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Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

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Bibliographic data

fullscreen: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

Multivolume work

Persistent identifier:
zsw
Title:
Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft.
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
zsw_009
Title:
Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853.
Volume count:
9
Place of publication:
Tübingen
Publisher:
H. Laupp'sche Buchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1853
Scope:
751 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Die volkswirthschaftlichen Zustände des Königreichs Hannover.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft.
  • Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)
  • Title page
  • Inhalt des neunten Bandes.
  • Title page
  • Betrachtungen über Armenpflege und Heimathsrecht. Erster Artikel.
  • Über die Verpflichtung restaurierter Regierungen aus den Handlungen einer Zwischenherrschaft.
  • Die staatswissenschaftliche Theorie der Griechen vor Aristoteles und Platon und ihr Verhältniss zu dem Leben der Gesellschaft.
  • Studien über württembergische Agrarverhältnisse. Erster Artikel.
  • Nekrolog. Dr. Carl Wilhelm Friedrich Göriz.
  • Arbeitsverhältnisse in Böhmen.
  • Die amtliche Statistik und das statistische Bureau im Königreich Sachsen.
  • Staatswissenschaftliche Bücherschau.
  • Title page
  • Betrachtungen über Armenpflege und Heimathrecht. Zweiter Artikel.
  • Die volkswirthschaftlichen Zustände des Königreichs Hannover.
  • Studien über württembergische Agrarverhältnisse. Zweiten Artikels erste Hälfte.
  • Revision der völkerrechtlichen Lehre von Asyle.
  • Über Begriff und Wesen der Polizei.
  • Der statistische Congress in Brüssel.
  • Staatswissenschaftliche Bücherschau.

Full text

in Hinblick auf den Anschluss an den Zollverein. 405 
derselben vom übrigen Lande ernstlich zur Sprache gebracht 
werden konnte. 
In allen diesen Beziehungen stellt der Zollanschluss die 
natürlichen Verhältnisse wieder her. Eine unangenehme Zugabe 
ist nur, dass Hannover, um die von Preussen bei den successiven 
Anschlüssen sonst immer ausbedungene Einführung der Salzregie 
sammt bedeutender Erhöhung der Salzpreise abzuwenden, sich 
hat verpflichten müssen, in seinen Grenzbezirken gegen den 
Zollverein den freien Salzhandel aufzuheben und daselbst Facto- 
reien zum ausschliesslichen Verkaufe des Salzes anzulegen, um 
so gegen das Einschmuggeln des wohlfeilen hannoverschen Salzes 
in die Zollvereinsländer selber eine Controle zu führen. Bleibt 
diese Maassregel in formeller Beziehung immer lästig, so lässt 
sich doch durch niedrige Preisbestimmung bewirken, dass sie 
materiell die Consumenten der betreffenden Gegenden nicht be- 
nachtheiligt '). Auch ist zu bedenken, dass nur diejenigen Grenz- 
districte der Maassregel unterworfen werden, welche gerade die 
bisher entbehrte Verkehrsfreiheit in allen sonstigen Beziehungen 
erlangen. Die Grenzdistricte gegen das Ausland (gegen Holland, 
Bremen, die Nordsee und Elbe) werden davon nicht getroffen. 
Auch sind in Separ.-Art. 6 wichlige Ausnahmen von den mit der 
erwähnten Einrichtung zusammenhängenden Control-Vorschriften 
für Osnabrück, Münden, Peine u. s. w. zugelassen worden. 
Das Interesse der Gonsumenten. 
Es bleibt noch übrig, die Folgen des Zollanschlusses für 
Hannover vom Standpunkte der Consumenten aus zu betrachten. 
Die jetzige Gesammteinfuhr Hannovers ‚scheidet sich nachher 
[4 
1) Dem Vertrage zufolge darf aus den anzulegenden Factoreien an die 
Bewohner der betreffenden Grenzdistricte das Quantum von 20 Pfund per: 
Kopf (ohne Viehsalz) verkauft werden, welches auch nach Maassgabe des 
bisherigen Consums als durchschnittliche Basis des Gesammitverkaufes aus- 
reichen wird. Selbstverständlich werden bei der Repartition die Oekonomieen 
(wegen Butter- und Käsebereitung u. s. w.) ein grösseres Quantum erhalten, 
da Haushaltungen ohne landwirthschaftlichen Betrieb unter dem Durchschnitt 
gebrauchen.
	        

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