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Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

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Multivolume work

Persistent identifier:
zsw
Title:
Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft.
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
zsw_009
Title:
Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853.
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Zwischenherrschaft
Polizei
Armenpflege
Volume count:
9
Place of publication:
Tübingen
Publishing house:
H. Laupp'sche Buchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1853
Scope:
751 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Arbeitsverhältnisse in Böhmen.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft.
  • Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)
  • Title page
  • Inhalt des neunten Bandes.
  • Title page
  • Betrachtungen über Armenpflege und Heimathsrecht. Erster Artikel.
  • Über die Verpflichtung restaurierter Regierungen aus den Handlungen einer Zwischenherrschaft.
  • Die staatswissenschaftliche Theorie der Griechen vor Aristoteles und Platon und ihr Verhältniss zu dem Leben der Gesellschaft.
  • Studien über württembergische Agrarverhältnisse. Erster Artikel.
  • Nekrolog. Dr. Carl Wilhelm Friedrich Göriz.
  • Arbeitsverhältnisse in Böhmen.
  • Die amtliche Statistik und das statistische Bureau im Königreich Sachsen.
  • Staatswissenschaftliche Bücherschau.
  • Title page
  • Betrachtungen über Armenpflege und Heimathrecht. Zweiter Artikel.
  • Die volkswirthschaftlichen Zustände des Königreichs Hannover.
  • Studien über württembergische Agrarverhältnisse. Zweiten Artikels erste Hälfte.
  • Revision der völkerrechtlichen Lehre von Asyle.
  • Über Begriff und Wesen der Polizei.
  • Der statistische Congress in Brüssel.
  • Staatswissenschaftliche Bücherschau.

Full text

274 Arbeiterverhältnisse in Böhmen. 
eine klare Vorstellung über die Lohnverhältnisse in diesen Industriezwei- 
gen zu erlangen. Der Bericht gesteht übrigens mit lobenswerther Auf- 
richtigkeit die daraus hervorgehende theilweise Mangelhaftigkeit der Daten 
selbst ein. 
Erlangen. Dr. Makowiczka. 
Die amtliche Statistik und das statistische Bureau im König- 
reich Sachsen, 
mit einem Blick auf die statistische Commission in Brüssel. 
Die Augsburger Allgemeine Zeitung brachte in der Beilage zu Nr. 234 des 
vergangenen Jahres (21. August 1852) einen Artikel über die amtliche Pflege 
der Statistik in Deutschland, der an mannichfachen Unrichtigkeiten leidet, 
und was Sachsen betrifft, aus einer mehr als zwei Jahre hinter uns liegen- 
den Zeit datirt. 
Das gegenwärtige statistische Bureau wurde durch königliche Verordnung 
vom 2. August 1850 auf Ansuchen des statistischen Vereins factisch an 
Stelle des Bureaus dieses letztern gesetzt, indem durch genannte Verordnung 
gleichzeitig die dem stat. Verein ertheilten Befugnisse den Behörden gegen- 
über aufgehoben und auf das unter dem Namen „stalistisches Bureau des 
Ministeriums des Innern“ an Stelle jenes ersteren Bureaus getretene über- 
tragen wurden. 
Bis zu dem genannten Zeitpunkte war die Bearbeitung der Statistik im 
Königreich Sachsen in den Händen des statistischen Vereins, welcher sich 
namentlich in dem ersten Jahrzehent seines Bestehens sowohl der Theilnahme 
einer grossen Zahl von Staatsbeamten aller und selbst der höchsten Grade 
als auch der von Privatleuten und der Mitwirkung vieler Zweigvereine zu 
erfreuen hatte. Der Staat unterstützte ihn nicht allein durch Geldmittel (in 
den letzten Jahren durchschnittlich mit 2600 Thirn.) sondern auch durch 
seine Autorität, so namentlich durch das Mandat vom 11. April 1831 und 
die Verordnung vom 1. November 1836, u.a. m., kraft welcher dem Vereine 
mehrfache Befugnisse den Unterbehörden gegenüber eingeräumt wurden, 
Das Bureau des Vereins stand anfänglich unter der speciellen Leitung 
des Kammerraths von Schlieben, später des Cameral-Vermessungs-Direc- 
tors Lohrmann, dann des Obersten Leonhardi und zuletzt des Lega- 
tions-Secretairs von Ehrenstein. 
Die Früchte der Thätigkeit dieses Bureaus finden sich nach Aussen hin 
in den dem statistischen Publicum wohlbekannten Mittheilungen das statisti- 
schen Vereins für das Königreich Sachsen (von deren 18 Lieferungen die ersten
	        

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