgen Bau- 
land, und „vielen Armen.“ Nicht besser sind die an den Berg- 
abhängen und im Thal liegenden Orle Geradsteiten mit ?/s Mor- 
gen Bauland, wovon das Meiste in Weinbergen besteht, und der 
grössere Theil der Einwohner trotz allen Fleisses nur „ein dürf- 
tiges Auskommen“ hat, Weiler mit kaum 1 Morgen Baufeld und 
„geringen Vermögensverhältnissen“, Rohrbrunn, wo bei 0,6 Mor- 
gen Bauland die Mehrzahl arm ist, endlich Hebsak, wo bei einem 
verhältnissmässig guten Stand der Landwirthschaft, aber nur 0,4 
Morgen Bauland, „der Nahrungsstand sehr gering ist und die 
Meisten arm“ sind. Den Schluss der Reihe bilden die beiden 
Gemeinden Schornbach, wo „die Einwohner zu den ärmsten des 
Bezirks gehören und bei ärmlicher Kleidung sich nur kümmer- 
lich fortbringen,* obgleich noch 0,9 Morgen freilich schlechter 
Boden auf den Kopf kommen, und Baiereck, wo bei unfrucht- 
barem Boden nur 0,8 und in einem Nebenort nur 0,4 Morgen 
Bauland auf den Kopf kommen, und wo die Vermögensverhält- 
nisse auch jetzt noch als die armseligsten des Bezirks bezeich- 
net werden, ein Prädicat, das sie schon 1741 amtlich erhalten 
hatten. 
So stehts im Amt Schorndorf. Und man glaube nur nicht, 
dass bei dieser Schilderung der Zustände, bei der Anwendung 
der immerhin relativen Begriffe, vermöglich, dürftig, arm ein 
besonders hoher Maassstab angelegt sei. Man sehe sich nur die 
Verhältnisse genauer an, und man wird finden, dass ein Nahrungs- 
stand, wie ihn z.B. Rau in seiner sehr schönen Untersuchung über 
das Arbeits- und Ernährungsminimum eines Bauernguts !) als die 
  
  
1) Siehe d. Archiv f. polit. Oekonomie 1851. S. 164. Rau nimmt bei 
Berechnung des Ernährungsminimums eines Bauerngutes als geringsten Be- 
darf an Nahrungsmitteln für eine bäuerliche Familie von 3 Erwachsenen und 
2—3 Kindern an: etwas Fleisch, wenigstens von selbst erzogenen Schwei- 
nen, ferner die Nutzung von zwei Kühen an Milch, Butter, Käse (so wenig- 
stens muss ich die Stelle verstehen, dass die. ganze Nutzung verzehrt wird,
	        

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