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Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

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Bibliographic data

fullscreen: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

Multivolume work

Persistent identifier:
zsw
Title:
Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft.
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
zsw_009
Title:
Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853.
Volume count:
9
Place of publication:
Tübingen
Publisher:
H. Laupp'sche Buchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1853
Scope:
751 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Die amtliche Statistik und das statistische Bureau im Königreich Sachsen.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft.
  • Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)
  • Title page
  • Inhalt des neunten Bandes.
  • Title page
  • Betrachtungen über Armenpflege und Heimathsrecht. Erster Artikel.
  • Über die Verpflichtung restaurierter Regierungen aus den Handlungen einer Zwischenherrschaft.
  • Die staatswissenschaftliche Theorie der Griechen vor Aristoteles und Platon und ihr Verhältniss zu dem Leben der Gesellschaft.
  • Studien über württembergische Agrarverhältnisse. Erster Artikel.
  • Nekrolog. Dr. Carl Wilhelm Friedrich Göriz.
  • Arbeitsverhältnisse in Böhmen.
  • Die amtliche Statistik und das statistische Bureau im Königreich Sachsen.
  • Staatswissenschaftliche Bücherschau.
  • Title page
  • Betrachtungen über Armenpflege und Heimathrecht. Zweiter Artikel.
  • Die volkswirthschaftlichen Zustände des Königreichs Hannover.
  • Studien über württembergische Agrarverhältnisse. Zweiten Artikels erste Hälfte.
  • Revision der völkerrechtlichen Lehre von Asyle.
  • Über Begriff und Wesen der Polizei.
  • Der statistische Congress in Brüssel.
  • Staatswissenschaftliche Bücherschau.

Full text

im Königreich Sachsen. 281 
Die Mitglieder der Commission werden vom König ernannt und soviel 
wie möglich aus den höheren Beamten der einzelnen Ministerialdepartements 
erwählt, doch haben auch einige Privatgelehrte in ihr und unter andern zur 
Zeit der Chef-Redacteur der belgischen Zeitschrift l’Independance, Sitz und 
Stimme. Der Präsident und der Secretair sind permanente Mitglieder, wäh- 
rend von den übrigen alle 2 Jahre ein Drittheil ausscheiden und neue hinzu- 
treten; eine Einrichtung, die, nachdem sie schon mehr als 10 Jahre gedauert, 
vorzüglich von dem Erfolge begleitet gewesen ist, dass unter den Beamten 
der Staatsregierung richtigere Ansichten über das Wesen und die Aufgabe der 
Statistik verbreitet worden, als sie gemeinüblich sind und dass dadurch das 
Vorurtheil zerstört worden ist, als sei der schon ein vollendeter Statistiker, 
welcher Zahlen in Colonnen schreiben und zu sogenannten Tabellen ver- 
einigen, oder aus einer Tabelle in die andere transponiren kann. Die Ver- 
stärkung der Commission durch Zuziehung von Specialsachverständigen 
bleibt ihr jederzeit unbenommen. 
Die Centralcommission hat ihr eigenes Organ, das allen Statistikern 
vortheilhaft bekannte Bulletin de la Commission centrale de Statistique, davon 
bis jetzt 4 stattliche Quartbände erschienen, die nicht allein in Bezug auf 
theoretische, sondern auch auf practische Statistik und den den Mechanismus 
der statistischen Geschäfte berührenden Theil, das schätzbarste und reichste 
Material bergen, welches in irgend einem Werke über Statistik enthalten ist. 
Die ausführende Hand der Commission ist das gleichfalls mit dem Mini- 
sterium des Innern verbundene Bureau de statistique generale. Der Chef 
dieses Bureaus ist zugleich permanenter Secretair der Centralcommission und 
dadurch ist die engste Verbindung und stete Wechselwirkung unter diesen 
beiden, für die Statistik errichteten Organen hergestellt. Als Centralbureau 
liegt ihm ob: die Redaction und Veröffentlichung der allgemeinen Statistik 
des Königreichs, die Darstellung der jährlichen Bewegung der Bevölkerung, 
die Anfertigung der Mortalitätstafeln, die Vorbereitung und Ausführung der 
Volkszählungen, wozu vor Kurzem auch die Bearbeitung der mit der letzten 
Volkszählung verbunden gewesenen Erhebung einer Ackerbau- und Industrie- 
Statistik des Landes kam ; die Redaction und Veröffentlichung der Bulletins der 
Centralcommission, die Beschaffung der systematischen Unterlagen für das 
Staatshandbuch, die Beschaffung der vorzüglicheren statistischen Veröffent- 
lichungen des Auslandes, die Instandhaltung des statistischen Archivs und 
der Bibliothek, sowie auch die Besorgung der statistischen Correspondenz 
mit den verschiedenen in- und ausländischen Behörden. 
Wenn man in diesem ausgedehnten Wirkungskreis etwa die Bearbeitung 
der Handels-, Justiz-, Unterrichts-, Finanz- und Militairstatistik vermisst, so 
hat dies darin seinen Grund, dass in Belgien, wie in den meisten Staaten, 
wo die Statistik gut organisirt ist, jedes Ministerialdepartement sein eigenes 
statistisches Bureau hat, dessen Arbeiten allerdings auch von der Central- 
commission geleitet werden, und zum ganzen System gehörige Theile der 
Generalstatistik des Landes sind. Nur die Ausführung der Centralarheiten
	        

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