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Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

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Bibliographic data

fullscreen: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

Multivolume work

Persistent identifier:
zsw
Title:
Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft.
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
zsw_009
Title:
Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853.
Volume count:
9
Place of publication:
Tübingen
Publisher:
H. Laupp'sche Buchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1853
Scope:
751 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Betrachtungen über Armenpflege und Heimathsrecht. Erster Artikel.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft.
  • Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)
  • Title page
  • Inhalt des neunten Bandes.
  • Title page
  • Betrachtungen über Armenpflege und Heimathsrecht. Erster Artikel.
  • Über die Verpflichtung restaurierter Regierungen aus den Handlungen einer Zwischenherrschaft.
  • Die staatswissenschaftliche Theorie der Griechen vor Aristoteles und Platon und ihr Verhältniss zu dem Leben der Gesellschaft.
  • Studien über württembergische Agrarverhältnisse. Erster Artikel.
  • Nekrolog. Dr. Carl Wilhelm Friedrich Göriz.
  • Arbeitsverhältnisse in Böhmen.
  • Die amtliche Statistik und das statistische Bureau im Königreich Sachsen.
  • Staatswissenschaftliche Bücherschau.
  • Title page
  • Betrachtungen über Armenpflege und Heimathrecht. Zweiter Artikel.
  • Die volkswirthschaftlichen Zustände des Königreichs Hannover.
  • Studien über württembergische Agrarverhältnisse. Zweiten Artikels erste Hälfte.
  • Revision der völkerrechtlichen Lehre von Asyle.
  • Über Begriff und Wesen der Polizei.
  • Der statistische Congress in Brüssel.
  • Staatswissenschaftliche Bücherschau.

Full text

2 Betrachtungen 
dürftiger Einwohner zumuthen könnte !). Wie kann eine aus 
1) Nach der statistischen Uebersicht, welche den Motiven des 1849 
vorgelegten Entwurfs einer Gemeinde-Ordnung beigefügt ist, hatten von den 
überhaupt im preussischen Staate vorhandenen 36,588 ländlichen Gemeinden 
nicht weniger als 8355 eine Bevölkerung von weniger als 100 Seelen, und 
nur 5292 eine Bevölkerung von 500 Einwohnern und mehr, also 31,296 Ort- 
schaften eine Bevölkerung von weniger als 500 Seelen. (Siehe die steno- 
graphischen Berichte der ersten Kammer 1849. Bd. 2. S. 580.) Wie weit 
die Zersplitterung in vielen Gemeinden geht, entnimmt man noch anschaulicher 
aus der Angabe, dass nach einer im Jahre 1818 gedruckten Topographie 
in den drei Regierungsbezirken Gumbinnen, Königsberg und Marienwerder 
— ausser den Vorwerken, einzelnen nicht zu den Dorfgemeinden gehörigen 
Höfen, Mühlen u, s. w. 8204 Dörfer vorbanden waren, von denen 3828 we- 
niger als 10 Häuser hatten; ?/s der ganzen Zahl hatten weniger als 31 Häuser. 
S.v. Haxthausen, die ländliche Verfassung in den Provinzen Ost- und West- 
Preussen. Königsberg 1839. S. 67. Die Zersplitterung dürfte sich seitdem 
durch die Separationen, Abbauten, Colonisationen u. 3. w. eher vermehrt als 
vermindert haben. 
Vgl. Wegener, Grundzüge einer zeitgemässen Reorganisation des Ge- 
meindewesens, Berlin 1850. S. 29. 
Die kürzlich von dem statistischen Büreau herausgegebenen Tabellen 
enthalten keine Uebersichten dieser Art, wie viel Ortschaften gegenwärtig 
weniger als 5, 10 oder 20 u. s. w. Häuser enthalten. Doch kann man aus 
den gegebenen Durchschnittszahlen schliessen, wie gross die Zahl der ganz 
unbedeutenden Dörfer sein muss. In den Provinzen Preussen, Posen, Pommern 
beträgt die durchschnittliche Zahl der Wohngebäude in einem Dorfe 
zwischen 20 und 30; die durchschnittlliche Einwoherzahl variirt nach 
den verschiedenen Regierungsbezirken zwischen 109 im Reg. Bez. Sıralsund 
als Minimum und 284 im Reg. Bez. Stettin als Maximum. Daneben ist die 
Zahl der Vorwerke, welche den Gemeinden gleichgestellt werden, und 
abgesondert von denselben bleiben sollen, in allen diesen Regierungsbezirken 
sehr beträchtlich, und in vielen Kreisen sogar grösser, als die Zahl der 
Bauerndörfer, ganz abgesehen von den einzelnen Etablissements, Mühlen- 
anlagen, Kolonieen u. s. w.; welche die Zersplitterung noch vermehren. In 
Kreisen wie Rastenburg und Friedland in Ostpreussen, Berent, Schlochau, 
Konitz, Schwetz in Westpreussen beträgt die durchschnittliche Zahl der 
Wohngebäude auf einem Vorwerk, 8, 6 und selbst nur 4. In den rhei- 
nischen Regierungsbezirken kommen im Gegensatz auf ein Dorf 60 bis 70 
Wohngebäude ; ausserdem sind dort bekanntlich die einzelnen Höfe u. s. w. 
mit den Dörfern und diese untereinander zu Kommunalverbänden vereinigt. 
Vergleiche die Tabellen und amtlichen Nachrichten über den preussischen 
Staat aus dem Jahre 1849, herausgegeben von dem statistischen Büreau, 
Bd. UI. Seite 412, 420 u. s. w.
	        

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